Hundertneunundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen München) (LuftVODV 129)
Fussnoten:
Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen