Zweihundertvierzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Niederrhein) (LuftVODV 214 2026)
Fußnoten:
V nur mit Überschrift aufgenommen
Die V wurde als Artikel 1 der V v. 10.12.2025 I Nr. 323 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Benehmen mit dem Umweltbundesamt erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 4.Mai.2026 in Kraft.