PlVereinfG

Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz - PlVereinfG)


Ausfertigungsdatum: 17.12.1993
Stand:
    Eingangsformel
    (XXXX) Art 1 bis 9
    Art 10  Übergangsregelungen
    Art 11  Neubekanntmachung
    Art 12  Inkrafttreten

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 24.12.1993 +++)

Eingangsformel

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 10  Übergangsregelungen

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Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Planungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt. § 36d Abs. 6 des Bundesbahngesetzes, § 17 Abs. 6c des Bundesfernstraßengesetzes, § 19 Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes, § 10 Abs. 8 des Luftverkehrsgesetzes und § 29 Abs. 8 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes sind auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzuwenden, bei denen die angefochtene Entscheidung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden ist.

Art 12  Inkrafttreten

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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.