Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte
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Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsmonat
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1-18
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19-36
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1
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2
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3
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4
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1
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1)
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- a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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2
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern (§ 5 Nr. 2)
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- a)
Aufgaben und Aufbau des ausbildenden Betriebes
- b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung erklären
- c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz und Gesundheit am bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3)
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- a)
Gefährdung von Sicherheit Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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4
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Umweltschutz (§ 5 Nr. 4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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5
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Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik (§ 5 Nr. 5)
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- a)
Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
- b)
Arbeitsabläufe dokumentieren
- c)
Daten unter Berücksichtigung der Vorschriften zum Datenschutz pflegen und sichern
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3
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6
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Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen (§ 5 Nr. 6)
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- a)
Grundsätze der Personal-, Arbeits- und Lebensmittelhygiene anwenden
- b)
berufsbezogene lebensmittel- und gewerberechtliche Vorschriften anwenden
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3
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7
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Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team (§ 5 Nr. 7)
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- a)
Arbeitsaufträge erfassen
- b)
Informationen, insbesondere Rezepturen, Produktbeschreibungen, Fachliteratur, Kataloge sowie Herstellungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen, beschaffen und nutzen
- c)
Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellen
- d)
Arbeitsabläufe, insbesondere unter Berücksichtigung fertigungstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ergonomischer Gesichtspunkte, planen, festlegen und vorbereiten
- e)
Arbeitsaufgaben im Team planen und Sachverhalte darstellen
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6
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- f)
Aufträge und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen, Lösungen teamorientiert entwickeln
- g)
Zeitaufwand und Personalbedarf ermitteln
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3
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8
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 8)
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- a)
zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
- b)
Prüfarten und Prüfmittel auswählen und anwenden
- c)
Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln ermitteln
- d)
die Qualität von Erzeugnissen unter Beachtung vor- und nachgelagerter Arbeitsschritte sichern
- e)
frische, vorgefertigte und fertige Erzeugnisse beurteilen
- f)
qualitätssichernde Verfahren, insbesondere Kältetechnik und Frischhalteverpackung, anwenden
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4
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- g)
Bedeutung und Wirksamkeit qualitätssichernder Maßnahmen für den betrieblichen Ablauf beurteilen
- h)
Betriebsmittel unter Berücksichtigung ihrer Wirkung auf Lebensmittel lagern
- i)
Ursachen von Fehlern beheben, Qualitätsmängel beseitigen
- j)
Rezepturen und Arbeitsgänge unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung prüfen
- k)
Hygienepläne erstellen und anwenden
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4
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9
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Kundenberatung, Verkauf von Produkten (§ 5 Nr. 9)
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- a)
betriebliche Anforderungen an das Verkaufspersonal beachten
- b)
Erwartungen von Kunden an das Verkaufspersonal im Hinblick auf Sprache, Körperhaltung, Gestik, Mimik und Kleidung beachten
- c)
Kundenkontakte herstellen, Kundenwünsche erfragen
- d)
Verkaufshandlungen und Aushändigungsgespräche durchführen
- e)
Erzeugnisse anrichten und servieren
- f)
Verhaltensmuster von Kunden unterscheiden, die Situation von Kunden einschätzen, Kaufmotive berücksichtigen
- g)
Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Produkte, auch in einer Fremdsprache, verwenden
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12
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- h)
Kunden über Zutaten von Erzeugnissen informieren
- i)
Ergänzungs-, Ersatz- oder Zusatzangebote unterbreiten
- j)
Möglichkeiten der Konfliktlösung und -verhinderung anwenden
- k)
Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten
- l)
Verwendungsvorschläge für Produkte unterbreiten
- m)
ernährungsphysiologische Bedeutung von Inhalts- und Zusatzstoffen darlegen
- n)
Vorzüge von Geschmacksrichtungen der Erzeugnisse und deren Kombinationsmöglichkeiten mit Getränken erläutern
- o)
Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale von Produkten informieren
- p)
Aufträge und Bestellungen entgegennehmen und bearbeiten
- q)
Trends erfassen und innerbetrieblich weiterleiten
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20
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10
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Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten (§ 5 Nr. 10)
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- a)
Anlagen, Maschinen und Geräte pflegen und reinigen
- b)
Anlagen, Maschinen und Geräte vorbereiten
- c)
Anlagen, Maschinen und Geräte unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
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6
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- d)
Fehlfunktionen an Anlagen, Geräten und Maschinen erkennen und Maßnahmen zur Behebung einleiten
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2
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11
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Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln (§ 5 Nr. 11)
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- a)
Waren annehmen, Lieferung prüfen
- b)
Lagerverfahren für vorgefertigte und fertige Erzeugnisse unter Berücksichtigung von Temperatur, Licht, Feuchtigkeit und Trockenheit festlegen und anwenden
- c)
Arten und Eigenschaften von Lebensmitteln, insbesondere ihre wechselseitige Beeinträchtigung bei der Lagerung, berücksichtigen
- d)
Umverpackungen lagern und entsorgen
- e)
Verpackungsmaterialien zur Warenabgabe lagern
- f)
Betriebsmittel lagern
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7
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12
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Durchführen von Geschäftsverkehr Kassenanweisungen beachten (§ 5 Nr. 12)
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- a)
Kasse vorbereiten,
- b)
bare und bargeldlose Zahlungsvorgänge durchführen
- c)
Kassensysteme bedienen
- d)
Kassenbericht erstellen
- e)
Preise kalkulieren
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4
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- f)
Lieferscheine und Rechnungen ausstellen, Rabatte und Skonti berechnen
- g)
verbindliche Angebote nach betrieblicher Vorgabe unterbreiten
- h)
Wareneingangs- und Warenbestandslisten führen
- i)
Inventur durchführen, Ursachen von Differenzen feststellen
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6
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13
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Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung (§ 5 Nr. 13)
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- a)
Werbemittel und Werbeträger auswählen
- b)
Werbemittel erstellen und einsetzen
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6
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- c)
Werbung für Einzelprodukte durchführen
- d)
Werbeaktionen, insbesondere mit regionalen und jahreszeitlichen Themen und Formen, planen und durchführen
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8
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14
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Verpacken und Aushändigen von Waren (§ 5 Nr. 14)
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- a)
Verpackungsmaterial auswählen
- b)
Waren transportfähig verpacken
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2
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- c)
Waren anlassbezogen dekorieren und verpacken
- d)
Waren versandfertig verpacken
- e)
Waren unter Berücksichtigung von Produkteigenschaften transportieren, beim Kunden herrichten
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4
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15
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Präsentieren von Waren (§ 5 Nr. 15)
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- a)
Waren garnieren, dekorieren und auslegen
- b)
Waren und Erzeugnisse kennzeichnen
- c)
Waren und Erzeugnisse mit Preisen auszeichnen
- d)
Zusatzsortiment pflegen und gestalten
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5
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- e)
Verkaufsräume, auch zu besonderen Anlässen, gestalten
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5
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16
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Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16)
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- a)
Produktarten unterscheiden und erläutern
- b)
Produkte mit betriebsüblichen Namen und Verkehrsbezeichnungen benennen
- c)
Zusammensetzung und Herstellungsverfahren erläutern
- d)
Produkte aufschneiden und verpacken
- e)
Produkte veredeln, insbesondere Feine Backwaren aprikotieren, glasieren oder kuvertieren, füllen und garnieren oder Fleisch herrichten, würzen, marinieren und küchenfertige Erzeugnisse herstellen
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16
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17
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Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17)
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- a)
Salatvariationen herstellen
- b)
Brot und Kleingebäck belegen und garnieren
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4
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Abschnitt II: Berufsausbildung in Schwerpunkten
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A. Schwerpunkt Bäckerei
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Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsmonat
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1-18
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19-36
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1
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2
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3
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4
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1
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Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16)
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- a)
Herstellungsarten von Sauer- und Hefeteig erläutern, Rohstoffe, insbesondere Getreidearten und Mehltypen, benennen
- b)
die Herstellung von Produkten aus leichten und schweren Massen erläutern
- c)
Herstellungsarten und Haltbarkeit von Füllungen beschreiben
- d)
Kuchen, Torten und Desserts einteilen und aufschneiden
- e)
Schlagsahne herstellen und verarbeiten
- f)
Dauergebäck lagern, Dauergebäck verpacken
- g)
Bunte Platten unter Berücksichtigung der Kundenwünsche zusammenstellen und dekorieren
- h)
Brotbuffet gestalten
- i)
Backwaren mit Obst belegen, I Überzug aufbringen
- j)
Backzettel erstellen
- k)
Gärvorgänge überwachen und steuern
- l)
Erzeugnisse abbacken
- m)
Zusatzsortiment pflegen und gestalten
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18
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2
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Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17)
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- a)
Snacks mit Auflagen und Füllungen herstellen
- b)
Snacks aus Teig abbacken
- c)
Toastvariationen zubereiten
- d)
herzhafte Teigspeisen abbacken
- e)
Süßspeisen herstellen
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8
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B. Schwerpunkt Konditorei
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1
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Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16)
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- a)
Bunte Platten unter Berücksichtigung der Kundenwünsche zusammenstellen und dekorieren
- b)
Erzeugnisse mit Obst belegen, Überzug herstellen und aufbringen
- c)
Konfektplatten, insbesondere aus Pralinen, Tee- und Partygebäck, anrichten
- d)
Schokoladen-, Nougat- und Marzipanerzeugnisse, insbesondere Pralinen und Hohlkörper, dekorativ herrichten
- e)
Verpackungsarten zu unterschiedlichen Anlässen anwenden, insbesondere Schleifen binden, Bonbonieren füllen, Dekor auswählen
- f)
Rohstoffe und Herstellungsverfahren für die Speiseeisherstellung erläutern
- g)
Schlagsahne herstellen und verarbeiten
- h)
Eis portionieren, Eisspeisen und Eisbecher anrichten
- i)
Früchtebecher und Süßspeisen anrichten
- j)
Getränke, insbesondere Milchmixgetränke, Obst- und Gemüsesäfte, Cocktails sowie Kaffee-, Tee- und Schokoladevariationen, anrichten
- k)
Erzeugnisse verzehrfertig anrichten und servieren, insbesondere Servierort vor- und nachbereiten
- l)
Zusatzsortiment pflegen und gestalten
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12
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2
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Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17)
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- a)
klare und gebundene Suppe herstellen
- b)
Beilagen herstellen
- c)
Toastvariationen und Backwaren mit Auflagen oder Füllungen herstellen
- d)
Teig- und Eierspeisen, insbesondere Omelette, herstellen
- e)
Gemüsekuchen, Zwiebelkuchen und Quiche abbacken
- f)
Aufläufe und Nudelgerichte zubereiten
- g)
Gerichte mit Fleisch und Gemüse zubereiten
- h)
Gerichte servieren
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14
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C. Schwerpunkt Fleischerei
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1
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Umgang mit Waren, Fachberatung (§ 5 Nr. 16)
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- a)
Hackfleisch und Hackfleischerzeugnisse vorbereiten und herstellen
- b)
Verwendungsmöglichkeiten von Fleischteilstücken und Fleischerzeugnissen erläutern
- c)
Fleischqualität beurteilen
- d)
sensorische Kontrolle durchführen
- e)
ladenfertig zerlegtes Fleisch zu Schnitzeln, Rouladen, Koteletts, Steaks, Braten-, Koch- und Suppenfleisch aufschneiden und herrichten
- f)
küchenfertige Erzeugnisse herstellen
- g)
Aufschnittplatten, Braten- und Buffetplatten herrichten und garnieren
- h)
Arten, Verwendung und Qualitätsstufen von Käse erläutern, Sortiment pflegen
- i)
kalte und warme Buffets sowie Menüs zusammenstellen
- j)
Spezialitäten- und Delikatessensortiment pflegen und präsentieren
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20
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2
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Herstellen von Gerichten (§ 5 Nr. 17)
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- a)
Imbissartikel, insbesondere Häppchen, Schnittchen und verzehrfertige garantierte Fleischteilstücke, herstellen
- b)
Gerichte für den Kalt- oder Warmverkauf aus oder mit Fleisch herstellen
- c)
Beilagen, insbesondere aus Kartoffeln, Reis, Nudeln und Gemüse, zubereiten
- d)
Feinkostsalate herstellen
- e)
Süßspeisen und Desserts herstellen
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6
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