OrdenErl 7

Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (OrdenErl 7)


Ausfertigungsdatum: 02.05.1996
Stand:
    Art 1
    Art 2
    Art 3
    Art 4
    Schlußformel

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 7. 5.1996 +++)
Erlaß über die Stiftung siehe Bek. v. 3.5.1996 BAnz 1996, S. 5265
Erlaß über die Stiftung aufgeh. durch Art. 6 Erlaß v. 9.11.2010 BAnz 2010, S. 3910 mWv 2.5.2010

Art 1

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Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt II Nr. 2 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II 1990 S. 885, 910), genehmige ich die Stiftung und Verleihung der
Einsatzmedaille der Bundeswehr
durch den Bundesminister der Verteidigung.

Art 2

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Ich genehmige die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen des in Artikel 1 genannten Ehrenzeichens.

Art 3

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Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger bekanntgemacht.

Art 4

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Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und Benennung bedarf meiner Genehmigung und wird gemäß Artikel 3 bekanntgemacht.

Schlußformel

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Der Bundespräsident