Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte
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Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind
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Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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1
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2
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3
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1
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2
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3
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4
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1
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1)
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a)
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Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung erklären
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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b)
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gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
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c)
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Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
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d)
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wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
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e)
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wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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2
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2)
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a)
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Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
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b)
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Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
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c)
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Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
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d)
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Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3)
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a)
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Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
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b)
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berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
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c)
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Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
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d)
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Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
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4
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Umweltschutz (§ 3 Nr. 4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
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a)
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mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
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b)
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für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
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c)
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Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
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d)
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Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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5
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Anwenden technischer Unterlagen (§ 3 Nr. 5)
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a)
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Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungspläne, Zeichnungen, Fließbilder und Schaltungsunterlagen in deutscher und englischer Sprache lesen und anwenden
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4
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b)
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Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen, in deutscher und englischer Sprache lesen und auswerten
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4
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c)
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berufsbezogene nationale und europäische Vorschriften sowie technische Regelwerke lesen, auswerten und anwenden
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6
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Planen und Organisieren der Arbeit (§ 3 Nr. 6)
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a)
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Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Regeln einrichten
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6
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b)
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Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge sowie Betriebsmittel auswählen, lagern, disponieren und bereitstellen
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c)
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Geräte und technische Einrichtungen betriebsbereit machen, warten und überprüfen, bei Störungen Maßnahmen zu deren Beseitigung einleiten
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d)
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Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen
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e)
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Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
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6
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f)
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Probleme analysieren und als Aufgabe definieren, Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen
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g)
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Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Funktionsbereichen des Ausbildungsbetriebes erkennen sowie Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen machen
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h)
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innerhalb der Gruppe Personaleinsatz und Arbeitsaufgaben organisieren und koordinieren
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i)
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Gesprächs- und Moderationstechniken sowie Präsentationstechniken anwenden
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7
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Dokumentieren der Arbeiten, Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz(§ 3 Nr. 7)
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a)
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Standardsoftware, insbesondere Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations-, Grafik- und Planungssoftware, anwenden
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4
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b)
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Statistiken führen und interpretieren
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4
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c)
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Fertigungsdaten abrufen, eingeben und sichern
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d)
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Daten für die betriebliche Kostenrechnung dokumentieren
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e)
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Schriftverkehr und Berechnungen durchführen, Protokolle anfertigen, Daten und Sachverhalte visualisieren, Grafiken erstellen
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f)
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Vorschriften zum Datenschutz anwenden
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8
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Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 8)
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a)
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Prozesse überwachen und protokollieren, Messungen und Endkontrollen durchführen
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4
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b)
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Arbeitsergebnisse zusammenführen, kontrollieren und unter Berücksichtigung betrieblicher Kostenzusammenhänge bewerten
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8
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c)
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Zielerreichung kontrollieren, Qualitätsmanagementmaßnahmen durchführen, Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren
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d)
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Meßergebnisse mit Werkzeugen der statistischen Qualitätskontrolle auswerten
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e)
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Einflüsse auf die Produktqualität ermitteln sowie Vorschläge zur Verbesserung machen
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9
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Bereitstellen und Entsorgen von Arbeitsstoffen (§ 3 Nr. 9)
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a)
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Arbeitsstoffe kennzeichnen, nach logistischen Haltbarkeits-, Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltkriterien den Vorschriften entsprechend lagern, bereitstellen und auf Einsatzfähigkeit prüfen
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15
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b)
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Laborgeräte zum Handhaben von Arbeitsstoffen auswählen und einsetzen
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c)
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gasförmige Arbeitsstoffe handhaben, insbesondere Gase entnehmen, Drücke messen
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d)
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Detektionsverfahren für Gase anwenden
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e)
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Chemikalien handhaben sowie Lösungen, insbesondere Ätzlösungen und fotochemische Lösungen, nach Konzentrationsvorgaben herstellen
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f)
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Arbeitsstoffe, insbesondere Gase und Chemikalien, entsorgen
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g)
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Reinheit der Arbeitsstoffe sicherstellen, Verunreinigungen vermeiden, prüfen und entfernen
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3
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10
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Sichern und Prüfen der Reinraumbedingungen (§ 3 Nr. 10)
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a)
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betriebliche Richtlinien bezüglich Reinraumkleidung und Verhalten im Reinraum einhalten
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4
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b)
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elektrostatische Gefährdung von Bauelementen (ESD-Sicherheit) prüfen und dokumentieren, bei Abweichungen Maßnahmen zur Beseitigung einleiten
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c)
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Funktion von Filtern prüfen sowie Partikelmessungen der Reinraumluft durchführen
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4
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d)
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anhand der Produktqualität auf die Entstehung und Ausbreitung von Verunreinigungen schließen
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e)
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Qualität des Laminarstroms sowie die reinraumgerechte Anordnung von Anlagen, Geräten und Arbeitsplätzen kontrollieren, Aufstellungsvarianten für Geräte und Anlagen erarbeiten
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11
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Umrüsten, Prüfen und vorbeugendes Instandhalten von Produktionseinrichtungen (§ 3 Nr. 11)
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a)
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mechanische und elektrische Komponenten sowie DV-technische Einrichtungen an geänderte Prozeßabläufe und unterschiedliche Produkte anpassen, insbesondere
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15
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- mechanische Konstruktionsteile zerlegen und zusammenbauen
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- Rohre, Rohrleitungsteile, Schläuche, Ventile und Regler verbinden sowie auf Dichtigkeit und Funktion prüfen
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- konfektionierte elektrische Leitungen befestigen und anschließen
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- Änderungen der Anlage dokumentieren
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b)
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elektrische Größen messen, Bauteile prüfen sowie Signale an Schnittstellen prüfen
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c)
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vakuumtechnische Einrichtungen prüfen
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d)
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Störungen in Anlagen und Prozeßleiteinrichtungen feststellen, melden sowie dem Instandsetzer beschreiben, insbesondere
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13
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- Störungen in Meßeinrichtungen auf Grund chemischer und physikalischer Einwirkungen feststellen
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- Einrichtungen zum Messen von Temperatur, Druck, Flüssigkeitsstand, Durchfluß, Volumen- und Massenstrom prüfen
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- Sensoren prüfen und justieren
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- Sicherheits- und Meldesysteme nach Prüfvorschriften kontrollieren, Prüfprotokolle anfertigen
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e)
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vorbeugende Instandhaltung unter Berücksichtigung spezifischer Produktionsbedingungen durchführen, Arbeitsgeräte und Anlagen reinigen
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Einstellen von Prozeßparametern (§ 3 Nr. 12)
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a)
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Betriebswerte von Produktionseinrichtungen nach Anweisung, Schaltungs- und Prüfungsunterlagen sowie nach Datenblättern einstellen, abgleichen und prüfen
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4
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b)
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Sollwerte von prozeßrelevanten Größen, insbesondere Drehzahl, Temperatur-, Druck- und Durchflußsollwerte, einstellen
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c)
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Funktions- und Prozeßablauf anhand technischer Unterlagen kontrollieren, prüfen, anpassen und dokumentieren
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13
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Optimieren des Produktionsprozesses (§ 3 Nr. 13)
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a)
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Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich Defektdichte, Durchlaufzeit, Qualität und Ausbeute feststellen
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6
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b)
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Meßergebnisse im Team analysieren und Verbesserungspotentiale diskutieren
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c)
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Prozeßabläufe anhand von Ergebnissen prozeßbegleitender Kontrollen nach Vorgaben verändern, Optimierung des Zusammenwirkens von Prozeß und Anlage unterstützen
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d)
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beim Fertigungsablauf neuer oder veränderter Produkte mitwirken und eigene Erfahrungen zur Optimierung nutzen
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Abschnitt II: Ausbildungsinhalte in den Schwerpunkten
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1. Schwerpunkt Halbleitertechnik
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14
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Herstellungs- und Montageprozesse (§ 3 Nr. 14)
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Produktionsanlagen zur Herstellung von Halbleiterkomponenten bedienen und beschicken, Prozesse kontrollieren und überwachen, insbesondere
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18
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a)
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Oberflächenbehandlungen durchführen, insbesondere dünnschleifen, chemischmechanisch polieren und tempern
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b)
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Strukturen durch Belacken, Belichten, Entwickeln und Ätzen erzeugen
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c)
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Schichten, insbesondere durch Oxidation, Gasabscheidung, Epitaxie, Aufdampfen und Sputtern, erzeugen
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d)
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Dotierprozesse durchführen
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e)
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naßchemische Prozesse, insbesondere Reinigungs- und Ätzprozesse, durchführen
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f)
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Wafer trennen
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g)
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Chips montieren, kontaktieren und häusen
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15
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Prozeßbegleitende Prüfungen (§ 3 Nr. 15)
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a)
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optische Identifizierung von Einzelkomponenten und Teilkomponenten integrierter Schaltungen auf Wafern durchführen, insbesondere von Widerständen, Dioden, Transistoren, Kondensatoren und Kontaktierungen
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10
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b)
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Zusammenhänge zwischen den Eigenschaften mikrotechnischer Produkte sowie Prozeßparametern, Prozeßschritten und Strukturen beachten
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c)
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Partikelmessungen und Schräglichtkontrollen durchführen
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d)
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Justage und Maßhaltigkeit der Strukturen kontrollieren
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e)
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Schichtdicken optisch, elektrisch und mechanisch messen
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f)
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elektrische Kennwerte von Bauelementen anhand von Teststrukturen messen und prüfen
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g)
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anhand von Prüfungsergebnissen auf Prozeßfehler und auf zu verändernde Prozeßparameter schließen
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16
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Durchführen von Endtests(§ 3 Nr. 16)
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a)
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Parametermessungen im Wafer-prüffeld durchführen
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6
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b)
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elektrische Funktionsanalyse, insbesondere unter Dauerbelastung, wechselndem Klima sowie wechselnder Betriebsspannung, durchführen
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17
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Sichern von Prozeßabläufen im Einsatzgebiet (§ 3 Nr. 17)
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a)
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technologische Entwicklungstrends, insbesondere bei Materialien, Strukturgrößen und Einsatzfeldern von Halbleiterprodukten, beachten
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b)
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Wettbewerbssituation der Produkte, insbesondere in Bezug auf Preise und Qualität, beachten
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c)
|
Informationen über technische und technologische Bedingungen sowie über Vorgaben der Produktionsplanung beschaffen und an das Team weitergeben
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d)
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Produktionsfähigkeit von Anlagen herstellen sowie vorbeugende Instandhaltung zum logistisch richtigen Zeitpunkt im Rahmen des Produktionsablaufes durchführen
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e)
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für die rechtzeitige Lieferung benötigter Masken, Medien und Vorrichtungen sorgen sowie Vollständigkeit, Verständlichkeit und Aktualität von Prozeßvorschriften kontrollieren
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f)
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Beschaffenheit und Menge von Arbeitsstoffen kontrollieren, Proben entnehmen und zur Analyse vorbereiten
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g)
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Abgasreinigungs- und Neutralisationsanlagen bedienen und überwachen, pH-Wert von Lösungen bestimmen und Lösungen neutralisieren
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h)
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Prozeßwasser filtrieren, Aufbereitungsanlagen zur Vollentsalzung und Entkeimung von Prozeßwasser bedienen und überwachen, Leitfähigkeit messen
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i)
|
bei der Durchführung von Prozeßschritten vor- und nachgelagerte Prozeßschritte berücksichtigen
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k)
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Störungen im Prozeß erkennen sowie Prozeßabläufe durch Nutzung von Eingriffsmöglichkeiten in die Prozeßkette sichern
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l)
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Vor- und Endprodukte lagern und transportieren
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2. Schwerpunkt Mikrosystemtechnik
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14
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Herstellungs- und Montageprozesse (§ 3 Nr. 14)
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Produktionsanlagen zur Herstellung von Komponenten der Mikrotechnik bedienen und beschicken, Prozesse kontrollieren und überwachen, insbesondere
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18
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a)
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Träger für Bauelemente, insbesondere in Dünnschichtoder Dickschichttechnik, herstellen
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b)
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Substrate trennen
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c)
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Bauelemente von Mikrosystemen bestücken, kleben, löten und schweißen
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d)
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Blech- und Kunststoffteile der Mikrotechnik montieren
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e)
|
Substrate montieren, kontaktieren und häusen
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15
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Prozeßbegleitende Prüfungen (§ 3 Nr. 15)
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a)
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Elemente von Mikrosystemen, insbesondere Sensoren, Aktoren sowie mechanische und optische Funktionselemente, unterscheiden
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6
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b)
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Zusammenhänge zwischen den Eigenschaften von Mikrosystemen sowie Prozeßparametern, Prozeßschritten und Strukturen beachten
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c)
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Schichtdicken optisch und mechanisch messen
|
d)
|
Kennwerte von Bauelementen messen und prüfen
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e)
|
Verbindungen und Justage im Gehäuse kontrollieren
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f)
|
anhand von Testergebnissen auf Prozeßfehler und auf zu verändernde Prozeßparameter schließen
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16
|
Durchführen von Endtests (§ 3 Nr. 16)
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a)
|
Parametermessungen durchführen
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b)
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Endmessungen und Belastungstests durchführen
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c)
|
Systemabgleich durchführen
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d)
|
Funktionsanalyse, insbesondere unter Dauerbelastung, wechselndem Klima sowie wechselnder Betriebsparameter, durchführen
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Sichern von Prozeßabläufen im Einsatzgebiet (§ 3 Nr. 17)
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a)
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technologische Entwicklungstrends, insbesondere bei Materialien, Funktionen und Einsatzfeldern von Mikrosystemen, beachten
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18
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b)
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das Zusammenwirken von Mikrosystemen mit dem Gesamtsystem berücksichtigen
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c)
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Wettbewerbssituation der Produkte, insbesondere in Bezug auf Preise und Qualität, beachten
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d)
|
Informationen über technische und technologische Bedingungen sowie über Vorgaben der Produktionsplanung beschaffen und an das Team weitergeben
|
e)
|
Produktionsfähigkeit der Produktionsanlagen herstellen sowie vorbeugende Instandhaltung zum logistisch richtigen Zeitpunkt im Rahmen des Produktionsablaufes durchführen
|
f)
|
für die rechtzeitige Lieferung benötigter Werkzeuge, Bauteile und Medien sorgen sowie Vollständigkeit, Verständlichkeit und Aktualität von Prozeßvorschriften kontrollieren
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g)
|
Beschaffenheit und Menge von Bauteilen und Medien kontrollieren
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h)
|
bei der Durchführung von Prozeßschritten vor- und nachgelagerte Prozeßschritte berücksichtigen
|
i)
|
Störungen im Prozeß erkennen sowie Prozeßabläufe durch Nutzung von Eingriffsmöglichkeiten in die Prozeßkette sichern
|
k)
|
Vor- und Endprodukte lagern und transportieren
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