| A. Schwerpunkt: Metall- und Kunststofftechnik
|
| Lfd. Nr.
|
Teil des Ausbildungsberufsbildes
|
Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
|
Zeitliche Richtwerte in Wochen im 2. Ausbildungsjahr
|
| 1
|
2
|
3
|
4
|
| 1
|
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen und handhaben
|
8
|
| b)
|
Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, nach Vorschriften einsetzen und fachgerecht entsorgen
|
| 2
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
|
| b)
|
Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
|
| c)
|
Werkzeuge und Materialien auswählen
|
| 3
|
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
|
a)
|
Anforderungen an die zu fertigenden Produkte berücksichtigen
|
18
|
| b)
|
Bauteile, insbesondere durch Fügen, Spanen und Umformen, herstellen
|
| c)
|
Baugruppen nach technischen Unterlagen montieren und demontieren
|
| d)
|
Maß-, Form- und Lagetoleranzen sowie Oberflächenbeschaffenheit zuordnen
|
| e)
|
Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen sowie Technologiedaten ermitteln und einstellen
|
| 4
|
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
|
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
|
| 5
|
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
|
a)
|
Produktionsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
|
18
|
| b)
|
Prozessdaten einstellen und optimieren
|
| c)
|
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
|
| d)
|
Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen
|
| e)
|
Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
|
| f)
|
Arbeits- und Bewegungsabläufe im Arbeitsbereich optimieren
|
| g)
|
Produktionsabläufe durch Eingriff in die Prozesskette sichern
|
| h)
|
Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
|
| 6
|
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
|
a)
|
Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
|
2
|
| b)
|
Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
|
| 7
|
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
|
a)
|
Betriebsbereitschaft durch Warten und Inspizieren sicherstellen
|
4
|
| b)
|
Verschleißteile austauschen und deren Austausch veranlassen
|
| c)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
|
| 8
|
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
|
a)
|
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
|
2
|
| b)
|
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
|
| c)
|
Arbeiten kundenorientiert durchführen
|
B. Schwerpunkt: Textiltechnik
|
| 1
|
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Mustervorlagen analysieren, Konstruktionstechniken und Produktmerkmale bestimmen
|
10
|
| b)
|
Faden- und Flächenkonstruktionen normgerecht darstellen, insbesondere Bindungen und Bindungselemente
|
| c)
|
Auswirkungen von Fasereigenschaften auf Produktionsprozesse der Faden-und Flächenerzeugung darstellen
|
| 2
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
|
| b)
|
Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
|
| 3
|
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
|
a)
|
technische Patronen oder Schablonen auf technische Durchführbarkeit prüfen oder Konstruktionstechniken für die Faden- und Flächenerzeugung anwenden
|
16
|
| b)
|
Techniken zum Verändern von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften anwenden
|
| c)
|
technische Vorgaben produktionstechnisch umsetzen
|
| 4
|
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
|
a)
|
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
|
| b)
|
Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
|
| 5
|
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
|
a)
|
Produktionsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
|
18
|
| b)
|
Mehrstellenarbeit rationell organisieren
|
| c)
|
Musterungs- oder Verfestigungssysteme prüfen und korrigieren
|
| d)
|
Warenausfall prüfen und optimieren
|
| e)
|
Prozessdaten einstellen und optimieren
|
| f)
|
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
|
| g)
|
Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen
|
| h)
|
Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
|
| i)
|
Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
|
| 6
|
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
|
a)
|
Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
|
2
|
| b)
|
Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
|
| 7
|
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
|
a)
|
Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
|
4
|
| b)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
|
| 8
|
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
|
a)
|
Ursachen von produktspezifischen Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
|
2
|
| b)
|
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
|
| c)
|
Arbeiten kundenorientiert durchführen
|
| d)
|
produktions- und instandsetzungstechnische Daten dokumentieren
|
C. Schwerpunkt: Textilveredelung
|
| 1
|
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Arbeitsstoffe handhaben, insbesondere Chemikalien, Farb- und Textil-hilfsmittel gemäß den Rezepturvorgaben zusammenstellen
|
10
|
| b)
|
Lösungen ansetzen, Flüssigkeiten prüfen
|
| c)
|
Arbeitsstoffe unter Beachtung von Sicherheitsbestimmungen des Arbeitsund Umweltschutzes einsetzen, kennzeichnen und für die Rückgewinnung, Wiederverwertung und Entsorgung lagern
|
| 2
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
|
| b)
|
Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
|
| c)
|
Textilveredelungsverfahren und verfahrenstechnische Zusammenhänge der verschiedenen Produktionsbereiche unterscheiden
|
| d)
|
Rezeptur- und Ansatzberechnungen durchführen
|
| e)
|
Techniken zum Verändern von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften anwenden
|
| 3
|
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
|
a)
|
Sekundäranlagen unterscheiden und bedienen
|
16
|
| b)
|
Wasser, Wärmeträger und Energiearten prozessbezogen einsetzen
|
| c)
|
Kennzeichnung von Rohrleitungssystemen unterscheiden
|
| 4
|
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
|
a)
|
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
|
| b)
|
Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
|
| 5
|
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
|
a)
|
Produktionsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
|
18
|
| b)
|
Veredelungsmittel unter Berücksichtigung von Sicherheitsregeln und Umweltschutzauflagen einsetzen
|
| c)
|
Veredelungseffekte prüfen und bei Bedarf nachstellen
|
| d)
|
Prozessdaten einstellen und optimieren
|
| e)
|
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
|
| f)
|
Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen, Gebrauchs- und Pflegeanforderungen berücksichtigen
|
| g)
|
Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
|
| h)
|
Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
|
| 6
|
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
|
a)
|
Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
|
2
|
| b)
|
Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
|
| 7
|
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
|
a)
|
Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
|
4
|
| b)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
|
| 8
|
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
|
a)
|
Ursachen von veredelungsspezifischen Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
|
2
|
| b)
|
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
|
| c)
|
Arbeiten kundenorientiert durchführen
|
| d)
|
produktions- und veredelungstechnische Daten dokumentieren
|
D. Schwerpunkt: Lebensmitteltechnik
|
| 1
|
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen und handhaben
|
10
|
| b)
|
Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, nach Vorschriften einsetzen und fachgerecht entsorgen
|
| 2
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
|
| b)
|
Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
|
| 3
|
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
|
a)
|
Rohstoffe und Halbfabrikate bereitstellen
|
16
|
| b)
|
Zerkleinerungs-, Trenn- und Sortierverfahren anwenden
|
| c)
|
Rohstoffe dosieren, wiegen und mischen
|
| d)
|
Zwischenprodukte thermisch behandeln
|
| e)
|
Produkte abfüllen und verpacken
|
| 4
|
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
|
a)
|
Regelkreise für Temperatur, Druck, Maschinengeschwindigkeit, Produkt-durchsatz und Konzentration überwachen
|
| b)
|
Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
|
| 5
|
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
|
a)
|
Koch- und Mischanlagen, Abfülllinien, Sterilisationsanlagen, Etikettier,-Pack- und Palettieranlagen rüsten und umrüsten
|
18
|
| b)
|
Prozessdaten einstellen und optimieren
|
| c)
|
Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
|
| d)
|
Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen
|
| e)
|
Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
|
| f)
|
Geräte, Maschinen und Anlagen reinigen und pflegen
|
| g)
|
Mehrwegverpackungen reinigen
|
| h)
|
lebensmittelrechtliche Bestimmungen und Hygienevorschriften im Fertigungsprozess beachten und anwenden
|
| i)
|
Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
|
| 6
|
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
|
a)
|
Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
|
2
|
| b)
|
Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
|
| 7
|
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
|
a)
|
Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
|
4
|
| b)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
|
| 8
|
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
|
a)
|
Ursachen von produktspezifischen Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
|
2
|
| b)
|
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
|
| c)
|
Arbeiten kundenorientiert durchführen
|
| d)
|
produktions- und instandsetzungstechnische Daten dokumentieren
|
E. Schwerpunkt: Druckweiter- und Papierverarbeitung
|
| 1
|
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
|
a)
|
Einfluss der Eigenschaften von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen auf das Produkt berücksichtigen
|
8
|
| b)
|
Prozesse zur Veränderung von Werkstoffeigenschaften berücksichtigen
|
| 2
|
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
|
| b)
|
Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
|
| c)
|
Materialeinsatz planen und dokumentieren
|
| d)
|
Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
|
| 3
|
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
|
a)
|
maschinelle Techniken zum Trennen, Umformen und Verbinden von Erzeugnissen der Druckweiter- und Papierverarbeitung anwenden
|
16
|
| b)
|
manuelle Trenn-, Umform- und Verbindungstechniken bei der Erstellung von Verarbeitungs- und Kundenmustern aus Papier, Pappe und Kunststoffen einsetzen
|
| c)
|
Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe der Druckweiter- und Papierverarbeitung produktspezifisch bereitstellen
|
| d)
|
produkt- und produktionsspezifische Anforderungen der Papierherstellung und -verarbeitung bei der Auswahl der Produktionsmittel berücksichtigen
|
| 4
|
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
|
a)
|
Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
|
| b)
|
Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
|
| 5
|
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
|
a)
|
Papierverarbeitungsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
|
20
|
| b)
|
Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, bereitstellen und zuführen, spezifische Maschinenparameter einstellen
|
| c)
|
Peripheriegeräte vorbereiten und einsetzen
|
| d)
|
Muster nach Vorgaben erstellen, bei Abweichungen Parameter korrigieren
|
| e)
|
Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und der Werkstoffe auswählen und einstellen
|
| f)
|
Produktion prozessbegleitend kontrollieren und überwachen
|
| g)
|
Einhaltung von Qualitätsstandards und wirtschaftlichen Aspekten während des Produktionsprozesses sicherstellen
|
| h)
|
Zwischenprodukte zur Weiterverarbeitung vorbereiten
|
| i)
|
Weiterverarbeitungsaggregate vorbereiten und einsetzen
|
| k)
|
Prozessdaten einstellen und optimieren, Produktionsdaten sichern
|
| l)
|
Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
|
| m)
|
Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
|
| 6
|
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
|
a)
|
Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
|
2
|
| b)
|
Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
|
| 7
|
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
|
a)
|
Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
|
4
|
| b)
|
Papierverarbeitungsmaschinen und -anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
|
| 8
|
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
|
a)
|
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
|
2
|
| b)
|
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
|
| c)
|
Arbeiten kundenorientiert durchführen
|