Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1
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2
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3
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1
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Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1)
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1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1)
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- a)
Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Medienwirtschaft darstellen
- b)
Zielsetzung, Tätigkeitsfelder und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes beschreiben
- c)
Unternehmensleitbild und Corporate Identity des Ausbildungsbetriebes bei der Arbeit berücksichtigen
- d)
Geschäftsart und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
- e)
Organisationsform des Ausbildungsunternehmens aufzeigen
- f)
Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Behörden beschreiben
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1.2
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Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2)
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- a)
Ausbildungsordnung mit betrieblichem Ausbildungsplan vergleichen und zu dessen Umsetzung beitragen
- b)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis und den Beitrag der Beteiligten im dualen System erläutern
- c)
Möglichkeiten und Nutzen der Fortbildung für die persönliche und berufliche Entwicklung erläutern
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1.3
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Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 4 Nr. 1.3)
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- a)
Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen, den Unternehmenserfolg und für die persönliche Entwicklung darstellen
- b)
für den Ausbildungsbetrieb wichtige tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen aufzeigen
- c)
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklären
- d)
Ziele und Grundsätze des Ausbildungsbetriebes für die Personalplanung und -entwicklung beschreiben
- e)
Vorgaben für Personaleinsatz und Arbeitszeitregelung anwenden
- f)
Aufgaben der Personalverwaltung beschreiben
- g)
im Ausbildungsbetrieb übliche Verträge für den Personaleinsatz unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden
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1.4
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Sicherheit und Gesundheitsschutz (§ 4 Nr. 1.4)
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- a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.5
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Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.5)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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1.6
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Datenschutz (§ 4 Nr. 1.6)
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- a)
rechtliche Bestimmungen zum Datenschutz beachten
- b)
Datenschutz in seiner Wirkung auf Unternehmen, Geschäftspartner und Kunden unterscheiden und im Arbeitsprozess anwenden
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2
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Arbeitsorganisation und Geschäftsprozesse (§ 4 Nr. 2)
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2.1
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Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1)
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- a)
Lern- und Arbeitstechniken anwenden
- b)
Arbeitsabläufe und Entscheidungswege im Ausbildungsbetrieb berücksichtigten
- c)
Zusammenwirkung der Funktionsbereiche in der Prozesskette beachten
- d)
mit vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen zusammenarbeiten
- e)
Ziele bei der Arbeitsplanung setzen und Zeitplan für Aufgaben festlegen
- f)
betriebliche Organisations- und Arbeitsmittel effizient einsetzen
- g)
Aufgaben ausführen, Ergebnisse kontrollieren und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergreifen
- h)
Probleme erkennen und analysieren, Lösungsalternativen entwickeln und bewerten
- i)
Aufgaben im Team planen und bearbeiten
- j)
Projekte planen und bearbeiten
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2.2
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Informations- und Kommunikationssysteme, Datensicherheit (§ 4 Nr. 2.2)
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- a)
Informations- und Kommunikationssysteme unterscheiden und aufgabenorientiert einsetzen
- b)
Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- c)
rechtliche, technische und betriebliche Regelungen zur Datensicherheit beachten
- d)
Auswirkungen von Informations- und Kommunikationssystemen auf Geschäftsprozesse, Betriebsabläufe und Arbeitsplätze im Ausbildungsbetrieb berücksichtigen
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2.3
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Informationsbeschaffung und -verarbeitung (§ 4 Nr. 2.3)
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- a)
Daten erfassen, ordnen, pflegen und auswerten
- b)
externe und interne Informationsquellen für betriebliche Prozesse nutzen
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2.4
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Kommunikation und Kooperation (§ 4 Nr. 2.4)
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- a)
Einflüsse von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten
- b)
Möglichkeiten der Konfliktlösung nutzen
- c)
Kundenkontakte herstellen
- d)
Kommunikationsregeln und -techniken, insbesondere Moderationstechniken anwenden
- e)
Themen und Sachverhalte situations- und zielgruppengerecht aufbereiten und präsentieren
- f)
kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen
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2.5
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Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 2.5)
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- a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
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3
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Programmplanung und Produktentwicklung (§ 4 Nr. 3)
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3.1
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Programme und Profile (§ 4 Nr. 3.1)
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- a)
Konzeption der Produkte des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung von Märkten und Zielgruppen bewerten
- b)
Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten und Dienstleistungen in der Medienwirtschaft beurteilen und Schlussfolgerungen für den eigenen Arbeitsbereich ziehen
- c)
Neu- und Weiterentwicklungen von kundenorientierten Digital- und Printprodukten sowie Dienstleistungen vorschlagen
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3.2
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Redaktion, Lektorat (§ 4 Nr. 3.2)
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- a)
Zusammenwirken von Redaktion oder Lektorat, insbesondere mit den Funktionsbereichen Produktion und Marketing, berücksichtigen
- b)
konzeptionelle Planung von Redaktion oder Lektorat im Arbeitsprozess beachten
- c)
Bedeutung der Akquisition und Betreuung von Autoren oder Herausgebern begründen
- d)
Rolle des Content-Managements für Produktion und Marketing beschreiben
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3.3
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Rechte und Lizenzen (§ 4 Nr. 3.3)
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- a)
Bestimmungen des nationalen und internationalen Medien- und Presserechts anwenden und Branchenrichtlinien beachten
- b)
Bestimmungen des Urheberrechts beachten
- c)
Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwertungs- und Nutzungsrechten im Ausbildungsbetrieb bewerten
- d)
bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken
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4
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Herstellung und Produktion (§ 4 Nr. 4)
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4.1
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Planung und Kalkulation (§ 4 Nr. 4.1)
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- a)
Termine festlegen und verfolgen
- b)
Herstellungsverfahren für Digital-, Print- und Nebenprodukte auswählen, dabei wirtschaftliche und ökologische Kriterien abwägen
- c)
Kalkulationen und Deckungsbeitragsrechnungen erstellen
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4.2
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Auswahl und Vergabe von Dienstleistungen (§ 4 Nr. 4.2)
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- a)
Angebote einholen, vergleichen und auswählen
- b)
Aufträge vergeben
- c)
interne und externe Dienstleistungen produkt- und terminbezogen in den Produktionsprozess integrieren
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4.3
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Datenhandling (§ 4 Nr. 4.3)
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- a)
Text-, Bild- und Grafikdaten digital bearbeiten und weiterleiten
- b)
unterschiedliche mediale Darstellungsformen und Datenformate beachten
- c)
strukturierte Aufbereitung für Datenbankanwendungen sicherstellen
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4.4
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Gestaltung von Digital- und Printmedien (§ 4 Nr. 4.4)
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- a)
Gestaltungsgrundsätze für Digital- und Printprodukte beachten
- b)
an der Umsetzung von konzeptionellen Vorgaben aus Marketing und Redaktion oder Lektorat mitwirken
- c)
bei der medien-, produkt- und zielgruppenorientierten Gestaltung mitwirken
- d)
an der Layouterstellung mitwirken
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4.5
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Koordinierung von Produktionsprozessen (§ 4 Nr. 4.5)
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- a)
Produktionsprozesse koordinieren, dabei insbesondere Schnittstellen von Produktionsabläufen beachten
- b)
Einhaltung von Qualitätskriterien und auftragsbezogenen Vorgaben sicherstellen
- c)
Termine und Kosten überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
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5
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Marketing, Verkauf und Vertrieb I (§ 4 Nr. 5)
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5.1
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Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung (§ 4 Nr. 5.1)
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- a)
Markt- und Wettbewerbssituation beobachten
- b)
Marktanalysen auswerten und deren Ergebnisse anwenden
- c)
Zielgruppen analysieren und bestimmen
- d)
an der Entwicklung von Kundenfindungs- und -bindungskonzepten mitarbeiten
- e)
Kundenwünsche ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus kundenorientierte Vorgehensweisen für Beratung und Verkauf ableiten
- f)
Entwicklungen von Werbeetats im Markt analysieren
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5.2
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Verkauf von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.2)
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- a)
Leistungsdaten von Produkten und Dienstleistungen ermitteln und am Markt vergleichen
- b)
Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Insertionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Serviceleistungen unterscheiden
- c)
Verkaufsmaßnahmen entwickeln, Medienprodukte verkaufen
- d)
Verfahren der Preisfindung anwenden
- e)
Rechnungserstellung steuern und kontrollieren
- f)
Kern- und Nebengeschäfte des Ausbildungsbetriebes abgrenzen und deren ökonomische Bedeutung im Arbeitsprozess berücksichtigen
- g)
Produkte und Dienstleistungen präsentieren sowie Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche führen
- h)
beim Verkauf Methoden der Verkaufspsychologie einsetzen
- i)
auftragsbezogene Vorgaben des Kunden berücksichtigen
- j)
Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unterstützen
- k)
Vertreterkonferenzen und Außendiensttagungen vorbereiten und organisieren
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5.3
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Werbung für Produkte und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.3)
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- a)
an der Entwicklung von Werbemitteln mitwirken
- b)
an Aktionen der Öffentlichkeits- und Public Relations-Arbeit mitwirken
- c)
werbende und verkaufsfördernde Maßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats durchführen
- d)
Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzen
- e)
Unterschiede der Werbung für Handels- und Endkunden darstellen und bei Verkaufsaktionen berücksichtigen
- f)
Kundenkontakte und Werbeerfolgskontrollen auswerten und Ergebnisse für betriebliche Entscheidungen aufbereiten
- g)
Kundendaten beschaffen, pflegen und nutzen
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5.4
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Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.4)
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- a)
Vertriebswege unter Berücksichtigung der für Digital- und Printmedien relevanten Kriterien bestimmen
- b)
bei der Auftragsabwicklung für Digital- und Printmedien sowie Dienstleistungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kundengruppen mitwirken
- c)
vorhandene Vertriebswege optimal nutzen, bei Bedarf neue Vertriebswege erschließen
- d)
Vertriebskonzepte umsetzen
- e)
Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen organisieren und steuern
- f)
Vertriebsdaten ermitteln und auswerten
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5.5
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Branchenspezifische Rahmenbedingungen (§ 4 Nr. 5.5)
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- a)
Preisbindungsmodelle voneinander abgrenzen und produktspezifisch anwenden
- b)
Kontrahierungsformen der Medienbranche bei Verkauf und Vertrieb nutzen
- c)
produktspezifische Geschäftsbestimmungen, wie beim Verkauf von Anzeigen anwenden
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6
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 6)
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6.1
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Rechnungs- und Finanzwesen (§ 4 Nr. 6.1)
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- a)
Rechnungswesen als Instrument der kaufmännischen Steuerung darstellen
- b)
Kosten und Erlöse erfassen sowie Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern zuordnen
- c)
Buchungen vornehmen
- d)
Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungsein- und -ausgänge überwachen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- e)
Kosten- und Leistungsrechnung anwenden
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6.2
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Controlling (§ 4 Nr. 6.2)
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- a)
Bedeutung des Controllings als Informations-, Steuerungs- und Planungsinstrument beachten
- b)
Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung als Steuerungs- und Informationsinstrument nutzen
- c)
Kosten und Erlöse für erbrachte Leistungen ermitteln und im Zeitvergleich sowie im Soll-Ist-Vergleich bewerten
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6.3
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Beschaffung und Lagerhaltung (§ 4 Nr. 6.3)
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- a)
Bedarf ermitteln, Angebote einholen und vergleichen sowie Aufträge erteilen
- b)
Auftragserfüllung kontrollieren, Abweichungen klären und abschließend bearbeiten
- c)
an der Planung und Steuerung von Lagerbeständen mitwirken
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