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Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
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- a)
Arten, Aufbau und Funktionen von Polstermöbeln und Matratzen unterscheiden
- b)
Gestellkonstruktionen unterscheiden
- c)
Funktionsmaße von Polstermöbeln und Matratzen ermitteln und Grundsätze der maßgerechten und ergonomischen Gestaltung anwenden
- d)
Skizzen, Fachzeichnungen, Schablonen und Materiallisten erstellen und anwenden
- e)
technische Unterlagen, insbesondere Fertigungsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsanweisungen, Merkblätter und Richtlinien, anwenden
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Auswählen und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
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- a)
Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör, insbesondere textile Faserstoffe, Garne, Zwirne, textile Flächengebilde, Leder und Kunstleder, nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und einsetzen
- b)
Holz- und Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und einsetzen
- c)
Werk- und Hilfsstoffe nach Herkunft und Herstellungsverfahren unterscheiden, Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen bei der Verarbeitung berücksichtigen
- d)
Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör sortieren, auf Qualität, Schäden und Fehler prüfen sowie lagern und Lagerkriterien beachten
- e)
Holz- und Holzwerkstoffe, Metalle und Kunststoffe verarbeiten, Verbindungen herstellen, Teile montieren
- f)
Klebstoffe nach Verwendungszweck unter Beachtung von Verarbeitungs- und Sicherheitsvorschriften einsetzen
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- g)
Arten von Veredelungs- und Zurichtungsmaßnahmen unterscheiden und Auswirkungen bei der Weiterverarbeitung berücksichtigen
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Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten, Bedienen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
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- a)
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen und einsetzen
- b)
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen pflegen und warten, Wartungspläne berücksichtigen
- c)
Maschinen und Anlagen einrichten, Funktionen prüfen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen und bedienen
- d)
Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- e)
Hebe- und Transportgeräte auswählen und einsetzen
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- f)
Prozessdaten einstellen, Produktionsprozesse überwachen, Verfahrensparameter korrigieren, insbesondere an rechnergestützten Maschinen
- g)
vorbeugende Instandhaltung durchführen, insbesondere Verschleißteile kontrollieren, austauschen und Austausch veranlassen
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Zuschneiden und Nähen von Bezügen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
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- a)
Zuschnittschablonen anfertigen und beschriften, Nähablauf festlegen
- b)
Zuschnittschablonen unter Beachtung rationeller Einteilung, Lederqualität und Musterverlauf auflegen, Schnittkonturen markieren
- c)
Bezugsmaterialien und Hilfsstoffe, insbesondere Vliesstoffe, zuschneiden, kontrollieren und kennzeichnen
- d)
Fehler beim Legen und Schneiden feststellen und ihre Folgen hinsichtlich der Weiterverarbeitung prüfen
- e)
Schnittteile zusammenstellen und zuordnen, Materialreste sortieren, lagern und umweltgerecht entsorgen
- f)
Vorarbeiten, insbesondere Ketteln, Raffen und Steppen, ausführen
- g)
Hand- und Maschinennähte unter ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten herstellen und kontrollieren, Grifftechniken anwenden
- h)
Bezüge mit verschiedenen Nahtbildern, insbesondere Stepp-, Keder-, Kapp- und Ziernähte, anfertigen, Verschlüsse einarbeiten
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- i)
Bezugsflächen, insbesondere mit Pfeifen, Rauten, Abnähern und Knopfbildern, aufteilen und gestalten
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Vorpolstern und Konfektionieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
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- a)
Polstertechniken unterscheiden und anwenden
- b)
Gestelle für die Herstellung von Polstermöbeln vorbereiten
- c)
Polstergrund und Unterfederungen auswählen, anbringen und aufbauen
- d)
Aufbau von Polster oder Matratze festlegen und vorbereiten
- e)
tragende und elastische Teile von Polstern herstellen und einsetzen
- f)
Federungen mit Abdeckungen überspannen
- g)
Polsterfüllstoffe, insbesondere Schaumstoffe und Vliesstoffe, auswählen und einsetzen
- h)
Rücken-, Sitz-, Arm- und Kissenpolster herstellen
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- i)
Fasson aus vorgefertigten Formteilen, insbesondere aus Schaumstoffen und Kunststoffprofilen, herstellen, Flächengestaltung berücksichtigen
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Auswählen und Montieren von Funktionselementen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
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- a)
mechanische und elektrische Funktionselemente unterscheiden
- b)
Beschläge für mechanische Funktionen, insbesondere für Sitz- und Liegepositionen, auswählen und einbauen
- c)
elektrische und elektronische Komponenten, Antriebe und Steuerungen auswählen und einbauen
- d)
Funktionselemente prüfen und nach technischen Unterlagen montieren
- e)
Zusatzelemente unterscheiden und einbauen
- f)
gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen für den Einbau von Funktions- und Zusatzelementen einhalten
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Beziehen von Polsterteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
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- a)
Bezugstechniken unterscheiden und anwenden
- b)
Rücken-, Sitz-, Arm- und Kissenpolster beziehen
- c)
Bezugsmaterial am Gestell befestigen, insbesondere durch Nageln, Kleben und Klammern
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- d)
Formteile beziehen oder Matratzenüberzug anbringen
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Entwickeln und Anfertigen von Prototypen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
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- a)
Skizzen und Modellbeschreibungen zur Herstellung von Prototypen auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)
Umsetzungsvorschläge unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, aktuellen Trends, Einsatz, Funktion, Flächengestaltung und Kundenanforderungen erarbeiten
- c)
Prototypen anfertigen, Polster- und Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung von Material, Modell und Funktion anwenden
- d)
Prototypen analysieren, Modellfehler feststellen und dokumentieren, Möglichkeiten zur Fehlerbehebung und Modelloptimierung vorschlagen
- e)
Unterlagen für die Serienfertigung vorbereiten
- f)
bei technischen Innovationen mitwirken, insbesondere Vorschläge einbringen
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Endmontage und Qualitätskontrolle (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
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- a)
optische Designelemente und Verzierungen, insbesondere Ziernägel, Knöpfe und Kordeln, auswählen und anbringen
- b)
Polsterteile zu Polstermöbeln zusammenfügen
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- c)
Zubehörteile, insbesondere Füße, Rollen und Beschläge, montieren
- d)
Produktkennzeichnungen, Gebrauchs- und Pflegeanleitungen zuordnen und anbringen, Bezugsmaterialien reinigen
- e)
Polstermöbel instand setzen
- f)
Endkontrolle durchführen, insbesondere Funktionen und Qualität prüfen, Ergebnisse dokumentieren
- g)
Polstermöbel lager- und versandfertig machen und verpacken, betriebliche Richtlinien einhalten
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