KnVAusbauV

Verordnung über den weiteren Ausbau der knappschaftlichen Versicherung (KnVAusbauV)


Ausfertigungsdatum: 19.05.1941
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 22 Nr. 1 G v. 22.12.1983 I 1532
V aufgeh. mit Ausnahme des § 2 Abs. 1 durch Art. 22 Nr. 1 G 63-19 v. 22.12.1983 mWv 1.1.1984
    Eingangsformel
     
    Abschnitt I - Neuordnung der Krankenversicherung der Bergleute
    § 1
    § 2
    § 3
     
    Abschnitt II - Gesundheitsfürsorge
    § 4
     
    Abschnitt III - Krankenversicherung der Rentner
    § 5
     
    Abschnitt IV - Gemeinschaftshilfe des Reichsstocks für Arbeitseinsatz
    § 6
     
    Abschnitt V - Umfang der Versicherung
    § 7
    § 8
     
    Abschnitt VI - Übergangs- und Schlußvorschriften
    (XXXX) §§ 9 u. 10  (weggefallen)
    § 11
    § 12

Fussnoten:


(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1984 +++)

Eingangsformel

Norm in neuem Fenster öffnen
Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Gesetzeskraft:

§ 1

Norm in neuem Fenster öffnen
-

§ 2

Norm in neuem Fenster öffnen
(1) Über die Zuständigkeit ... der besonderen Krankenkassen sowie über die Berechnung des Grundlohns bestimmt die Satzung das Nähere. Sie stellt Richtlinien auf für die Gewährung der Mehrleistungen. Diese können für Arbeiter, Angestellte und Rentner verschieden festgesetzt werden. Bestandteil der Satzung bildet auch die Krankenordnung.
(2)
(3) u. (4) ...

§ 3

Norm in neuem Fenster öffnen
-

§ 4

Norm in neuem Fenster öffnen
-

§ 5

Norm in neuem Fenster öffnen
-

§ 6

Norm in neuem Fenster öffnen
-

§ 7

Norm in neuem Fenster öffnen
-

§ 8

Norm in neuem Fenster öffnen
-

§ 11

Norm in neuem Fenster öffnen
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Mai 1941 in Kraft.

§ 12

Norm in neuem Fenster öffnen
-