1
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Berufsbildung (§ 3 Nr. 1)
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a)
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Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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b)
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gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
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c)
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Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
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d)
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Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
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2
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2)
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a)
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Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
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b)
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Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
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c)
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Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
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d)
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Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen beziehungsweise personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3)
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a)
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wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
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b)
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wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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c)
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Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
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d)
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wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
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4
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4)
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a)
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berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden
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b)
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Gefahren am Arbeitsplatz, insbesondere durch fehlerhaften Umgang mit Betriebs- und Hilfsmitteln, erkennen und berufsbezogene Arbeitssicherheits-vorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
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c)
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Verhaltensweisen bei Unfällen und Bränden, insbesondere in elektrischen Anlagen, beschreiben sowie Maßnahmen der Schadensminderung und der Ersten Hilfe einleiten oder veranlassen
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d)
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Bestimmungen über gefährliche Arbeitsstoffe und Umweltschutz einhalten sowie über die Reinhaltung der Luft beachten
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e)
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zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
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f)
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im Ausbildungsbetrieb verwendete Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
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5
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Warten und Pflegen von Betriebsmitteln (§ 3 Nr. 5)
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a)
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Betriebsmittel, insbesondere Werkzeuge und Maschinen, durch Reinigen pflegen und vor Korrosion schützen
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2*)
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b)
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Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften wechseln und auffüllen
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6
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Prüfen, Messen und Kennzeichnen (§ 3 Nr. 6)
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a)
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Längen mit Strichmaßstäben, Meßschiebern und Meßschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Meßfehlermöglichkeiten messen
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4*)
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b)
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Längen mit Taster oder Zirkel und Meßschnur indirekt messen
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c)
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mit Winkel lehren und mit Winkelmessern messen
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d)
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Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren, insbesondere mit Schablonen, prüfen
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e)
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Werkstücke mit Grenzlehren und Gewindelehren, insbesondere mit Schablonen, prüfen
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f)
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Formgenauigkeit von Rohren durch Sichtprüfen beurteilen
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g)
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Oberflächenqualität durch Sichtprüfen beurteilen
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h)
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Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
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i)
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Werkstücke kennzeichnen
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7
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Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Nr. 7)
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a)
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Arbeitsschritte unter Beachtung mündlicher und schriftlicher Vorgaben abstimmen und festlegen sowie Arbeitsablauf sicherstellen
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4*)
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b)
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Teilebedarf abschätzen und bereitstellen
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c)
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Halbzeuge und Normteile nach technischen Unterlagen bereitstellen
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d)
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Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen
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e)
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Arbeitsplatz an Werkbank und Werkzeugmaschine einrichten
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f)
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Arbeitsergebnis kontrollieren und bewerten
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8
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Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 3 Nr. 8)
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a)
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Skizzen und Zeichnungen, insbesondere von Bauteilen sowie Stücklisten, anfertigen, lesen und anwenden
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3*)
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b)
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Grundbegriffe der Normung anwenden
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c)
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Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungshinweise lesen und anwenden
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d)
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Gesamtzeichnungen lesen und anwenden
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2*)
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9
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Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten (§ 3 Nr. 9)
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a)
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Metallblasinstrumente im Hinblick auf Mensur und Konstruktionsmerkmale zuordnen
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2
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b)
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Metallblasinstrumente nach Aufbau und Funktion unterscheiden
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10
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Auswählen und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen (§ 3 Nr. 10)
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a)
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Werkstoffe nach ihren Eigenschaften und Halbzeuge nach ihrer Form unterscheiden, auswählen und ihrem Verwendungszweck zuordnen
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2
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b)
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Hilfsstoffe unterscheiden, auswählen, ihrem Verwendungszweck zuordnen und nach Anweisung und Unterlagen unter Beachtung des Umgangs mit gefährlichen Arbeitsstoffen anwenden
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c)
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Werkstoffe unter Beachtung der Eigenschaften lagern
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d)
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Gefahren beim Lagern, Verwenden und Beseitigen gefährlicher Arbeitsstoffe, insbesondere von Reinigungs-, Lösungs- und Schmiermitteln, beachten
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11
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Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken (§ 3 Nr. 11)
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a)
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Spannzeuge unter Berücksichtigung der Größe, der Form, des Werkstoffes und der Bearbeitung von Werkstücken auswählen und befestigen
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3
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|
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b)
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Werkzeuge und Werkstücke, insbesondere mit Maschinenschraubstock und Dreibackenfutter, unter Beachtung der Werkstückstabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten und spannen
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c)
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Werkzeuge mittels Spannfutter und Spannzangen spannen und Meißelhalter ausrichten
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12
|
manuelles und maschinelles Spanen (§ 3 Nr. 12)
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a)
|
Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und der Werkstücke auswählen
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11
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b)
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Flächen an Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen glatt, eben, winklig und parallel auf Maß feilen
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c)
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Formen an Werkstücken freihandfeilen
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d)
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Bleche, Rohre und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen und Kunststoffen nach Anriß mit Handbügelsäge trennen
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e)
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Bleche, Rohre und Profile aus unterschiedlichen Werkstoffen entgraten und schaben
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f)
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Innen- und Außengewinde an unterschiedlichen Werkstoffen unter Verwendung von Kühlschmierstoffen mit Gewindebohrern und Schneideisen herstellen
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g)
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Bohrungen in Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen auf Maßgenauigkeit manuell reiben
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h)
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Werkzeuge, insbesondere Reißnadel und Körner, am Schleifbock schärfen
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2
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i)
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Werkzeuge, insbesondere Bohrer und Schaber, am Schleifbock schärfen
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k)
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Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen
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5
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l)
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Maschinenwerte an Werkzeugmaschinen für Bohr- und Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellen
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m)
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Werkstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-Plandrehen und Längs-Runddrehen herstellen
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n)
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Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschine herstellen
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o)
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Bohrungen in Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen an Bohrmaschinen mit unterschiedlichen Werkzeugen durch Bohren ins Volle, Aufbohren und durch Profilsenken herstellen
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p)
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Maßgenauigkeit von Bohrungen in Werkstücken aus unterschiedlichen Werkstoffen maschinell durch Reiben herstellen
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13
|
Trennen (§ 3 Nr. 13)
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a)
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Handscheren und Handhebelscheren, insbesondere unter Berücksichtigung des Werkstoffes, der Blechdicke und des Kraftbedarfes, auswählen
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2
|
|
|
|
b)
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Feinbleche mit Handscheren und Handhebelscheren nach Anriß scheren
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14
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Umformen (§ 3 Nr. 14)
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a)
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Durchmesser und Wandstärken von zylindrischen Rohren aus Nichteisenmetallen mit Ziehmaschinen umformen und auf Maßgenauigkeit prüfen
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4
|
|
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b)
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Gerade zylindrische Rohre aus Nichteisenmetallen zu geraden konischen Rohren von Hand und mit Ziehmaschine umformen, Rohre von Hand richten
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c)
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Eigenschaften von Werkstücken unter Berücksichtigung der stofflichen Zusammensetzung und des Verwendungszwecks durch Bearbeitung und Wärmebehandlung, insbesondere durch Weichglühen, ändern
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d)
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Abwicklungen von Zylindern und Kegeln konstruieren
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16
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|
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e)
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Werkstücke aus Feinblechen nach Abwicklungen herstellen
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f)
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Zylindrische Rohre aus Nichteisenmetallen mit und ohne Füllung biegen, glätten und kalibrieren
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g)
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Gerade konische Rohre aus Nichteisenmetallen zu Bogenstücken umformen, runden und glätten
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15
|
Fügen (§ 3 Nr. 15)
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a)
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Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Werkstoffpaarung verbinden und sichern
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4
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b)
|
Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen
|
c)
|
Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen, sowie in lötgerechter Lage fixieren
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d)
|
Lötwerkzeuge, Lote und Flußmittel zum Weichlöten auswählen
|
e)
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Bleche, Profile und Rohre aus Nichteisenmetallen Weichlöten
|
f)
|
Lötwerkzeuge, Lote und Flußmittel zum Hartlöten auswählen
|
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2
|
|
|
g)
|
Bleche, Profile und Rohre aus Nichteisenmetallen hartlöten
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16
|
Anfertigen von Bauteilen (§ 3 Nr. 16)
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a)
|
Kleinteile entsprechend Verwendungszweck und Funktion auswählen und zuordnen
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6
|
|
|
|
b)
|
Kleinteile, insbesondere Stützen und Ringe, durch Spanen, Trennen, Umformen und Fügen herstellen
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17
|
Zusammenfügen von Instrumententeilen (§ 3 Nr. 17)
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a)
|
Einzelteile nach Unterlagen und Anweisungen bereitstellen
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6
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b)
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Maßgenauigkeit der Instrumententeile prüfen und korrigieren
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c)
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Bögen, Züge und Rohre nach Skizze oder Schablone unter Beachtung von Parallelität und Ganggenauigkeit zusammenfügen
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4
|
|
d)
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Ventile nach Skizze oder Schablone unter Beachtung von Parallelität und Ganggenauigkeit zusammenfügen
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e)
|
Instrumententeile nach Unterlagen für den Zusammenbau vorbereiten
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12
|
f)
|
Baugruppen des Instrumentes nach Unterlagen zum Rohbau zusammenfügen
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12
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18
|
Behandeln von Oberflächen (§ 3 Nr. 18)
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a)
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Gesundheits- und Umweltschutz, insbesondere in Bezug auf Stäube und Dämpfe, beachten
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5
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b)
|
Bauteile und Instrumente zur Oberflächenbehandlung vorbereiten, insbesondere durch Verputzen der Lötstellen
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c)
|
Oberflächen manuell schleifen und polieren
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d)
|
Oberflächen maschinell schleifen und polieren
|
|
|
5
|
|
e)
|
Oberflächen sichtprüfen sowie für die Weiterbehandlung vorbereiten
|
f)
|
ganze Instrumente manuell und maschinell schleifen und polieren
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10
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19
|
Endmontage und Spielfertigmachen von Metallblasinstrumenten (§ 3 Nr. 19)
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a)
|
Instrumententeile und Instrument reinigen
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10
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b)
|
Ventile, Druckwerke, Züge und Wasserklappen einbauen, regulieren und Funktionsfähigkeit herstellen
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c)
|
Luftdichtigkeit des Instrumentes prüfen
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d)
|
Instrument spielfertig machen und Funktionsprüfung durchführen
|
e)
|
Töne mit Stimmgerät prüfen
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2
|
f)
|
durch Verändern der Längenmaße die Stimmung von Instrumenten beeinflussen
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20
|
Endkontrolle und Qualitätssicherung (§ 3 Nr. 20)
|
a)
|
optische und funktionelle Prüfung durchführen
|
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|
2
|
|
b)
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Fehler kennzeichnen
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c)
|
akustische Störfaktoren erkennen und beseitigen
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d)
|
Möglichkeiten der wirtschaftlichen Beseitigung von Fehlern beurteilen und Instandsetzung einleiten
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21
|
Instandsetzen von Instrumenten (§ 3 Nr. 21)
|
a)
|
Reparaturumfang festlegen, Ersatzteile bestimmen
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14
|
b)
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Instrument, Baugruppen und Teile demontieren; Verbindungen prüfen und instandsetzen
|
c)
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Fehler, Beschädigungen und Verschleiß beseitigen, insbesondere durch Ausbeulen, Richten, Nacharbeiten und Austauschen
|
d)
|
Funktionsfähigkeit von Ventilmaschinen herstellen
|
e)
|
Oberflächengüte wiederherstellen
|