Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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Berufsbildung (§ 3 Nr. 1)
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- a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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2
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2)
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- a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erläutern
- c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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3
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3)
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- a)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- b)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
- c)
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
- d)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
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4
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4)
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- a)
berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
- b)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
- c)
wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
- d)
Gefahren, die von Stäuben, Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leicht entzündbaren Stoffen ausgehen, beachten
- e)
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
- f)
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 3 Nr. 5)
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- a)
Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen und abstimmen
- b)
Skizzen anfertigen sowie Fachzeichnungen lesen und anwenden
- c)
Einsatz von Werkzeugen, Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereiten
- d)
Werkzeuge und Arbeitsmittel pflegen und einsatzfähig halten
- e)
Fehler der Weißware erkennen, fehlerhafte Weißware vor der Bemalung aussortieren sowie dekorierte Ware auf richtige Dekorausführung und Sauberkeit vor und nach dem Dekorbrand kontrollieren
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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6
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Zeichnen und Malen nach der Natur sowie nach Natur- und Dekorvorlagen (§ 3 Nr. 6)
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- a)
Gestaltungsprinzipien der Porzellanmalerei anwenden
- b)
die verschiedenen Pinselarten nennen sowie deren Aufbau und Verwendung erläutern
- c)
Bleistift-, Pinsel- und Federtechniken anwenden
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- d)
linear, flächig und räumlich darstellen
- e)
Komposition und Perspektive anwenden
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5
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- f)
Schattieren
- g)
Tonwerte setzen, Farbwerte abstimmen und Stofflichtigkeit herausarbeiten
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5
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5
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- h)
Anfertigen von Farbflächen
- i)
Schablonen herstellen
- k)
verschiedene Abdeck- und Aussprengtechniken anwenden
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2
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7
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Graphisches Zeichnen (§ 3 Nr. 7)
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- a)
verschiedene Schriftarten ausführen
- b)
verschiedene Monogramme ausführen
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3
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8
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Farben und Edelmetalle (§ 3 Nr. 8)
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- a)
Farben und Edelmetallpräparate unter Verwendung von Hilfsstoffen und Malmitteln für verschiedene Dekorationstechniken aufbereiten
- b)
Metalloxidfarben und Edelmetallpräparate unter Berücksichtigung verschiedener Brennvorgänge anwenden
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3
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- c)
aufgeschmolzene Edelmetalle nacharbeiten
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Kopieren von Vorlagen und Dekoren (§ 3 Nr. 9)
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- a)
Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Papier anfertigen
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- b)
Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Porzellan anfertigen
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Linieren, Rändern, Bändern, Lasieren und Staffieren (§ 3 Nr. 10)
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- a)
Linien-, Ränder- und Bänderdekore auf Werkstücken ausführen
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- b)
Lasurdekore auftragen
- c)
Werkstücke staffieren
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Malen von Dekoren (§ 3 Nr. 11)
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- a)
reichhaltige Blumendekore malen
- b)
reichhaltige Ornamente malen
- c)
weitere reichhaltige Dekore malen
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- d)
Dekore selbständig gestalten
- e)
verschiedene Scharffeuerdekorationen ausführen
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6
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