Zweihundertsechsundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Giebelstadt) (LuftVODV 246)
Fussnoten:
Nur mit Überschrift aufgenommen