1
|
Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1)
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1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1)
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a)
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Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes sowie seine Stellung am Markt und seine Bedeutung in der Region beschreiben
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b)
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Aufbau und Struktur des Ausbildungsbetriebes erläutern
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c)
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Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
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d)
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Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
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1.2
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Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 4 Nr. 1.2)
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a)
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Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
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b)
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den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
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c)
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lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
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d)
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für den Ausbildungsbetrieb geltende arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie Tarif- und Arbeitszeitregelungen darstellen
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e)
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wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
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f)
|
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
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1.3
|
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.3)
|
a)
|
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
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b)
|
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
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c)
|
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
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d)
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Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden: Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.4
|
Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.4)
|
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
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a)
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mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
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b)
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für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
|
c)
|
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
|
d)
|
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
2
|
Arbeitsorganisation, Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 2)
|
|
2.1
|
Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 2.1)
|
a)
|
Ziele, Reihenfolge und Zeitplan für Aufgaben festlegen und dokumentieren
|
b)
|
Probleme analysieren, Lösungsalternativen entwickeln und bewerten
|
c)
|
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen; Informationen beschaffen und nutzen
|
d)
|
Durchführung und Ergebnisse kontrollieren sowie Korrekturmaßnahmen ergreifen
|
2.2
|
Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Nr. 2.2)
|
a)
|
Aufgaben im Team planen, bearbeiten und auswerten
|
b)
|
Sachverhalte, Themen und Unterlagen situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
|
c)
|
interne und externe Kooperationsprozesse mitgestalten, insbesondere mit den Bereichen Verkauf, Werbung, Medien und Industrie
|
d)
|
Konfliktlösungsmöglichkeiten anwenden
|
e)
|
Kommunikationsformen situationsbezogen anwenden
|
2.3
|
Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Nr. 2.3)
|
a)
|
Bedeutung von Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
|
b)
|
Kundenkontakte nutzen und pflegen, Regeln für kundenorientiertes Verhalten anwenden
|
c)
|
Informations- und Präsentationsgespräche planen, durchführen und nachbereiten; Alternativen anbieten
|
2.4
|
Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.4)
|
a)
|
Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
|
b)
|
externe und interne Netze und Dienste nutzen; Sicherheitsanforderungen beachten
|
c)
|
Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Beachtung des Datenschutzes sichern und pflegen
|
2.5
|
Qualitätssicherung (§ 4 Nr. 2.5)
|
a)
|
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
|
b)
|
Zusammenhänge zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beschreiben und Auswirkungen auf das Betriebsergebnis ableiten
|
2.6
|
Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 2.6)
|
a)
|
englische Fachbegriffe anwenden
|
b)
|
englischsprachige Informationen nutzen und auswerten
|
3
|
Grundlagen des visuellen Marketings (§ 4 Nr. 3)
|
|
3.1
|
Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik (§ 4 Nr. 3.1)
|
a)
|
Unternehmensphilosophie bei der Entwicklung von Gestaltungskonzepten berücksichtigen
|
b)
|
Bedarfs- und Marktentwicklungsdaten des Marktsegmentes beschaffen, auswerten und für Gestaltungskonzepte nutzen
|
3.2
|
Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 3.2)
|
a)
|
Waren, Produkte und Dienstleistungen präsentieren und atmosphärisch visualisieren, dabei Grundsätze der Warenplatzierung anwenden
|
b)
|
Gestaltungsmittel und -elemente, insbesondere Warenträger, Beleuchtung und Multimediatechniken zielgruppenspezifisch auswählen und einsetzen
|
c)
|
Verkaufsräume, Ausstellungsräume oder Schaufenster unter dem Aspekt der visuellen Verkaufsförderung gliedern; Verkehrsströme und Blickzonen berücksichtigen
|
d)
|
Waren bedarfsgebündelt und selbsterklärend präsentieren
|
e)
|
Zusammenspiel von Sortiment, Einrichtung, Bildwelten und dekorativer Darstellung berücksichtigen
|
3.3
|
Visuelle Verkaufsförderung und Werbung (§ 4 Nr. 3.3)
|
a)
|
Ziele und Aufgaben der visuellen Verkaufsförderung als Teil des Marketings erläutern
|
b)
|
bei der Entwicklung von Maßnahmen der Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei Events mitwirken; wirtschaftliche und rechtliche Aspekte berücksichtigen
|
c)
|
Bedeutung und Wirkungen einzelner Werbemittel und Werbemaßnahmen erklären und diese zielgerichtet einsetzen
|
d)
|
Farben als Gestaltungsmittel einsetzen, dabei Grundsätze der Farbenlehre beachten
|
e)
|
Licht als Gestaltungsmittel unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sicherheit einsetzen
|
f)
|
typografische Gestaltungsvarianten produktorientiert auswählen
|
g)
|
innovative verkaufsfördernde Gestaltungselemente einsetzen
|
4
|
Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte (§ 4 Nr. 4)
|
a)
|
Werkstoffe und Hilfsmittel unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und der beabsichtigten gestalterischen Wirkung auswählen; unterschiedliche Be- und Verarbeitungstechniken anwenden
|
b)
|
Werkzeuge und Maschinen nutzen und pflegen
|
c)
|
Geräte und Beleuchtungselemente nach Vorgaben und technischen Unterlagen einsetzen
|
5
|
IT-Anwendungen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Texte und Grafiken computergestützt gestalten und layouten
|
b)
|
Bilder beschaffen und bearbeiten
|
c)
|
Konzepte der visuellen Verkaufsförderung computergestützt entwickeln und realisieren
|
d)
|
Werbemittel gestalten und herstellen
|
e)
|
branchenspezifische Software zur Auftrags- und Rechnungsbearbeitung sowie zur Materialverwaltung nutzen
|
6
|
Projekte des visuellen Marketings (§ 4 Nr. 6)
|
|
6.1
|
Entwurf und Planung (§ 4 Nr. 6.1)
|
a)
|
Ideen entwickeln, Gestaltungskonzepte entwerfen und skizzieren
|
b)
|
werbe- und verkaufspsychologische Grundsätze beachten
|
c)
|
Entwicklungen in Kunst, Design und Architektur nutzen sowie aktuelle Trends berücksichtigen
|
d)
|
Reinzeichnungen und Pläne, insbesondere unter Berücksichtigung der Flächen- und Raumeinteilung, erstellen
|
e)
|
Konzepte präsentieren und begründen
|
f)
|
Projekte unter Berücksichtigung inhaltlicher, organisatorischer, zeitlicher und finanzieller Aspekte planen und dokumentieren
|
g)
|
Bedarf an internen und externen Dienstleistungen ermitteln
|
h)
|
Kostenpläne projektbezogen erstellen und überwachen
|
i)
|
räumliche Gegebenheiten und Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen
|
k)
|
rechtliche Regelungen, insbesondere des Urheberrechtes, beachten
|
6.2
|
Umsetzung (§ 4 Nr. 6.2)
|
a)
|
Präsentationsmittel, Materialien und Werkzeuge zur Projektrealisierung bereitstellen und einsetzen, abbauen und lagern
|
b)
|
Waren, Produkte, Accessoires und Requisiten platzieren
|
c)
|
Präsentations- und Ausstellungsräume vorbereiten
|
d)
|
vorbereitende Maßnahmen für den Aufbau der Präsentation organisieren und überwachen
|
e)
|
Maßnahmen bei veränderten Anforderungen im Rahmen der Projektgestaltung durchführen und veranlassen
|
f)
|
Ergebnisse der Projektdurchführung dokumentieren
|
7
|
Steuerung von Projekten visuellen Marketings (§ 4 Nr. 7)
|
|
7.1
|
Beschaffung (§ 4 Nr. 7.1)
|
a)
|
Bedarf an Materialien und Waren ermitteln
|
b)
|
Angebote einholen und bewerten; Aufträge erteilen
|
c)
|
Lieferungen überprüfen; Aufträge, Lieferscheine und Rechnungen vergleichen; Abweichungen klären
|
7.2
|
Kalkulation (§ 4 Nr. 7.2)
|
a)
|
Projekte kalkulieren
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b)
|
Nachkalkulationen durchführen
|
c)
|
Material- und Zeitaufwand dokumentieren und im Soll-Ist-Vergleich bewerten
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7.3
|
Erfolgskontrolle (§ 4 Nr. 7.3)
|
a)
|
Erreichen von Projektzielen durch Soll-Ist-Vergleich prüfen
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b)
|
Projekte auswerten, Instrumente der Erfolgskontrolle anwenden und Ergebnisse präsentieren
|
c)
|
Folgerungen für künftige Projekte ableiten
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7.4
|
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 7.4)
|
a)
|
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen
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b)
|
Notwendigkeit betrieblicher Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
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c)
|
projektbezogene Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten
|
d)
|
Eingang und Ausgang von Rechnungen kontrollieren
|