PBV

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung - PBV)


Ausfertigungsdatum: 22.11.1995
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 25 Abs. 9 G v. 7.8.2021 I 3311
    Eingangsformel
    § 1  Anwendungsbereich
    § 2  Geschäftsjahr
    § 3  Buchführung, Inventar
    § 4  Jahresabschluß
    § 5  Einzelvorschriften zur Bilanz
    § 6  Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
    § 7  Kosten- und Leistungsrechnung
    § 8  Wahlrecht für Kapitalgesellschaften
    § 9  Befreiungen
    § 10  Ordnungswidrigkeiten
    § 11  Inkrafttreten und Übergangsvorschriften
    Schlußformel
    Anlage 1  Gliederung der Bilanz*)
    Anlage 2  Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
    Anlage 3a  Anlagennachweis
    Anlage 3b  Nachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)
    Anlage 4  Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0-8)
    Anlage 5  Muster, Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung
    Anlage 6  Muster, Kostenträgerübersicht

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 1.1.1996 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 11 +++)

Eingangsformel

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Auf Grund des § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014) verordnet die Bundesregierung und auf Grund des durch Artikel 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355) eingefügten und durch Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1377) geänderten § 330 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft:

Inhaltsübersicht

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§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Geschäftsjahr
§ 3 Buchführung, Inventar
§ 4 Jahresabschluß
§ 5 Einzelvorschriften zur Bilanz
§ 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
§ 7 Kosten- und Leistungsrechnung
§ 8 Wahlrecht für Kapitalgesellschaften
§ 9 Befreiungen
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften
Anlage 1 Gliederung der Bilanz
Anlage 2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlage 3a Anlagennachweis
Anlage 3b Nachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)
Anlage 4 Kontenrahmen für die Buchführung
Anlage 5 Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung (Muster)
Anlage 6 Kostenträgerübersicht (Muster)

§ 1  Anwendungsbereich

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(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen richten sich nach dieser Verordnung, unabhängig davon, ob die Pflegeeinrichtung Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform der Pflegeeinrichtung. Rechnungs-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Pflegeeinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind
1.
ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste),
2.
teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime),
mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). Erbringt eine zugelassene Pflegeeinrichtung neben Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch andere Sozialleistungen im Sinne des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (gemischte Einrichtung), so sind ihre Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dieser Verordnung auf die Leistungen beschränkt, für die sie nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch als Pflegeeinrichtung zugelassen ist.

§ 2  Geschäftsjahr

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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3  Buchführung, Inventar

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(1) Die Pflegeeinrichtungen führen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Für Buchführung und Inventar gelten die §§ 238 bis 241 des Handelsgesetzbuchs.
(2) Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten. Bei Verwendung eines hiervon abweichenden Kontenplanes hat die Pflegeeinrichtung durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen nach Satz 1 zu gewährleisten.

§ 4  Jahresabschluß

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(1) Der Jahresabschluß der Pflegeeinrichtung besteht aus:
1.
der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,
2.
der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach Anlage 2, sowie
3.
dem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und Fördernachweises.
Der Jahresabschluß ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten § 242, § 243 Abs. 1 und 2, die §§ 244 bis 256a, 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 3, die §§ 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 und 3 Satz 1, § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch.
(2) Soweit ein Träger mehrere Pflegeeinrichtungen betreibt, die keine Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, kann er diese in einem Jahresabschluß zusammenfassen. Dabei ist der Anlagen- und Fördernachweis nach den Anlagen 3a und 3b für jede Pflegeeinrichtung gesondert zu erstellen. § 7 bleibt unberührt.
(3) Bei gemischten Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 kann der Träger
1.
einen auf die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch begrenzten Jahresabschluß (Teil-Jahresabschluß) erstellen oder
2.
unter Verwendung der Anlagen 3a und 3b die Erträge und Aufwendungen seiner Pflegeeinrichtungen in einer nach Anlage 2 gegliederten Teil-Gewinn- und Verlustrechnung so zusammenfassen, daß sie von den anderen Leistungsbereichen der Einrichtung getrennt sind. Ist eine Abgrenzung nicht möglich, haben die erforderlichen Zuordnungen zu den verschiedenen Leistungsbereichen auf der Grundlage von vorsichtigen und wirklichkeitsnahen Schätzungen zu erfolgen. § 7 bleibt unberührt.

Fussnoten:

(+++ § 4: Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 3 F. ab 17.7.2015 +++)
(+++ § 4 Abs. 1: Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 4 F. 21.12.2016 +++)

§ 5  Einzelvorschriften zur Bilanz

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(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind in der Bilanz höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann eine zugelassene Pflegeeinrichtung, die erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die bei Pflegeheimen am 1. Januar 1997, bei Pflegediensten am 1. Januar 1998 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben sind, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.
(2) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, sind auf der Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
(3) Bei Pflegeeinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft sind in der Bilanz unter dem Eigenkapital als "gewährtes Kapital" die Beträge auszuweisen, die der Einrichtung für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrags nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vom Rechtsträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Sonstige Einlagen des Rechtsträgers sind als Kapitalrücklagen auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.
(4) Sind der Pflegeeinrichtung vor Aufnahme in den Landespflegeplan für Lasten aus Darlehen Fördermittel bewilligt worden, so ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, so ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden.
(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Trägers der Pflegeeinrichtung vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.

§ 6  Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen

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Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.

§ 7  Kosten- und Leistungsrechnung

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Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ermöglicht. Die Kosten- und Leistungsrechnung muß die Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige sowie die Erstellung der Leistungsnachweise nach den Vorschriften des Achten Kapitels des Elften Buches Sozialgesetzbuch ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen:
1.
Die Pflegeeinrichtungen haben die auf Grund ihrer Aufgaben und Strukturen erforderlichen Kostenstellen zu bilden; dabei kann der Kostenstellenrahmen nach dem Muster der Anlage 5 angewendet werden.
2.
Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.
3.
Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.
4.
Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen; dabei kann die Kostenträgerübersicht nach dem Muster der Anlage 6 angewendet werden.
5.
Bei Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 oder 3 muß eine verursachungsgerechte Abgrenzung der Kosten und Erträge mit anteiliger Zuordnung auf die verschiedenen Einrichtungen erfolgen; § 4 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 8  Wahlrecht für Kapitalgesellschaften

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(1) Pflegeeinrichtungen, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3a zu gliedern. Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.
(2) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 1 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3a nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.

Fussnoten:

(+++ § 8: Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 3 F. ab 17.7.2015 +++)

§ 9  Befreiungen

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(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit:
1.
Pflegedienste mit bis zu sechs Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,
2.
teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit bis zu acht Pflegeplätzen,
3.
vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu zwanzig Pflegeplätzen.
Für die Ermittlung der Vollzeitkräfte und der Pflegeplätze sind die Durchschnittswerte im abgelaufenen Geschäftsjahr maßgebend. Satz 1 gilt nicht für Pflegeeinrichtungen, deren Umsätze aus der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (ohne Investitionsaufwendungen) bei Pflegeheimen 500.000 Euro, bei Pflegediensten 250.000 Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr übersteigen.
(2) Von den Vorschriften dieser Verordnung können ganz oder teilweise befreit werden:
1.
Pflegedienste mit sieben bis zu zehn Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,
2.
teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit neun bis zu fünfzehn Pflegeplätzen,
3.
vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit einundzwanzig bis zu dreißig Pflegeplätzen.
Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Über eine Befreiung und ihre Versagung entscheiden auf Antrag des Trägers der Pflegeeinrichtung die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam im Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Maßstab für diese Ermessensentscheidung ist insbesondere die Frage, ob die mit der Anwendung der Verordnung verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen oder ob die in § 7 gestellten Anforderungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden können.
(3) Pflegeeinrichtungen, die nach Absatz 1 oder 2 von den Vorschriften dieser Verordnung befreit sind, haben eine vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu führen, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht; als Mindestanforderung gelten die in § 259 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführten Rechenschaftspflichten entsprechend. Die Auskunfts- und Nachweispflichten der Pflegeeinrichtungen nach dem Siebten und Achten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.

§ 10  Ordnungswidrigkeiten

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Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Pflegeeinrichtung, die Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses
1.
entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2
a)
die Bilanz nicht nach Anlage 1,
b)
die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2,
c)
den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3a
gliedert oder
2.
entgegen § 8 Abs. 1 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.

Fussnoten:

(+++ § 10: Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 3 F. ab 17.7.2015 +++)

§ 11  Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

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(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
(2) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 6 Nummer 3 bis 5 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.
(3) Die §§ 4, 8 und 10, das Formblatt für die Bilanz (Anlage 1), die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.
(4) § 4 Absatz 1 Satz 3 und die Nummern 4a, 8, 22 und 28 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.
(5) Die Nummern 1 bis 3 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), der Kontenrahmen für die Buchführung (Anlage 4) sowie die Anlagen 5 und 6 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

Schlußformel

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Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage 1  Gliederung der Bilanz*)

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(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1532 - 1534;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Aktivseite

A. Anlagevermögen:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte (KUGr.0800) ......
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr.0801) ......
3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr.0802) ......
4. geleistete Anzahlungen (KUGr.0803) ...... ........

II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten
auf fremden Grundstücken
(KGr.01, KUGr.040 u. 042) ........................ ......
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf
fremden Grundstücken
(KGr.02, KUGr.041 u. 042, soweit nicht
unter 1.) ....................................... ......
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten (KGr.03) ............................. ......
4. Technische Anlagen (KGr.05) ...................... ......
5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge
(KGr.06 ohne KUGr.063) ........................... ......
6. Fahrzeuge (KUGr.063) ............................. ......
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(KGr.07) ......................................... ...... ........
------

III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen**)
(KUGr.081) ....................................... ......
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen**)
(KUGr.082) ....................................... ......
3. Beteiligungen (KUGr.083) ......................... ......
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.084) ..... ......
5. Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr.085) ....... ......
6. Sonstige Finanzanlagen (KUGr.086) ................ ...... ........
------

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr.101) ....... ......
2. Geleistete Anzahlungen (KUGr.102) ................ ...... ........
------

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(KGr.11), ........................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
2. Forderungen an Gesellschafter oder Träger
der Einrichtung (KUGr.160), ...................... ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen**)
(KUGr.161), ...................................... ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht**)
(KUGr.162), ...................................... ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
5. Forderungen aus öffentlicher Förderung
(KGr.14), ........................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
6. Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung
(KGr.15), ........................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
7. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital**) ......
(KUGr.165) .......................................
8. Sonstige Vermögensgegenstände (KUGr.163, 164) ...... ........
------
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
(KGr.13), ........................................... ........
davon Anteile
an verbundenen Unternehmen ..........................

IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks (KGr.12) ................................ ........

C. Ausgleichsposten
1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
(KUGr.171) ............................................ ......
2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
(KUGr.172) ............................................ ...... ........
------

D. Rechnungsabgrenzungsposten
(KGr.18) ................................................. ........

E. Aktive latente Steuern**) (KUGr.164) ........

F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ........

G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ........
-------------------------------------------------------------------------------
........
========
----------
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften

Passivseite

A. Eigenkapital
1. Eingefordertes Kapital (KUGr.2003)
Gezeichnetes Kapital (KUGr.2001)
abzüglich nicht eingeforderter ausstehender
Einlagen (KUGr.2002) .................................. ...... ........
2. Kapitalrücklagen (KUGr.201) ........................... ......
3. Gewinnrücklagen (KUGr.202) ............................ ......
4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr.203) ............... ......
5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr.204) ........... ...... ........
------

B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für
Investitionen (KGr.21) ................................ ......
2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für
Investitionen (KGr.22) ................................ ...... ........
------

C. Rückstellungen (KGr.24) .................................. ........

D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(KGr.30), ............................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(KGr.31), ............................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
3. Erhaltene Anzahlungen (KGr.34), ...................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder dem
Träger der Einrichtung (KUGr.354), ................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen**)
(KUGr.355), .......................................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.356), ........ ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
7. Verbindlichkeiten aus öffentlichen Fördermitteln
für Investitionen (KGr.32), .......................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
8. Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung
für Investitionen (KGr.33), .......................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
9. Sonstige Verbindlichkeiten (KUGr.350
bis 353, 357, KGr.36) ................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit ..............
10. Verwahrgeldkonto (KGr.37) ............................ ...... ........
------

E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr.23) ......... ........

F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr.38) ........................ ........

G. Passive latente Steuern (KGr.39)**) ...................... ........
-------------------------------------------------------------------------------
........
========
Eventualverbindlichkeiten aus Ansprüchen auf
Erstattung von Fördermitteln
----------
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Fussnoten:

(+++ Anlage 1: Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 3 F. ab 17.7.2015 +++)

Anlage 2  Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

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(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1535 - 1536;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer
Pflege sowie aus Kurzzeitpflege
(KGr. 40 bis 43) ..................................... ......
2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
(KUGr. 416, 426, 436) ................................ ......
3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen
(KUGr. 417, 4191, 427, 437) .......................... ......
4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten
gegenüber Pflegebedürftigen
(KUGr. 464) .......................................... ......
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs
(KUGr. 480 bis 485, 488; KGr. 55),
soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ........ ......
5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten
(KGr. 44) ............................................ ......
6. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an
fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen
(KUGr. 540) .......................................... ......
7. Andere aktivierte Eigenleistungen
(KUGr. 541) .......................................... ......
8. Sonstige betriebliche Erträge
(KUGr. 486, 487; KGr. 52, 53) ........................ ...... ........
------
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter (KGr. 60) ...................... ......
b) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige
Aufwendungen (KGr. 61 bis 64) ..................... ......
10. Materialaufwand
a) Lebensmittel (KGr. 65) ............................ ......
b) Aufwendungen für Zusatzleistungen (KGr. 66) ....... ......
c) Wasser, Energie, Brennstoffe (KGr. 67) ............ ......
d) Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf (KGr. 68, 70) . ......
11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
(KUGr.685) ........................................... ......
12. Steuern, Abgaben, Versicherungen (KGr.71) ............ ......
13. Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe
(KGr.73) ............................................. ......
14. Mieten, Pacht, Leasing (KGr.76) ...................... ...... ........
------ --------

Zwischenergebnis ......................................... ........

15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher
Förderung von Investitionen (KGr.45, 46; KUGr.486) ... ......
16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
(KGr.47) ............................................. ......
17. Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus
Darlehns- und Eigenmittelförderung (KUGr.487) ........ ......
18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/
Verbindlichkeiten (KGr.74) ........................... ......
19. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten
aus Darlehensförderung (KUGr.784) .................... ......
20. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen (KUGr.750, 751) ................... ......
b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (KUGr. 753, 754) ............. ......
21. Aufwendungen für Instandhaltung und
Instandsetzung (KUGr.771) ............................ ......
22. Sonstige betriebliche Aufwendungen (KUGr.772) ........ ...... ........
------ --------

Zwischenergebnis ......................................... ........

23. Erträge aus Beteiligungen (KUGr.500*), 501) .......... ......
24. Erträge aus Finanzanlagen (KUGr.502*), 503) .......... ......
25. Zinsen und ähnliche Erträge (KGr.51) ................. ......
26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere
des Umlaufvermögens (KUGr.752) ....................... ......
27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr.72) ............ ...... ........
------ --------
28. (weggefallen)
29. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .................... ........
========
----------
*) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Fussnoten:

(+++ Anlage 2: Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 3 F. ab 17.7.2015 u. § 11 Abs. 4 u. 5 F. 21.12.2016 +++)

Anlage 3a  Anlagennachweis

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(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1995, 1537;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Anlage 3b  Nachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)

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(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1995, 1538;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Anlage 4  Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0-8)

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(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1539 - 1546;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Konten-
klasse
Konten-
gruppe
Konten-
unter-
gruppe
Text-Erläuterung
0     Kontenklasse 0 Ausstehende Einlagen, Anlagevermögen
      Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete oder festgesetzte Kapital
  01   Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
    010 Bebaute Grundstücke
    011 Betriebsbauten
    012 Außenanlagen
  02   Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
    020 Bebaute Grundstücke
    021 Wohnbauten
    022 Außenanlagen
  03   Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
  04   Bauten auf fremden Grundstücken
    040 Betriebsbauten
    041 Wohnbauten
    042 Außenanlagen
  05   Technische Anlagen
    050 in Betriebsbauten
    051 in Wohnbauten
    052 in Außenanlagen
  06   Einrichtung und Ausstattung
    060 in Betriebsbauten
    061 in Wohnbauten
    062 in Außenanlagen
    063 Fahrzeuge
    064 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG's)
    065 Festwerte in Betriebsbauten
    066 Festwerte in Wohnbauten
  07   Anlagen im Bau, Anzahlungen auf Anlagen
    070 Betriebsbauten
    071 Wohnbauten
  08   Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
    080 Immaterielle Vermögensgegenstände
    0800 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
    0801 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
    0802 Geschäfts- und Firmenwert
    0803 geleistete Anzahlungen
    081 Anteile an verbundenen Unternehmen*)
    082 Ausleihungen an verbundene Unternehmern*)
    083 Beteiligungen
    084 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)
    085 Wertpapiere des Anlagevermögens
    086 sonstige Finanzanlagen
 
1     Kontenklasse 1 Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung
  10   Vorräte
    101 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
    102 Geleistete Anzahlungen
  11   Forderungen aus, geleistete Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen
  12   Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
  13   Wertpapiere des Umlaufvermögens
  14   Forderungen aus öffentlicher Förderung
  15   Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung
  16   Sonstige Vermögensgegenstände
    160 Forderungen an Gesellschafter oder Träger der Pflegeeinrichtung
    161 Forderungen gegen verbundene Unternehmen*)
    162 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)
    163 Vorsteuer
    164 Sonstige Vermögensgegenstände
    165 Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital
  17   Ausgleichsposten
    171 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
    172 Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
  18   Rechnungsabgrenzung
  19   Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, Bilanzverlust
    191  Aktive latente Steuern
    192  Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
    193  Bilanzverlust
 
2     Kontenklasse 2 Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen
  20   Eigenkapital
    200 Gezeichnetes/festgesetztes (gewährtes) Kapital
    2001 Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital
    2002 Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
    2003 Eingefordertes Kapital
    201 Kapitalrücklagen
    202 Gewinnrücklagen
    203 Gewinnvortrag/Verlustvortrag
    204 Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
  21   Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen
  22   Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen
  23   Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
  24   Rückstellungen
    240 Pensionsrückstellungen
    241 Steuerrückstellungen
    242 Urlaubsrückstellungen
    243 Sonstige Rückstellungen
 
3     Kontenklasse 3 Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
  30   Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  31   Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  32   Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung
  33   Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung
  34   Erhaltene Anzahlungen
  35   Sonstige Verbindlichkeiten
    350 gegenüber Mitarbeitern
    351 gegenüber Sozialversicherungsträgern
    352 gegenüber Finanzbehörden
    353 gegenüber Bewohnern
    354 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter oder dem Träger der Einrichtung
    355 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*)
    356 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)
    357 Sonstige Verbindlichkeiten
  36   Umsatzsteuer
  37   Verwahrgeldkonto
  38   Rechnungsabgrenzung
  39   Passive latente Steuern
 
4     Kontenklasse 4 Betriebliche Erträge
  40   Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen
    400 Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 1
    4000 Pflegekasse
    4001 Sozialhilfeträger
    4002 Selbstzahler
    4003 Übrige
    401 Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 2
    4010 Pflegekasse
    4011 Sozialhilfeträger
    4012 Selbstzahler
    4013 Übrige
    402 Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 3
    4020 Pflegekasse
    4021 Sozialhilfeträger
    4022 Selbstzahler
    4023 Übrige
    403 Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 4
    4030 Pflegekasse
    4031 Sozialhilfeträger
    4032 Selbstzahler
    4033 Übrige
    404 Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 5
    4040 Pflegekasse
    4041 Sozialhilfeträger
    4042 Selbstzahler
    4043 Übrige
    405 Erträge aufgrund häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
    406 Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
    407 Sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen
    4070 Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
    4071 Weitere sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen
    4072 Erträge aus ambulanten Pflegedienstleistungen in anderen Ländern
  41   Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen
    410 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
    4100 Pflegekasse
    4101 Sozialhilfeträger
    4102 Selbstzahler
    4103 Übrige
    411 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
    4110 Pflegekasse
    4111 Sozialhilfeträger
    4112 Selbstzahler
    4113 Übrige
    412 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
    4120 Pflegekasse
    4121 Sozialhilfeträger
    4122 Selbstzahler
    4123 Übrige
    413 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
    4130 Pflegekasse
    4131 Sozialhilfeträger
    4132 Selbstzahler
    4133 Übrige
    414 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
    4140 Pflegekasse
    4141 Sozialhilfeträger
    4142 Selbstzahler
    4143 Übrige
    415 Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)
    4150 Pflegekasse
    4151 Sozialhilfeträger
    416 Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
    417 Erträge aus Zusatzleistungen
    4170 Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege
    4171 Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung
    418 Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
    419 Sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen
    4190 Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
    4191 Erträge aus Transportleistungen
    4192 Weitere sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen
  42   Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen
    420 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
    4200 Pflegekasse
    4201 Sozialhilfeträger
    4202 Selbstzahler
    4203 Übrige
    421 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
    4210 Pflegekasse
    4211 Sozialhilfeträger
    4212 Selbstzahler
    4213 Übrige
    422 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
    4220 Pflegekasse
    4221 Sozialhilfeträger
    4222 Selbstzahler
    4223 Übrige
    423 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
    4230 Pflegekasse
    4231 Sozialhilfeträger
    4232 Selbstzahler
    4233 Übrige
    424 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
    4240 Pflegekasse
    4241 Sozialhilfeträger
    4242 Selbstzahler
    4243 Übrige
    425 Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)
    4250 Pflegekasse
    4251 Sozialhilfeträger
    426 Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
    427 Erträge aus Zusatzleistungen
    4270 Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege
    4271 Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung
    428 Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
    429 Sonstige Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen
  43   Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen
    430 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
    4300 Pflegekasse
    4301 Sozialhilfeträger
    4302 Selbstzahler
    4303 Übrige
    431 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
    4310 Pflegekasse
    4311 Sozialhilfeträger
    4312 Selbstzahler
    4313 Übrige
    432 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
    4320 Pflegekasse
    4321 Sozialhilfeträger
    4322 Selbstzahler
    4323 Übrige
    433 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
    4330 Pflegekasse
    4331 Sozialhilfeträger
    4332 Selbstzahler
    4333 Übrige
    434 Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
    4340 Pflegekasse
    4341 Sozialhilfeträger
    4342 Selbstzahler
    4343 Übrige
    435 Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)
    4350 Pflegekasse
    4351 Sozialhilfeträger
    436 Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
    437 Erträge aus Zusatzleistungen
    4370 Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege
    4371 Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung
    438 Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
    439 Sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen
    4390 Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
    4391 Weitere sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen
  44   Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten
    440 für ambulante Pflegeleistungen
    441 für teilstationäre Pflegeleistungen
    442 für vollstationäre Pflegeleistungen
    443 für Leistungen der Kurzzeitpflege
  45   Erträge aus öffentlicher Förderung für Investitionen
    450 in ambulanten Pflegeeinrichtungen
    451 in teilstationären Pflegeeinrichtungen
    452 in vollstationären Pflegeeinrichtungen
    453 in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  46   Erträge aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen
    460 in ambulanten Pflegeeinrichtungen
    461 in teilstationären Pflegeeinrichtungen
    462 in vollstationären Pflegeeinrichtungen
    463 in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
    464 Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber Pflegebedürftigen
(§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI)
  47   Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
    470 bei ambulanten Pflegeeinrichtungen
    471 bei teilstationären Pflegeeinrichtungen
    472 bei vollstationären Pflegeeinrichtungen
    473 bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  48   Rückvergütungen, Erstattungen, Sachbezüge, Erträge aus Sonderrechnungen
    480 Erstattungen des Personals für freie Station
    481 Erstattungen des Personals für Unterkunft
    482 Erstattungen des Personals für Verpflegung
    483 Sonstige Erstattungen
    484 Erträge aus Hilfsbetrieben
    485 Erträge aus Nebenbetrieben
    486 Erträge aus Betriebskostenzuschüssen für sonstige ambulante Leistungen (außerhalb des SGB XI)
    487 Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus Darlehens- und Eigenmittelförderung
    488 Sonstige Erträge aus Sonderrechnungen
  49   frei
 
5     Kontenklasse 5 Andere Erträge
  50   Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen
    500 Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen*)
    501 Erträge aus anderen Beteiligungen
    502 Erträge aus Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen*)
    503 Erträge aus anderen Finanzanlagen
  51   Zinsen und ähnliche Erträge
    510 Zinsen und ähnliche Beträge aus verbundenen Unternehmen*)
    511 Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten
    512 Zinsen aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
    513 Zinsen für Forderungen
    514 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
  52   Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
  53   Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
  54   Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen
    540 Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder Leistungen
    541 Andere aktivierte Eigenleistungen
  55   Sonstige Erträge
  56   frei
    560 frei
    561 frei
    562 frei
  57   frei
  58   frei
  59   frei
 
6     Kontenklasse 6 Aufwendungen
  60   Löhne und Gehälter
    600 Leitung der Pflegeeinrichtung
    601 Pflegedienst
    602 Betreuungsdienst
    603 Hauswirtschaftlicher Dienst
    604 Verwaltungsdienst
    605 Technischer Dienst
    606 Sonstige Dienste
  61   Gesetzliche Sozialabgaben (Aufteilung wie 600 bis 606)
  62   Altersversorgung (Aufteilung wie 600 bis 606)
  63   Beihilfen und Unterstützungen (Aufteilung wie 600 bis 606)
  64   Sonstige Personalaufwendungen (Aufteilung wie 600 bis 606)
  65   Lebensmittel
  66   Aufwendungen für Zusatzleistungen
  67   Wasser, Energie, Brennstoffe
  68   Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf
    680 Materialaufwendungen
    6800 Eigenfinanzierung
    6801 Finanzierung nach Landesrecht
    681 Bezogene Leistungen
    682 Büromaterial
    683 Telefon
    684 Sonstiger Verwaltungsbedarf
    685 Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
  69   frei
 
7     Kontenklasse 7 weitere Aufwendungen
  70   Aufwendungen für Verbrauchsgüter gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz SGB XI (soweit nicht in anderen Konten verbucht)
  71   Steuern, Abgaben, Versicherungen
    710 Steuern
    711 Abgaben
    712 Versicherungen
  72   Zinsen und ähnliche Aufwendungen
    720 Zinsen für Betriebsmittelkredite
    721 Zinsen für langfristige Darlehen
    722 Sonstige Zinsen
    723 Sonstige Aufwendungen
  73   Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe
  74   Zuführung von Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
    740 Zuführung von öffentlichen Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
    741 Zuführung von nicht-öffentlichen Zuwendungen zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
  75   Abschreibungen
    750 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
    751 Abschreibungen auf Sachanlagen
    752 Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
    753 Abschreibungen auf Forderungen
    754 Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände
  76   Mieten, Pacht, Leasing
  77   Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung, sonstige Aufwendungen
    771 Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung
    772 Sonstige Aufwendungen
  78   frei
    780 frei
    781 frei
    782 frei
    783 frei
    784 frei
    785 frei
  79   frei
 
8     Kontenklasse 8 Eröffnungs- und Abschlußkonten
  80   frei
  81   frei
  82   frei
  83   frei
  84   frei
  85   Eröffnungs- und Abschlußkonten
  86   Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
  87   Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
  88   Kalkulatorische Kosten
  89   frei
---------
*)
Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Fussnoten:

(+++ Anlage 4: Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 7 F. ab 25.5.2009 u. § 11 Abs. 5 F. 21.12.2016 +++)

Anlage 5  Muster, Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung

Norm in neuem Fenster öffnen
(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1547;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
90 Allgemeine Kostenstellen
900 Gebäude einschließlich Grundstücke
901 Außenanlagen
902 Leitung und Verwaltung der Pflegeeinrichtung
903 Hilfs- und Nebenbetriebe
904 Ausbildung, Fortbildung
905 Personaleinrichtungen (soweit für Betrieb der Einrichtung notwendig)
906 Sonstige
 
91 Versorgungseinrichtungen
910 Wäscherei (Versorgung)
911 Küche (Versorgung)
912 Hol- und Bringedienst (Transporte innerbetrieblich)
913 Zentrale Sterilisation
914 Zentraler Reinigungsdienst
915 Energieversorgung (Wasser, Energie, Brennstoffe)
916 Sonstige
 
92 Häusliche Pflegehilfe
920 Pflegebereich – Pflegegrad 1
921 Pflegebereich – Pflegegrad 2
922 Pflegebereich – Pflegegrad 3
923 Pflegebereich – Pflegegrad 4
924 Pflegebereich – Pflegegrad 5
 
93 Teilstationäre Pflege (Tagespflege)
930 Pflegebereich – Pflegegrad 1
931 Pflegebereich – Pflegegrad 2
932 Pflegebereich – Pflegegrad 3
933 Pflegebereich – Pflegegrad 4
934 Pflegebereich – Pflegegrad 5
 
94 Teilstationäre Pflege (Nachtpflege)
940 Pflegebereich – Pflegegrad 1
941 Pflegebereich – Pflegegrad 2
942 Pflegebereich – Pflegegrad 3
943 Pflegebereich – Pflegegrad 4
944 Pflegebereich – Pflegegrad 5
 
95 Vollstationäre Pflege
950 Pflegebereich – Pflegegrad 1
951 Pflegebereich – Pflegegrad 2
952 Pflegebereich – Pflegegrad 3
953 Pflegebereich – Pflegegrad 4
954 Pflegebereich – Pflegegrad 5
 
96 Kurzzeitpflege
960 Pflegebereich – Pflegegrad 1
961 Pflegebereich – Pflegegrad 2
962 Pflegebereich – Pflegegrad 3
963 Pflegebereich – Pflegegrad 4
964 Pflegebereich – Pflegegrad 5
 
97 Weitere Leistungen
970 Zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI
971 Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
 
98, 99 freibleibend

Fussnoten:

(+++ Anlage 5: Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 5 F. 21.12.2016 +++)

Anlage 6  Muster, Kostenträgerübersicht

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(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1548;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
  Für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen
 
Pflegegrad 1
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
 
Pflegegrad 2
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
 
Pflegegrad 3
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
 
Pflegegrad 4
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
 
Pflegegrad 5
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
 
Zusatzleistungen Pflege
Zusatzleistungen Unterkunft und Verpflegung
 
  Für ambulante Pflegeeinrichtungen
 
Kostenträger sind die in den Vergütungsempfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen aufgeführten Leistungskomplexe.

Fussnoten:

(+++ Anlage 6: Zur Anwendung vgl. § 11 Abs. 5 F. 21.12.2016 +++)