Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1
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2
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3
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1
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Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1)
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1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 1.1)
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- a)
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreiben
- b)
Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
- c)
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
- d)
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben
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1.2
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Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Grundlagen (§ 4 Nr. 1.2)
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- a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen
- c)
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
- d)
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
- e)
wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
- f)
den Nutzen der betrieblichen und außerbetrieblichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb aufzeigen
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1.3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.3)
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- a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.4
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Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2
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Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2)
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2.1
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Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1)
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- a)
die eigene Arbeit inhaltlich und zeitlich strukturieren, Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen
- b)
Arbeitsaufträge erfassen, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen, Termine koordinieren
- c)
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert einsetzen, Informationsquellen nutzen
- d)
Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen
- e)
zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsplatzgestaltung beitragen
- f)
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich durchführen
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2.2
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Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.2)
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- a)
Betriebssysteme und Standardsoftware anwenden
- b)
branchenbezogene Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- c)
Daten erfassen, sichern, pflegen und aufbereiten
- d)
Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf Arbeitsanforderungen und Arbeitsabläufe beachten
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2.3
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Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Nr. 2.3)
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- a)
rechtliche und betriebliche Regelungen sowie Standesregeln zum Datenschutz anwenden
- b)
Vorgaben zur Datensicherheit, Datensicherung und Archivierung beim Umgang mit Daten beachten
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2.4
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Berufsbezogene Rechtsanwendung (§ 4 Nr. 2.4)
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- a)
wettbewerbsrechtliche und im Betrieb relevante medienrechtliche Regelungen anwenden
- b)
forschungsfeldbezogene Selbstverpflichtungen, Codizes und berufsbezogene Standesregeln berücksichtigen
- c)
rechtliche Grenzen der Leistungserbringung in der Markt- und Sozialforschung darstellen
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3
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Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 3)
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3.1
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Kundenorientierte Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation (§ 4 Nr. 3.1)
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- a)
die eigene Rolle als Dienstleister berücksichtigen
- b)
kundenorientiert handeln und kommunizieren
- c)
Gespräche situationsgerecht und personenorientiert planen, durchführen und nachbereiten
- d)
verbale und nichtverbale Kommunikationsformen anwenden
- e)
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
- f)
Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert durchführen
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3.2
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Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 3.2)
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- a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
fremdsprachige Informationsquellen nutzen
- c)
Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen und einholen
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4
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Aufgaben, Funktionen und Anwendungen der Markt- und Sozialforschung (§ 4 Nr. 4)
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- a)
Markt- und Sozialforschung in betriebliche Prozesse und gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge einordnen sowie Anwendungsgebiete definieren
- b)
Markt- und Sozialforschung von forschungsfremden Tätigkeiten im Rahmen von Werbung, Direktmarketing, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit abgrenzen und bei der Aufgabenerledigung berücksichtigen
- c)
Methoden, Erhebungstechniken und Untersuchungstypen der qualitativen und quantitativen Primärforschung sowie der Sekundärforschung unterscheiden und ihren Einsatz begründen
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5
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Projektvorbereitung (§ 4 Nr. 5)
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5.1
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Informationsbeschaffung und -aufbereitung (§ 4 Nr. 5.1)
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- a)
Daten sekundärer Informationsquellen ziel- und sachgerecht auswählen, auswerten und Ergebnisse aufbereiten
- b)
vorhandene Untersuchungen, Untersuchungsfragen, Fragebögen und Leitfäden zum Untersuchungsgegenstand beschaffen und auf Verwertbarkeit prüfen
- c)
Quellen für Stichprobenziehungen festlegen
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5.2
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Planung und Organisation (§ 4 Nr. 5.2)
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- a)
Methoden, Erhebungstechniken und Untersuchungstypen auf Eignung prüfen
- b)
Auswahl, Schulung und Einsatz von Interviewern oder Moderatoren vorbereiten
- c)
Fragebögen und Gesprächsleitfäden auf Mängel prüfen
- d)
Fragebögen und Gesprächsleitfäden gestalten
- e)
Kapazitäten, Zeitbedarf und Termine planen, Projektablaufplan erstellen und abstimmen
- f)
Informationen für die Kalkulation von Projekten einholen
- g)
Verfahren der Stichprobenziehung unterscheiden, insbesondere unter Berücksichtigung von Stichprobengröße, Proportionalität sowie Ziehungs- und Auswahlverfahren
- h)
Stichprobenziehungen gemäß festgelegter Parameter veranlassen und kontrollieren
- i)
Einsatz externer Dienstleister auf vertraglicher Grundlage koordinieren
- j)
Probeinterviews vorbereiten, durchführen und Schlussfolgerungen für die Erhebung ziehen
- k)
Erhebungsunterlagen erstellen und auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen
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6
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Projektdurchführung (§ 4 Nr. 6)
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6.1
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Prozessbegleitung (§ 4 Nr. 6.1)
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- a)
Umsetzung des Projektablaufplans koordinieren
- b)
Prozessschritte eines Projektes unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Projektphasen durchführen
- c)
Projektfortschritt kontrollieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
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6.2
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Datenerfassung, Codierung (§ 4 Nr. 6.2)
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- a)
Codeplan erstellen
- b)
offene und teiloffene Fragen codieren
- c)
wörtliche Nennungen transkribieren, klassifizieren und auswerten
- d)
Projektdaten für die Erfassung vorbereiten, Projektdaten bearbeiten
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6.3
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Datenprüfung, Gewichtung (§ 4 Nr. 6.3)
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- a)
Plausibilitätsprüfungen durchführen
- b)
Implausibilitäten listen und bearbeiten
- c)
Informationen zur Festlegung von Gewichtungsmerkmalen und Gewichtungsmatrix beschaffen
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6.4
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Datenauswertung (§ 4 Nr. 6.4)
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- a)
Datensätze nach vorgegebenen Spezifikationen und Formaten erstellen
- b)
Tabelleninhalt und -layout festlegen, Tabellen erstellen
- c)
Tabellen kontrollieren und Korrekturen veranlassen
- d)
Verfahren der beschreibenden Statistik anwenden
- e)
Einsatzfelder der Verfahren der schließenden Statistik unterscheiden
- f)
betriebliche Analyseverfahren von Gruppendiskussionen und Einzelexplorationen anwenden
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6.5
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Aufbereitung, Präsentation, Ergebnisbericht (§ 4 Nr. 6.5)
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- a)
Analyseergebnisse aufbereiten und in Form von Tabellen, Grafiken sowie in Textform darstellen
- b)
Präsentationsunterlagen zielgruppengerecht auswählen, prüfen und zusammenstellen
- c)
ausgewählte Ergebnisse zur Vorbereitung von Präsentationen und Ergebnisberichten grafisch darstellen
- d)
Präsentationstermine abstimmen, Präsentationen organisatorisch vorbereiten und die Durchführung unterstützen
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7
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Projektnachbereitung (§ 4 Nr. 7)
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7.1
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Dokumentation (§ 4 Nr. 7.1)
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- a)
Projektdetails in Projektdatenbanken dokumentieren
- b)
Projektunterlagen nach betrieblichen Archivierungsrichtlinien sowie gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen archivieren
- c)
Projektergebnisse für die interne und externe Verwertung aufbereiten
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7.2
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Projektabrechnung (§ 4 Nr. 7.2)
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- a)
Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
- b)
Rechnungen externer Dienstleister prüfen
- c)
Soll-Ist-Vergleich der Projektabrechnungen durchführen
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