KHBV

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV)


Ausfertigungsdatum: 10.04.1978
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 24.3.1987 I 1045;
zuletzt geändert durch Art. 25 Abs. 2 G v. 7.8.2021
    § 1  Anwendungsbereich
    § 2  Geschäftsjahr
    § 3  Buchführung, Inventar
    § 4  Jahresabschluß
    § 5  Einzelvorschriften zum Jahresabschluß
    § 6  Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
    § 7
    § 8  Kosten- und Leistungsrechnung
    § 9  Befreiungsvorschrift
    § 10  Ordnungswidrigkeiten
    § 11  Übergangsvorschrift
    § 12  (weggefallen)
    § 13  (Inkrafttreten)
    Anlage 1
    Anlage 2
    Anlage 3  Anlagennachweis
    Anlage 4
    Anlage 5

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 15.4.1978 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr nicht mehr anzuwenden gem. Art. 109 Nr. 3
Buchst. g DBuchst. dd G v. 8.12.2010 I 1864 mWv 15.12.2010 +++)

§ 1  Anwendungsbereich

Norm in neuem Fenster öffnen
(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern regeln sich nach den Vorschriften dieser Verordnung und deren Anlagen, unabhängig davon, ob das Krankenhaus Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform des Krankenhauses. Soweit die Absätze 3 und 4 nichts anderes bestimmen, bleiben die Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dem Handels- und Steuerrecht sowie nach anderen Vorschriften unberührt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
1.
die Krankenhäuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 keine Anwendung findet,
2.
die Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht gefördert werden, es sei denn, daß diese Krankenhäuser auf Grund Landesrechts nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gefördert werden, oder
3.
die Bundeswehrkrankenhäuser und die Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
(3) Krankenhäuser, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.
(4) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 3 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.

§ 2  Geschäftsjahr

Norm in neuem Fenster öffnen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3  Buchführung, Inventar

Norm in neuem Fenster öffnen
Das Krankenhaus führt seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; im übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handelsgesetzbuchs. Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten, es sei denn, daß durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen sichergestellt wird. Für das Inventar gelten die §§ 240 und 241 des Handelsgesetzbuchs.

§ 4  Jahresabschluß

Norm in neuem Fenster öffnen
(1) Der Jahresabschluß des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Die Bilanz ist nach der Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2, der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern; im übrigen richten sich Inhalt und Umfang des Jahresabschlusses nach Absatz 3.
(2) Der Jahresabschluß soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden.
(3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die §§ 242 bis 256a sowie § 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270 Abs. 2, die §§ 271, 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.

§ 5  Einzelvorschriften zum Jahresabschluß

Norm in neuem Fenster öffnen
(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die am 1. Januar 1972 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben waren, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.
(2) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beruhende Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.
(3) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.
(4) Sind Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die vor Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten des Krankenhauses aufgenommen worden sind, bewilligt worden, ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Für die in § 2 Nr. 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Ausbildungsstätten gelten Satz 1 und 2 entsprechend.
(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.
(6) Unter dem Eigenkapital sind bei Krankenhäusern in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit als "festgesetztes Kapital" die Beträge auszuweisen, die vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Als "Kapitalrücklagen" sind sonstige Einlagen des Krankenhausträgers auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

§ 6  Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen

Norm in neuem Fenster öffnen
Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.

§ 7

Norm in neuem Fenster öffnen
(weggefallen)

§ 8  Kosten- und Leistungsrechnung

Norm in neuem Fenster öffnen
Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erlaubt; sie muß die Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten sowie bis zum Jahr 2016 die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen:
1.
Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Aufgaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen zu bilden. Es sollen, sofern hierfür Kosten und Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstellen gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellenrahmen der Anlage 5 ergeben. Bei abweichender Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kostenstellenrahmen sichergestellt werden.
2.
Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.
3.
Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.

§ 9  Befreiungsvorschrift

Norm in neuem Fenster öffnen
Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung kann von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf andere Weise erreicht werden können. Über die Befreiung entscheidet auf Antrag des Krankenhauses die zuständige Landesbehörde; dabei sind einvernehmliche Regelungen mit den in § 18 Absatz 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Beteiligten anzustreben.

§ 10  Ordnungswidrigkeiten

Norm in neuem Fenster öffnen
Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Krankenhauses, das Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung eines Jahresabschlusses
1.
entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2
a)
die Bilanz nicht nach Anlage 1,
b)
die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oder
c)
den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3
gliedert oder
2.
entgegen § 1 Abs. 3 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.

§ 11  Übergangsvorschrift

Norm in neuem Fenster öffnen
(1) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 1 Nummer 3 und 4 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.
(2) § 1 Absatz 3, § 10 Nummer 2, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.
(3) § 4 Absatz 3 sowie die Anlagen 2 und 4 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.

Anlage 1

Norm in neuem Fenster öffnen
(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1049 - 1052;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Gliederung der Bilanz *)

Aktivseite


A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901) ..........
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr. 0902) ..........
3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr. 0903) ..........
4. geleistete Anzahlungen (KUGr. 091) ..........

II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte mit
Betriebsbauten einschließlich
der Betriebsbauten auf
fremden Grundstücken
(KGr. 01; KUGr. 050, 053) .... .............
2. Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte mit Wohnbauten
einschließlich der
Wohnbauten auf fremden
Grundstücken (KGr. 03,
KUGr. 052; KUGr. 053,
soweit nicht unter 1.) ....... .............
3. Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten (KGr. 04) ........ .............
4. technische Anlagen (KGr. 06) . .............
5. Einrichtungen und
Ausstattungen (KGr. 07) ...... .............
6. geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau (KGr. 08) ..... ............. ...............
-------------
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen (KUGr. 092) ++) .. .............
2. Ausleihungen an verbundene
Unternehmen (KUGr. 093) ++) .. .............
3. Beteiligungen (KUGr. 094) .... .............
4. Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
(KUGr. 095) ++) .............. .............
5. Wertpapiere des
Anlagevermögens (KUGr. 096) .. .............
6. sonstige Finanzanlagen
(KUGr. 097) .................. ............. ...............
-------------
davon bei Gesellschaftern bzw.
dem
Krankenhausträger ..........
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe (KUGr. 100-105) ....... ............
2. unfertige Erzeugnisse,
unfertige Leistungen
(KUGr. 106) .................. ............
3. fertige Erzeugnisse und
Waren (KUGr. 107) ............ ............
4. geleistete Anzahlungen
(KGr. 11) .................... ............ ................
------------
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (KGr. 12), .... ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
2. Forderungen an Gesellschafter
bzw. den Krankenhausträger
(KUGr. 160), ................. ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
3. Forderungen nach dem
Krankenhausfinanzierungsrecht
(KGr. 15), ................... ............
davon nach der BPflV
(KUGr. 151), ...........
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
4. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen (KUGr. 161) ++), . ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ...........
5. Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
(KUGr. 162) ++), ............. ............
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ..........
6. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164) ++)
7. sonstige Vermögensgegenstände
(KUGr. 163), ................. ............ ................
------------
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem
Jahr ..........
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
(KGr. 14), ...................... ................
davon Anteile an verbundenen
Unternehmen
(KUGr. 140) ++) ..........
IV: Schecks, Kassenbestand,
Bundesbank- und Postgiroguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten
(KGr. 13) ....................... ................
C. Ausgleichsposten nach dem KHG:
1. Ausgleichsposten aus Darlehens-
förderung (KUGr. 180) ........... ............
2. Ausgleichsposten für
Eigenmittelförderung (KUGr. 181) ............ ................
------------
D. Rechnungsabgrenzungsposten:
1. Disagio (KUGr. 170) ............. ............
2. andere Abgrenzungsposten
(KUGr. 171) ..................... ............ ................
------------
E. Aktive latente Steuern (KGr. 19) ++) ............

F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der

Vermögensverrechnung ............

G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag ............
----------------------------------------------------------------------------
................
================

Passivseite
A. Eigenkapital:
1. Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003)
Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) .. .........
abzüglich nicht eingeforderter
ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) .. ........
2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201) .... ............
3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202) ..... ............
4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
(KUGr. 203) ..................... ............
5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
(KUGr. 204) ..................... ............ ................
------------
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur
Finanzierung des Sachanlagevermögens:
1. Sonderposten aus Fördermitteln
nach dem KHG (KGr. 22) .......... ............
2. Sonderposten aus Zuweisungen und
Zuschüssen der öffentlichen
Hand (KGr. 23) .................. ............ ................
3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter
(KGr. 21)
------------
C. Rückstellungen:
1. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen (KGr. 27) ............
2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280) .. ............
3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281) ............ ................
------------
D. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten (KGr. 34), ....... ............
davon gefördert nach dem
KHG, ..........
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr ..........
2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36), .. ............
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr ..........
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen (KGr. 32), ......... ............
davon mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ..........
4. Verbindlichkeiten aus der Annahme
gezogener Wechsel und der
Ausstellung eigener Wechsel
(KGr. 33), ........................ ............
davon mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ..........
5. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bzw. dem
Krankenhausträger (KUGr. 370), ... ............
davon mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ...........
6. Verbindlichkeiten nach dem Kranken-
hausfinanzierungsrecht (KGr. 35), . ............
davon nach der BPflV
(KUGr. 351), ...........
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
7. Verbindlichkeiten aus sonstigen
Zuwendungen zur Finanzierung
des Anlagevermögen
(KUGr. 371), ...................... ............
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
8. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
(KUGr. 372) ++), .................. ............
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
9. Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
(KUGr. 373) ++), .................. ...........
davon mit einer Rest-
laufzeit bis zu
einem Jahr ...........
10. sonstige Verbindlichkeiten
(KUGr. 374), ...................... ............ .................
------------
davon mit einer
Restlaufzeit bis
zu einem Jahr ...........
E. Ausgleichsposten aus Darlehens-
förderung (KGr. 24) ................... .................
F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) .. .................
G. Passive latente Steuern (KGr. 39) ++) . .................
----------------------------------------------------------------------------
.................
=================

Haftungsverhältnisse: .....................

-----
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 2

Norm in neuem Fenster öffnen
(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1053 - 1054;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *)

1. Erlöse aus Krankenhausleistungen
(KGr. 40)................................. ........
2. Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41) ...... ........
3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des
Krankenhauses (KGr. 42) .................. ........
4. Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) ..... ........
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs
(KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den
Nummern 1 bis 4 enthalten ................ ........
davon aus Ausgleichsbeträgen für
frühere Geschäftsjahre (KGr. 58) ........
5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen/unfertigen Leistungen
(KUGr. 550 u. 551) ....................... ........
6. andere aktivierte Eigenleistungen
(KUGr. 552) .............................. ........
7. Zuweisungen und Zuschüsse der
öffentlichen Hand, soweit nicht unter
Nr. 11 (KUGr. 472) ....................... ........
8. Sonstige betriebliche Erträge
(KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592) ........
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) ...... ........
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
(KGr. 61-63), ......................... ........
davon für Altersversorgung
(KGr. 62) .........
10. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe ........................ ........
(KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609,
6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71)
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen .. ........ ...........
-------- -----------
(KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618;
KUGr. 681)

Zwischenergebnis ............................. ...........

11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung
von Investitionen (KGr. 46;
KUGr. 470, 471), ......................... ........
davon Fördermittel nach dem
KHG (KGr. 46) .........
12. Erträge aus der Einstellung von
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
und für Eigenmittelförderung (KGr. 48) .. .........
13. Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem
KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen
zur Finanzierung des Anlagevermögens
(KUGr. 490-491) .......................... .........
14. Erträge aus der Auflösung des
Ausgleichspostens für Darlehensförderung
(KUGr. 492) .............................. .........
15. Aufwendungen aus der Zuführung zu
Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem
KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen
zur Finanzierung des Anlagevermögens
(KUGr. 752, 754, 755) .................... .........
16. Aufwendungen aus der Zuführung zu
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
(KUGr. 753) .............................. .........
17. Aufwendungen für die nach dem KHG
geförderte Nutzung von
Anlagegegenständen (KGr. 77) ............. .........
18. Aufwendungen für nach dem KHG geförderte,
nicht aktivierungsfähige Maßnahmen
(KUGr. 721) .............................. .........
19. Aufwendungen aus der Auflösung der
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
und für Eigenmittelförderung
(KUGr. 750, 751) ......................... ......... ...........
---------
20. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
(KUGr. 760, 761) .........
b) auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese die im
Krankenhaus üblichen Abschreibungen
überschreiten (KUGr. 765) ............. .........
21. sonstige betriebliche Aufwendungen ....... ......... ...........
--------- -----------
(KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763,
764, 781, 782, 790, 791, 793, 794),
davon aus Ausgleichsbeträgen für
frühere Geschäftsjahre
(KUGr. 790)

Zwischenergebnis ............................. ...........

22. Erträge aus Beteiligungen
(KUGr. 500, 521), ........................ .........
davon aus verbundenen Unternehmen
(Kto. 5000) ++) .........
23. Erträge aus anderen Wertpapieren und aus
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
(KUGr. 501, 521), ........................ .........
davon aus verbundenen Unternehmen
(Kto. 5010, 5210) ++) .........
24. sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge (KGr. 51), ....................... .........
davon aus verbundenen Unternehmen
(KUGr. 510) ++) .........
25. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des Umlaufvermögens
(KUGr. 762) .............................. .........
26. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(KGr. 74), ............................... ......... ...........
--------- -----------
davon für Betriebsmittelkredite
(KUGr. 740), .........
davon an verbundene Unternehmen
(KUGr. 741) ++) .........
27. Steuern (KUGr. 730) ...................... ...........
davon vom Einkommen und vom
Ertrag ......................
28. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ........ ...........
===========

-----
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Gewinn- und Verlustrechnung
++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 3  Anlagennachweis

Norm in neuem Fenster öffnen
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1987, 1055)

Anlage 4

Norm in neuem Fenster öffnen
(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1056 - 1066;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Kontenrahmen für die Buchführung
(Kontenklasse 0 - 8)
 
Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen
 
01 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
010 Bebaute Grundstücke
011 Betriebsbauten
012 Außenanlagen
 
02 frei
 
03 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
030 Bebaute Grundstücke
031 Wohnbauten
032 Außenanlagen
 
04 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
 
05 Bauten auf fremden Grundstücken
050 Betriebsbauten
051 frei
052 Wohnbauten
053 Außenanlagen
 
06 Technische Anlagen
060 in Betriebsbauten
061 frei
062 in Wohnbauten
063 in Außenanlagen
 
07 Einrichtungen und Ausstattungen
070 in Betriebsbauten
071 frei
072 in Wohnbauten
076 Gebrauchsgüter
0761 Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 51 bis zu 410 Euro
0762 Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 410 Euro
077 Festwerte in Betriebsbauten
078 frei
079 Festwerte in Wohnbauten
 
08 Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen
080 Betriebsbauten
081 frei
082 Wohnbauten
 
09 Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
090 Immaterielle Vermögensgegenstände
0901 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
0902 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0903 Geschäfts- oder Firmenwert
091 geleistete Anzahlungen
092 Anteile an verbundenen Unternehmen *)
093 Ausleihungen an verbundene Unternehmen *)
094 Beteiligungen
095 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
096 Wertpapiere des Anlagevermögens
097 Sonstige Finanzanlagen
 
Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung
 
10 Vorräte
100 Vorräte an Lebensmitteln
101 Vorräte des medizinischen Bedarfs
102 Vorräte an Betriebsstoffen
103 Vorräte des Wirtschaftsbedarfs
104 Vorräte des Verwaltungsbedarfs
105 Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
106 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
107 Fertige Erzeugnisse, Waren
 
11 Geleistete Anzahlungen
(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)
 
 
12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
 
13 Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
 
14 Wertpapiere des Umlaufvermögens
140 Anteile an verbundenen Unternehmen *)
 
15 Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
150 Forderungen nach dem KHG
151 Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung
 
16 Sonstige Vermögensgegenstände
160 Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger
161 Forderungen gegen verbundene Unternehmen *)
162 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
163 Andere sonstige Vermögensgegenstände
164 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital
 
17 Rechnungsabgrenzung
170 Disagio
171 Andere Abgrenzungsposten
 
18 Ausgleichsposten nach dem KHG
180 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
181 Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
 
19 Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
190 Aktive latente Steuern
191 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
 
Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen
 
20 Eigenkapital
200 Gezeichnetes/festgesetztes Kapital
2001 Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital
2002 Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
2003 Eingefordertes Kapital
201 Kapitalrücklagen
202 Gewinnrücklagen
203 Gewinnvortrag/Verlustvortrag
204 Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
 
21 Sonderposten aus Zuwendungen Dritter
 
22 Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
 
23 Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
 
24 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
 
27 Pensionsrückstellungen
 
28 Andere Rückstellungen
280 Steuerrückstellungen
281 Sonstige Rückstellungen
 
29 frei
 
Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
 
30 frei für spätere Entwicklungen
 
31 frei für spätere Entwicklungen
 
32 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
 
33 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
 
34 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
 
35 Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
350 Verbindlichkeiten nach dem KHG
351 Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung
 
36 Erhaltene Anzahlungen
 
37 Sonstige Verbindlichkeiten
370 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger
371 Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
372 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen *)
373 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
374 Andere sonstige Verbindlichkeiten
 
38 Rechnungsabgrenzung
 
39 Passive latente Steuern
 
Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge
 
40 Erlöse aus Krankenhausleistungen
400 Erlöse aus tagesgleichen Pflegesätzen
4001 Erlöse aus Basispflegesatz, vollstationär
4003 Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, vollstationär
4004 Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, teilstationär
4005 Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, vollstationär
4006 Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, teilstationär
401 Erlöse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten
4010 Erlöse aus Fallpauschalen
4011 Erlöse aus Sonderentgelten
402 Erlöse aus vor- und nachstationärer Behandlung
4020 Erlöse aus vorstat. Behandlung nach § 115a SGB V
4021 Erlöse aus nachstat. Behandlung nach § 115a SGB V
403 Erlöse aus Ausbildungskostenumlage
404 Ausgleichsbeträge nach BPflV
405 Zuschlag nach § 18b KHG
 
41 Erlöse aus Wahlleistungen
410 Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen
411 Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft
413 Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen
 
42 Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses
420 Erlöse aus Krankenhausambulanzen
421 Erlöse aus Chefarztambulanzen einschließl. Sachkosten
422 Erlöse aus ambulanten Operationen nach § 115b SGB V
 
43 Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte
430 Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen
431 Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen
433 Nutzungsentgelte der Belegärzte
434 Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u.ä.
435 Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Großgeräte
 
44 Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge
440 Erstattungen des Personals für freie Station
441 Erstattungen des Personals für Unterkunft
442 Erstattungen des Personals für Verpflegung
443 Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen
 
45 Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst
450 aus Hilfsbetrieben
451 aus Nebenbetrieben
452 aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst
 
46 Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG
460 Fördermittel, die zu passivieren sind
461 Sonstige Fördermittel
 
47 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter
470 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht unter 46)
471 Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen
472 Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen
473 Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen
 
48 Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung
 
49 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
490 aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet
491 aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
492 aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
 
Kontenklasse 5: Andere Erträge
 
50 Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen
500 Erträge aus Beteiligungen
5000 Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *)
501 Erträge aus anderen Finanzanlagen
5010 Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
 
51 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
510 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *)
 
52 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
520 Sachanlagevermögen
521 Finanzanlagevermögen
5210 Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
 
53 frei
 
54 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
 
55 Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen
550 Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
551 Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen
552 Andere aktivierte Eigenleistungen
 
56 frei
 
57 Sonstige Erträge
 
58 Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre
 
59 Übrige Erträge
590 (weggefallen)
591 Periodenfremde Erträge
592 Spenden und ähnliche Zuwendungen
 
Kontenklasse 6: Aufwendungen
 
60 Löhne und Gehälter
6000 Ärztlicher Dienst
6001 Pflegedienst
6002 Medizinisch-technischer Dienst
6003 Funktionsdienst
6004 Klinisches Hauspersonal
6005 Wirtschafts- und Versorgungsdienst
6006 Technischer Dienst
6007 Verwaltungsdienst
6008 Sonderdienste
6010 Personal der Ausbildungsstätten
6011 Sonstiges Personal
6012 Nicht zurechenbare Personalkosten
 
61 Gesetzliche Sozialabgaben
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
 
62 Aufwendungen für Altersversorgung
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
 
63 Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
 
64 Sonstige Personalaufwendungen
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
 
65 Lebensmittel und bezogene Leistungen
650 Lebensmittel
651 Bezogene Leistungen
 
66 Medizinischer Bedarf
6600 Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf)
6601 Kosten der Lieferapotheke
6602 Blut, Blutkonserven und Blutplasma
6603 Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
6604 Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente
6606 Narkose- und sonstiger OP-Bedarf
6607 Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin
6608 Laborbedarf
6609 Untersuchungen in fremden Instituten
6610 Bedarf für EKG, EEG, Sonographie
6611 Bedarf der physikalischen Therapie
6612 Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial
6613 Implantate
6614 Transplantate
6615 Dialysebedarf
6616 Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)
6617 Sonstiger medizinischer Bedarf
6618 Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte
 
67 Wasser, Energie, Brennstoffe
 
68 Wirtschaftsbedarf
680 Materialaufwendungen
681 Bezogene Leistungen
 
69 Verwaltungsbedarf
 
Kontenklasse 7: Aufwendungen
 
70 Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
700 Zentraler Verwaltungsdienst
701 Zentraler Gemeinschaftsdienst
 
71 Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter (soweit Festwerte gebildet wurden)
 
72 Instandhaltung
720 Pflegesatzfähige Instandhaltung
7200 Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert
7201 Instandhaltung Medizintechnik
7202 Instandhaltung Sonstiges
721 Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen
 
73 Steuern, Abgaben, Versicherungen
730 Steuern
731 Sonstige Abgaben
732 Versicherungen
 
74 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
740 Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite
741 Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen
742 Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital
 
75 Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
750 Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung
751 Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung
752 Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
753 Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
754 Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752)
755 Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Großgeräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG
 
76 Abschreibungen
760 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
761 Abschreibungen auf Sachanlagen
7610 Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter
762 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
763 Abschreibungen auf Forderungen
764 Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände
765 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten
 
77 Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG
 
78 Sonstige Aufwendungen
781 Sachaufwand der Ausbildungsstätten
782 Sonstiges
7821 Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV
 
79 Übrige Aufwendungen
790 Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre
791 Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
792 (weggefallen)
793 Periodenfremde Aufwendungen
794 Spenden und ähnliche Aufwendungen
 
Kontenklasse 8:
 
80 frei
 
81 frei
 
82 frei
 
83 frei
 
84 frei
 
85 Eröffnungs- und Abschlußkonten
 
86 Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
 
87 Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
 
88 Kalkulatorische Kosten
 
89 frei
 
Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen
Kontengruppe, -untergruppe bzw. Konto
 
03 und 052 Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01 und 050 ausreichend abgegrenzt werden.
150 Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden
a)
die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;
b)
die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt.
200 Bei einem nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen.
 
60 Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Kontengruppe 60 "Löhne und Gehälter" zuzuordnen.
Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammerhinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b "Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20 "sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind.
Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.
 
6000 Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Ärztlichen Dienst angerechnet werden. An fremde Ärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen.
 
6001 Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialysestationen, ferner Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 "Sonstiges Personal").
Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirtschafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechenden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.
 
6002 Vergütungen an
Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apothekenhelferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)
Arzthelfer
Audiometristen
Bio-Ingenieure
Chemiker
Chemotechniker
Cytologieassistenten
Diätassistenten
EEG-Assistenten
Gesundheitsingenieure
Kardiotechniker
Krankengymnasten
Krankenhausingenieure
Laboranten
Logopäden
Masseure
Masseure und medizinische Bademeister
Medizinphysiker
Medizinisch-technische Assistenten
Medizinisch-technische Gehilfen
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Orthoptisten
Personal für die medizinische Dokumentation
Physiker
Physikalisch-technische Assistenten
Psychagogen
Psychologen
Nichtärztliche Psychotherapeuten
Schreibkräfte im ärztliche und medizinisch-technischen Bereich
Sonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich
Sozialarbeiter
Tierpfleger und Sektionsgehilfen
Zahnärztliche Helferinnen
sowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal
Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören:
Apotheken, Laboratorien einschl. Stationslaboratorien,
Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-, Grundumsatzabteilungen,
Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische
Abteilungen, Sehschulen, Sprachschulen,
Körperprüfabteilungen usw.
 
6003 Vergütungen an
Krankenpflegepersonal für Operationsdienst
Krankenpflegepersonal für Anästhesie
Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde
Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte
Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen
Krankenpflegepersonal in der Ambulanz
Krankenpflegepersonal in Polikliniken
Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst
Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik
Krankenpflegepersonal in der Endoskopie
Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt
Krankentransportdienst
Beschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten)
Personal der Zentralsterilisation
 
6004 Vergütungen an
Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen
 
6005 Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:
Desinfektion
Handwerker (soweit nicht in Konto 6006)
Hausmeister
Hof- und Gartenarbeiter
Hol- und Bringedienste
Küchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen)
Lager
Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal
Transportdienst
(nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)
Wäscherei und Nähstube
Wirtschaftsbetriebe
(z.B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien)
Zentrale Bettenaufbereitung
Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei
Konto 6007 ausgewiesen werden.
 
6006 Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:
Betriebsingenieure
Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen, Strom
Technische Betriebsassistenten
Technische Servicezentren
Technische Zentralen
Instandhaltung, z.B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker
 
6007 Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z.B. Betriebsingenieur) erfaßt, z.B.
Aufnahme- und Pflegekostenabteilung
Bewachungspersonal
Botendienste (Postdienst)
Büchereien
Einkaufsabteilung
Inventar- und Lagerverwaltung
Kasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung)
Personalverwaltung
Pförtner
Planungsabteilung
Registratur
Statistische Abteilung
Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfaßt
Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen
Verwaltungsleitung
Verwaltungsschreibkräfte
Wirtschaftsabteilung
 
6008 EUR Vergütungen an
Oberinnen
Hausschwestern
Heimschwestern
Schwestern in der Schwesternverwaltung
Seelsorger
Krankenhausfürsorger
Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind
 
6010 EUR Vergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben (evtl. anteilig).
Sonstige Entschädigungen, z.B. Honorare für nebenamtliche
Lehrtätigkeit von Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht
fest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand der
Ausbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen.
 
6011 EUR Vergütungen für
Famuli
Famuli
Schülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der
Stationen mit Pflegepersonal nicht angerechnet werden
Vorschülerinnen
Praktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet
Taschengelder und ähnliche Zuwendungen
 
61 (Aufteilung wie 6000 - 6012)
Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeitnehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und Gehälter zu behandeln.
 
62 (Aufteilung wie 6000 - 6012)
Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen.
Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen gehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personalaufwendungen.
 
63 (Aufteilung wie 6000 - 6012)
 
64 (Aufteilung wie 6000 - 6012)
Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum
Arbeitsplatz und freiwillige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläumsgeschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen).
 
6618 Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen.
Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Aufwendungen unter dem "sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen.
 
*)
Nur für Kapitalgesellschaften.

Anlage 5

Norm in neuem Fenster öffnen
(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1067 - 1068)
Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung
90 Gemeinsame Kostenstellen
900 Gebäude einschließlich Grundstück und Außenanlagen
901 Leitung und Verwaltung des Krankenhauses
902 Werkstätten
903 Nebenbetriebe
904 Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich)
905 Aus-, Fort- und Weiterbildung
906 Sozialdienst, Patientenbetreuung
907 frei
908 frei
909 frei
91 Versorgungseinrichtungen
910 Speisenversorgung
911 Wäscheversorgung
912 Zentraler Reinigungsdienst
913 Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen
914 Innerbetriebliche Transporte
915 frei
916 frei
917 Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)
918 Zentrale Sterilisation
919 frei
92 Medizinische Institutionen
920 Röntgendiagnostik und -therapie
921 Nukleardiagnostik und -therapie
922 Laboratorien
923 Funktionsdiagnostik
924 Sonstige diagnostische Einrichtungen
925 Anästhesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer
926 Physikalische Therapie
927 Sonstige therapeutische Einrichtungen
928 Pathologie
929 Ambulanzen
93 - 95 Pflegefachbereiche - Normalpflege
930 Allgemeine Kostenstelle
931 Allgemeine Innere Medizin
932 Geriatrie
933 Kardiologie
934 Allgemeine Nephrologie
935 Hämodialyse/künstliche Niere (alternativ 962)
936 Gastroenterologie
937 Pädiatrie
938 Kinderkardiologie
939 Infektion
940 Lungen- und Bronchialheilkunde
941 Allgemeine Chirurgie
942 Unfallchirurgie
943 Kinderchirurgie
944 Endoprothetik
945 Gefäßchirurgie
946 Handchirurgie
947 Plastische Chirurgie
948 Thoraxchirurgie
949 Herzchirurgie
950 Urologie
951 Orthopädie
952 Neurochirurgie
953 Gynäkologie
954 HNO und Augen
955 Neurologie
956 Psychiatrie
957 Radiologie
958 Dermatologie und Venerologie
959 Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie
96 Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensität
960 Allgemeine Kostenstelle
961 Intensivüberwachung
962 Intensivbehandlung
963 frei
964 Intensivmedizin
965 Minimalpflege
966 Nachsorge
967 Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken
968 Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken
969 Chronisch- und Langzeitkranke
97 Sonstige Einrichtungen
970 Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nicht unerläßlich)
971 Ausbildung
972 Forschung und Lehre
973-979 frei
98 Ausgliederungen
980 Ambulanzen
981 Hilfs- und Nebenbetriebe
982-989 frei
99 frei