Hundertdreiundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf) (LuftVODV 163)
Fussnoten:
Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen