1
|
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1)
|
a)
|
Bedeutung des Arbeitsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
|
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
|
b)
|
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
|
c)
|
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
|
d)
|
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
|
e)
|
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
|
2
|
Aufbau und Organisation des Ausbildungs-betriebes (§ 4 Nr. 2)
|
a)
|
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
|
b)
|
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
|
c)
|
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
|
d)
|
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs-oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
|
3
|
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3)
|
a)
|
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
|
b)
|
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
|
c)
|
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
|
d)
|
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
4
|
Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)
|
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
|
a)
|
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
|
b)
|
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
|
c)
|
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
|
d)
|
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
5
|
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Werkstoffe identifizieren und nach Verwendungszweck unterscheiden
|
4
|
b)
|
Betriebs- und Hilfsstoffe unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften auswählen und verwenden
|
6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Nr. 6)
|
a)
|
Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten
|
8
|
b)
|
technische Unterlagen und Grundbegriffe der Normung anwenden
|
c)
|
Skizzen erstellen
|
d)
|
produktionstechnische Daten nutzen, Arbeitsergebnisse dokumentieren
|
e)
|
betriebliche Vorschriften beachten
|
f)
|
Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
|
g)
|
Daten eingeben, sichern und pflegen, Vorschriften zum Datenschutz beachten
|
7
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsziele im eigenen Arbeitsbereich festlegen
|
4
|
b)
|
Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge auswählen
|
c)
|
Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte einrichten
|
8
|
Prüfen (§ 4 Nr. 8)
|
a)
|
Prüfverfahren und -mittel nach Verwendungszweck auswählen
|
6
|
b)
|
Prüfungen unter Berücksichtigung von Vorgaben und Toleranzen durchführen
|
c)
|
Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten
|
d)
|
Korrekturmaßnahmen einleiten
|
9
|
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
|
a)
|
manuelle und maschinelle Fertigungstechniken unterscheiden und auswählen
|
22
|
b)
|
branchenspezifische Fertigungstechniken anwenden
|
c)
|
Werkstoffe auswählen und nach technischen Unterlagen bearbeiten
|
d)
|
Arbeitsergebnisse prüfen, dokumentieren und bewerten
|
10
|
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
|
a)
|
Methoden des Steuerns und Regelns unterscheiden
|
b)
|
Überwachungseinrichtungen nach Aufbau und Funktion unterscheiden
|
11
|
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
|
Produktionsmaschinen und -anlagen hinsichtlich der Funktion und des Einsatzes unterscheiden
|
12
|
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
|
a)
|
Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Produkte transportieren und lagern
|
2
|
b)
|
Wert- und Reststoffe sammeln, trennen und lagern
|
13
|
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
|
Werkzeuge, Maschinen und Anlagen nach Vorgaben kontrollieren und warten
|
4
|
14
|
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
|
Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
|
2
|
|
|
|
|
|
II. Berufliche Fachbildung - 2. Ausbildungsjahr -
|
A. Schwerpunkt: Metall- und Kunststofftechnik
|
Lfd. Nr.
|
Teil des Ausbildungsberufsbildes
|
Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
|
Zeitliche Richtwerte in Wochen im 2. Ausbildungsjahr
|
1
|
2
|
3
|
4
|
1
|
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen und handhaben
|
8
|
b)
|
Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, nach Vorschriften einsetzen und fachgerecht entsorgen
|
2
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
|
b)
|
Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
|
c)
|
Werkzeuge und Materialien auswählen
|
3
|
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
|
a)
|
Anforderungen an die zu fertigenden Produkte berücksichtigen
|
18
|
b)
|
Bauteile, insbesondere durch Fügen, Spanen und Umformen, herstellen
|
c)
|
Baugruppen nach technischen Unterlagen montieren und demontieren
|
d)
|
Maß-, Form- und Lagetoleranzen sowie Oberflächenbeschaffenheit zuordnen
|
e)
|
Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen sowie Technologiedaten ermitteln und einstellen
|
4
|
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
|
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
|
|
5
|
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
|
a)
|
Produktionsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
|
18
|
b)
|
Prozessdaten einstellen und optimieren
|
c)
|
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
|
d)
|
Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen
|
e)
|
Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
|
f)
|
Arbeits- und Bewegungsabläufe im Arbeitsbereich optimieren
|
g)
|
Produktionsabläufe durch Eingriff in die Prozesskette sichern
|
h)
|
Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
|
6
|
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
|
a)
|
Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
|
2
|
b)
|
Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
|
7
|
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
|
a)
|
Betriebsbereitschaft durch Warten und Inspizieren sicherstellen
|
4
|
b)
|
Verschleißteile austauschen und deren Austausch veranlassen
|
c)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
|
8
|
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
|
a)
|
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
|
2
|
b)
|
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
|
c)
|
Arbeiten kundenorientiert durchführen
|
B. Schwerpunkt: Textiltechnik
|
1
|
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Mustervorlagen analysieren, Konstruktionstechniken und Produktmerkmale bestimmen
|
10
|
b)
|
Faden- und Flächenkonstruktionen normgerecht darstellen, insbesondere Bindungen und Bindungselemente
|
c)
|
Auswirkungen von Fasereigenschaften auf Produktionsprozesse der Faden-und Flächenerzeugung darstellen
|
2
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
|
b)
|
Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
|
3
|
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
|
a)
|
technische Patronen oder Schablonen auf technische Durchführbarkeit prüfen oder Konstruktionstechniken für die Faden- und Flächenerzeugung anwenden
|
16
|
b)
|
Techniken zum Verändern von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften anwenden
|
c)
|
technische Vorgaben produktionstechnisch umsetzen
|
4
|
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
|
a)
|
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
|
b)
|
Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
|
5
|
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
|
a)
|
Produktionsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
|
18
|
b)
|
Mehrstellenarbeit rationell organisieren
|
c)
|
Musterungs- oder Verfestigungssysteme prüfen und korrigieren
|
d)
|
Warenausfall prüfen und optimieren
|
e)
|
Prozessdaten einstellen und optimieren
|
f)
|
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
|
g)
|
Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen
|
h)
|
Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
|
i)
|
Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
|
6
|
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
|
a)
|
Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
|
2
|
b)
|
Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
|
7
|
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
|
a)
|
Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
|
4
|
b)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
|
8
|
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
|
a)
|
Ursachen von produktspezifischen Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
|
2
|
b)
|
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
|
c)
|
Arbeiten kundenorientiert durchführen
|
d)
|
produktions- und instandsetzungstechnische Daten dokumentieren
|
C. Schwerpunkt: Textilveredelung
|
1
|
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Arbeitsstoffe handhaben, insbesondere Chemikalien, Farb- und Textil-hilfsmittel gemäß den Rezepturvorgaben zusammenstellen
|
10
|
b)
|
Lösungen ansetzen, Flüssigkeiten prüfen
|
c)
|
Arbeitsstoffe unter Beachtung von Sicherheitsbestimmungen des Arbeitsund Umweltschutzes einsetzen, kennzeichnen und für die Rückgewinnung, Wiederverwertung und Entsorgung lagern
|
2
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
|
b)
|
Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
|
c)
|
Textilveredelungsverfahren und verfahrenstechnische Zusammenhänge der verschiedenen Produktionsbereiche unterscheiden
|
d)
|
Rezeptur- und Ansatzberechnungen durchführen
|
e)
|
Techniken zum Verändern von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften anwenden
|
3
|
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
|
a)
|
Sekundäranlagen unterscheiden und bedienen
|
16
|
b)
|
Wasser, Wärmeträger und Energiearten prozessbezogen einsetzen
|
c)
|
Kennzeichnung von Rohrleitungssystemen unterscheiden
|
4
|
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
|
a)
|
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
|
b)
|
Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
|
5
|
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
|
a)
|
Produktionsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
|
18
|
b)
|
Veredelungsmittel unter Berücksichtigung von Sicherheitsregeln und Umweltschutzauflagen einsetzen
|
c)
|
Veredelungseffekte prüfen und bei Bedarf nachstellen
|
d)
|
Prozessdaten einstellen und optimieren
|
e)
|
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
|
f)
|
Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen, Gebrauchs- und Pflegeanforderungen berücksichtigen
|
g)
|
Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
|
h)
|
Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
|
6
|
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
|
a)
|
Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
|
2
|
b)
|
Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
|
7
|
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
|
a)
|
Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
|
4
|
b)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
|
8
|
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
|
a)
|
Ursachen von veredelungsspezifischen Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
|
2
|
b)
|
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
|
c)
|
Arbeiten kundenorientiert durchführen
|
d)
|
produktions- und veredelungstechnische Daten dokumentieren
|
D. Schwerpunkt: Lebensmitteltechnik
|
1
|
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen und handhaben
|
10
|
b)
|
Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, nach Vorschriften einsetzen und fachgerecht entsorgen
|
2
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
|
b)
|
Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
|
3
|
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
|
a)
|
Rohstoffe und Halbfabrikate bereitstellen
|
16
|
b)
|
Zerkleinerungs-, Trenn- und Sortierverfahren anwenden
|
c)
|
Rohstoffe dosieren, wiegen und mischen
|
d)
|
Zwischenprodukte thermisch behandeln
|
e)
|
Produkte abfüllen und verpacken
|
4
|
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
|
a)
|
Regelkreise für Temperatur, Druck, Maschinengeschwindigkeit, Produkt-durchsatz und Konzentration überwachen
|
b)
|
Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
|
5
|
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
|
a)
|
Koch- und Mischanlagen, Abfülllinien, Sterilisationsanlagen, Etikettier,-Pack- und Palettieranlagen rüsten und umrüsten
|
18
|
b)
|
Prozessdaten einstellen und optimieren
|
c)
|
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
|
d)
|
Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen
|
e)
|
Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
|
f)
|
Geräte, Maschinen und Anlagen reinigen und pflegen
|
g)
|
Mehrwegverpackungen reinigen
|
h)
|
lebensmittelrechtliche Bestimmungen und Hygienevorschriften im Fertigungsprozess beachten und anwenden
|
i)
|
Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
|
6
|
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
|
a)
|
Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
|
2
|
b)
|
Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
|
7
|
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
|
a)
|
Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
|
4
|
b)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
|
8
|
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
|
a)
|
Ursachen von produktspezifischen Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
|
2
|
b)
|
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
|
c)
|
Arbeiten kundenorientiert durchführen
|
d)
|
produktions- und instandsetzungstechnische Daten dokumentieren
|
E. Schwerpunkt: Druckweiter- und Papierverarbeitung
|
1
|
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Einfluss der Eigenschaften von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen auf das Produkt berücksichtigen
|
8
|
b)
|
Prozesse zur Veränderung von Werkstoffeigenschaften berücksichtigen
|
2
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
|
b)
|
Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
|
c)
|
Materialeinsatz planen und dokumentieren
|
d)
|
Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
|
3
|
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
|
a)
|
maschinelle Techniken zum Trennen, Umformen und Verbinden von Erzeugnissen der Druckweiter- und Papierverarbeitung anwenden
|
16
|
b)
|
manuelle Trenn-, Umform- und Verbindungstechniken bei der Erstellung von Verarbeitungs- und Kundenmustern aus Papier, Pappe und Kunststoffen einsetzen
|
c)
|
Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe der Druckweiter- und Papierverarbeitung produktspezifisch bereitstellen
|
d)
|
produkt- und produktionsspezifische Anforderungen der Papierherstellung und -verarbeitung bei der Auswahl der Produktionsmittel berücksichtigen
|
4
|
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
|
a)
|
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
|
b)
|
Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
|
5
|
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
|
a)
|
Papierverarbeitungsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
|
20
|
b)
|
Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, bereitstellen und zuführen, spezifische Maschinenparameter einstellen
|
c)
|
Peripheriegeräte vorbereiten und einsetzen
|
d)
|
Muster nach Vorgaben erstellen, bei Abweichungen Parameter korrigieren
|
e)
|
Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und der Werkstoffe auswählen und einstellen
|
f)
|
Produktion prozessbegleitend kontrollieren und überwachen
|
g)
|
Einhaltung von Qualitätsstandards und wirtschaftlichen Aspekten während des Produktionsprozesses sicherstellen
|
h)
|
Zwischenprodukte zur Weiterverarbeitung vorbereiten
|
i)
|
Weiterverarbeitungsaggregate vorbereiten und einsetzen
|
k)
|
Prozessdaten einstellen und optimieren, Produktionsdaten sichern
|
l)
|
Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
|
m)
|
Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
|
6
|
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
|
a)
|
Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
|
2
|
b)
|
Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
|
7
|
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
|
a)
|
Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
|
4
|
b)
|
Papierverarbeitungsmaschinen und -anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
|
8
|
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
|
a)
|
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
|
2
|
b)
|
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
|
c)
|
Arbeiten kundenorientiert durchführen
|