RdFunkNG

Gesetz über die Neuordnung der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und des RIAS Berlin (Rundfunkneuordnungsgesetz - RdFunkNG)


Ausfertigungsdatum: 20.12.1993
Stand:
    Eingangsformel
    Art 1  Zustimmung zum Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag
    Art 2  Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts
    Art 3  Aufhebung des RIAS Berlin Statuts
    Art 4
    Art 5  Inkrafttreten

Fussnoten:

Überschrift: Das G tritt gem. Art. 5 am 1.1.1994 in Kraft, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzgebenden Körperschaften aller Länder dem in Art. 1 dieses G genannten Staatsvertrag zugestimmt haben; Art. 1 tritt am 29.12.1993 in Kraft
(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1994 +++)

Inhaltsübersicht

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Artikel 1
Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 17. Juni 1993
Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2251-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 1990 (BGBl. I S. 823)
Artikel 3
Aufhebung des Statuts des Senders RIAS Berlin vom 1. Januar 1973
Artikel 4
Ermächtigung zur Neubekanntmachung
Artikel 5
Inkrafttreten

Eingangsformel

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Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1  Zustimmung zum Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag

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Dem am 17. Juni 1993 unterzeichneten "Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -" wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2  Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts

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(1) Die Aufgaben der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen "Deutschlandfunk" als Rundfunkanstalt des Bundesrechts sind zum 31. Dezember 1993 beendet.
(2)

Art 3  Aufhebung des RIAS Berlin Statuts

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Das Statut des Senders RIAS Berlin vom 1. Januar 1973 wird gemäß Artikel 2 des Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 der Verordnung zu dem Übereinkommen vom 28. September 1990 (BGBl. II S. 1273) aufgehoben.

Art 4

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-

Art 5  Inkrafttreten

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Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1994 in Kraft, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzgebenden Körperschaften aller Länder dem in Artikel 1 dieses Gesetzes genannten Staatsvertrag zugestimmt haben.