Zweihundertzweite Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen) (LuftVODV 202 2026)
Fußnoten:
V nur mit Überschrift aufgenommen
Die V wurde als Art. 1 der V v. 6.3.2026 I Nr. 72 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Benehmen mit dem Umweltbundesamt erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 6.8.2026 in Kraft.
Die V wurde als Art. 1 der V v. 6.3.2026 I Nr. 72 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Benehmen mit dem Umweltbundesamt erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 6.8.2026 in Kraft.