Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1
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2
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3
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1
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Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1)
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1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1)
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- a)
Branchenstruktur der Marketing- und Kommunikationswirtschaft beschreiben, anzutreffende Betriebsformen, Branchensegmente und Tätigkeitsfelder darstellen
- b)
Ausbildungsbetrieb in die Branchenstruktur einordnen
- c)
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
- d)
Aufbau, Struktur und Leitbild des Ausbildungsbetriebes erläutern
- e)
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
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1.2
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Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft (§ 4 Nr. 1.2)
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- a)
Aufgabe und Bedeutung von Marketing und Kommunikation im Rahmen der Gesamtwirtschaft und der Gesellschaft darstellen
- b)
Funktion und Bedeutung von Marketing und Kommunikation für Unternehmen, Verbände und Institutionen beschreiben
- c)
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
- d)
Bereiche und Strukturen der Teilbranchen in der Marketing- und Kommunikationswirtschaft erläutern
- e)
Arten von Marketingkommunikation unterscheiden, Bereiche voneinander abgrenzen und deren Beziehungen zueinander darstellen
- f)
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Vergleich zu Mitbewerbern ermitteln
- g)
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
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1.3
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Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 4 Nr. 1.3)
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- a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag darstellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
- c)
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
- d)
Fachinformationen nutzen
- e)
wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
- f)
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
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1.4
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.4)
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- a)
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.5
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Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.5)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2
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Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2)
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2.1
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Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1)
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- a)
Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeiten der Funktionsbereiche des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
Arbeitsabläufe im eigenen Funktionsbereich und Schnittstellen zu anderen Funktionsbereichen berücksichtigen
- c)
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Informations- und Kommunikationsmittel einsetzen
- d)
eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
- e)
Lern- und Arbeitstechniken einsetzen, Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert bearbeiten
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2.2
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Projektorganisation (§ 4 Nr. 2.2)
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- a)
Inhaltliche, organisatorische, zeitliche, personelle und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen
- b)
Instrumente des Projektmanagements anwenden
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2.3
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Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Nr. 2.3)
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- a)
Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- b)
Service-, Kundendienst- und Gewährleistungen als Teil der Qualitätssicherung situationsgerecht anwenden
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2.4
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Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.4)
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- a)
Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
- b)
interne und externe Dienste und Netze nutzen
- c)
Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
- d)
Maßnahmen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datensicherung aufgabenorientiert anwenden
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3
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Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 3)
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3.1
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Kommunikation (§ 4 Nr. 3.1)
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- a)
Kommunikationsregeln berücksichtigen und zielgruppen- und mediengerecht anwenden
- b)
Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und bedarfsgerecht nutzen
- c)
situationsgerecht kommunizieren
- d)
Moderationstechniken anwenden
- e)
Arbeitsergebnisse situationsgerecht präsentieren und begründen
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3.2
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Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Nr. 3.2)
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- a)
Rückmeldungen über Arbeitsergebnisse geben, mit Kritik konstruktiv umgehen
- b)
Strategien zur Konfliktlösung nutzen
- c)
Aufgaben im Team planen und unter Beachtung individueller Fähigkeiten verteilen und bearbeiten
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3.3
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Kundenbeziehungen (§ 4 Nr. 3.3)
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- a)
Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und erfolgreicher Zusammenarbeit berücksichtigen
- b)
Maßnahmen der Kundenbetreuung und -bindung umsetzen
- c)
Beschwerden entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen umsetzen
- d)
kulturelle Besonderheiten bei geschäftlichen Kontakten berücksichtigen
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3.4
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Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 3.4)
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- a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
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4
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Marketing- und Kommunikationsstrategien (§ 4 Nr. 4)
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4.1
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Marktbeobachtung und -analyse (§ 4 Nr. 4.1)
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- a)
Märkte beschreiben und eingrenzen
- b)
Informationen über Mitbewerber und Marktentwicklungen beschaffen und auswerten
- c)
Instrumente der Marktbeobachtung und der Marktanalyse auswählen
- d)
Absatzpotenziale ermitteln
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4.2
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Zielgruppen (§ 4 Nr. 4.2)
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- a)
Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten nutzen
- b)
Konsumentenverhalten erfassen und analysieren
- c)
Zielgruppen analysieren, definieren und segmentieren, dabei kulturelle und gesellschaftliche Verhaltensweisen, Werte und Normen berücksichtigen
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4.3
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Markenführung (§ 4 Nr. 4.3)
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- a)
Merkmale einer Marke darstellen
- b)
Instrumente der Markenführung beschreiben
- c)
Markenwert aufzeigen
- d)
Markenessenz feststellen
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4.4
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Budgetplanung (§ 4 Nr. 4.4)
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- a)
Budgetplanungsarten unterscheiden
- b)
Eckwerte von Marketingplänen berücksichtigen
- c)
Budgets nach Zeit, Aktionen und Instrumenten des Marketingmix aufteilen
- d)
Kapazitäten planen und mit der Produkt-, Marketing- und Vertriebsplanung abgleichen
- e)
Kommunikationsplanung, Produktplanung und Vertrieb aufeinander abstimmen
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5
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Vorbereitung und Planung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen (§ 4 Nr. 5)
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5.1
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Briefing (§ 4 Nr. 5.1)
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- a)
Briefingbestandteile recherchieren und verifizieren
- b)
Briefing anhand eines Musterbriefings formulieren
- c)
Briefing auf Vollständigkeit überprüfen
- d)
Fragenkatalog für das Re-Briefing erstellen und bearbeiten
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5.2
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Konzeptionierung (§ 4 Nr. 5.2)
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- a)
an der Entwicklung von Strategien für Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen mitwirken
- b)
Konzepte hinsichtlich der Aufgabenstellung und Ziele bewerten
- c)
Kommunikationsmix und Kommunikationsmittel bestimmen
- d)
Produktion und Ressourcen planen
- e)
Projektbudget kalkulieren und vorschlagen
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5.3
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Steuerung der kreativen Umsetzung (§ 4 Nr. 5.3)
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- a)
kreative Umsetzungen mit Briefing abgleichen
- b)
Vorgaben für die Kreation formulieren
- c)
Kreativitätstechniken nutzen
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5.4
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Feinplanung des Medieneinsatzes (§ 4 Nr. 5.4)
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- a)
Mediaziele festlegen und Medienmix vorschlagen
- b)
Einsatzplan entwickeln
- c)
Optimierungsmöglichkeiten prüfen
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5.5
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Rechte und Lizenzen (§ 4 Nr. 5.5)
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- a)
berufsspezifische Rechtsquellen, Normen und Regeln erschließen und anwenden
- b)
rechtliche Vorschriften, insbesondere zum Wettbewerbs-, Urheber-, Verwertungs-, Marken- und Persönlichkeitsrecht anwenden
- c)
bei der Vertragsgestaltung sowie an der Beschaffung von Rechten und Lizenzen mitwirken
- d)
zur Sicherung von Rechten und zur Vermeidung von Missbrauch beitragen
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6
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Durchführung und Kontrolle von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen (§ 4 Nr. 6)
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6.1
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Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern (§ 4 Nr. 6.1)
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- a)
Bedingungen für Ausschreibungen und Wettbewerbspräsentationen feststellen
- b)
Ausschreibung formulieren
- c)
Konzeptionen, Angebote und Präsentationen bewerten und auswählen
- d)
Vereinbarung mit Dienstleistern formulieren
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6.2
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Organisation interner und externer Herstellungsprozesse (§ 4 Nr. 6.2)
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- a)
Herstellungsprozesse und Aktivitäten planen
- b)
Herstellungsprozesse und Aktivitäten überwachen, insbesondere hinsichtlich Zeit, Kosten und Qualität
- c)
Abnahme von Einzelleistungen durchführen
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6.3
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Medieneinsatz (§ 4 Nr. 6.3)
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- a)
Medieneinsatz steuern und überprüfen
- b)
Resonanz erfassen und dokumentieren
- c)
Medieneinsatz optimieren
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6.4
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Kontrolle und Abschluss der Maßnahme (§ 4 Nr. 6.4)
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- a)
Ergebnisse der Marketing- und Kommunikationsmaßnahme dokumentieren
- b)
Budgetkontrolle durchführen, bei Abweichungen Nachkalkulation vornehmen
- c)
Rentabilität ermitteln
- d)
Folgerungen für künftige Maßnahmen ableiten
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7
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 7)
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7.1
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Rechnungs- und Finanzwesen (§ 4 Nr. 7.1)
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- a)
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
- b)
Organisation des Rechnungs- und Finanzwesens im Ausbildungsbetrieb darstellen
- c)
Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungsbetriebes anwenden
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7.2
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Controlling (§ 4 Nr. 7.2)
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- a)
betriebliche Controllingsysteme und -instrumente anwenden
- b)
betriebliche Leistungskennzahlen beschaffen und anwenden
- c)
Ergebnisse des Rechnungswesens für das Controlling nutzen
- d)
Wirtschaftlichkeit der vertraglichen Vereinbarungen prüfen
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