1
|
Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
|
a)
|
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
|
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
|
b)
|
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
|
c)
|
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
|
d)
|
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
|
e)
|
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
|
2
|
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
|
a)
|
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
|
b)
|
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes erklären
|
c)
|
Beziehung des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
|
d)
|
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
|
3
|
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)
|
a)
|
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
|
b)
|
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
|
c)
|
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
|
d)
|
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
e)
|
Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden erläutern
|
f)
|
persönliche Schutzausrüstungen unterscheiden und handhaben
|
g)
|
Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
|
h)
|
Explosionsgefahren beschreiben und Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifen
|
i)
|
Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben von Behältern und Fördersystemen zuordnen
|
k)
|
Regeln der Arbeitshygiene anwenden
|
l)
|
ergonomische Grundregeln anwenden sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergreifen
|
4
|
Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
|
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
|
a)
|
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
|
b)
|
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
|
c)
|
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
|
d)
|
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
e)
|
Abfälle sammeln, lagern und für die Verwertung bereitstellen
|
5
|
Rechtsvorschriften und Normen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5)
|
a)
|
berufsbezogene rechtliche Grundlagen und Normen der Schädlingsbekämpfung beachten und anwenden
|
4
|
|
b)
|
mit den für die Schädlingsbekämpfung zuständigen Behörden zusammenarbeiten
|
6
|
Kommunikation und Information (§ 4 Abs. 1 Nr. 6)
|
a)
|
Informationsquellen nutzen und Informationen auch mit fremdsprachigen Fachbegriffen anwenden
|
4
|
|
b)
|
betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen
|
c)
|
mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezifischer Software arbeiten
|
d)
|
Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
|
e)
|
Kommunikationsregeln anwenden
|
|
4
|
7
|
Planen von Arbeitsabläufen (§ 4 Abs. 1 Nr. 7)
|
a)
|
Materialien, Geräte, Hilfsmittel und persönliche Schutzausrüstung auswählen und bereitstellen
|
4
|
|
b)
|
Aufgaben im Team abstimmen und durchführen
|
c)
|
Arbeitsabläufe festlegen, Arbeits- schritte und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben sowie zeitlicher Abläufe durchführen; Arbeitsschritte bei Abweichung von der Planung auf die veränderte Situation anpassen
|
|
4
|
d)
|
Arbeitsabläufe mit weiteren Beteiligten, insbesondere mit anderen Gewerken und Behörden, abstimmen
|
8
|
Bedienen und Warten von Betriebsmitteln (§ 4 Abs. 1 Nr. 8)
|
a)
|
Geräte für die Schädlingsbekämpfung bedienen, pflegen und warten
|
6
|
|
b)
|
Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Geräten überprüfen und Reparaturen veranlassen
|
9
|
Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 9)
|
Gefahrstoffe
|
8
|
|
a)
|
erkennen
|
b)
|
lagern
|
c)
|
entsorgen
|
d)
|
nach Wirkung und Eigenschaften unterscheiden und einordnen
|
|
10
|
e)
|
transportieren
|
f)
|
auswählen
|
g)
|
anwenden
|
10
|
Umgang mit und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln (§ 4 Abs. 1 Nr. 10)
|
a)
|
Schädlingsbekämpfungsmittel nach Wirkung und Eigenschaften unterscheiden
|
12
|
|
b)
|
Anwendungsverfahren unterscheiden
|
c)
|
Schädlingsbekämpfungsmittel nach Formulierungen unterscheiden
|
11
|
Sichern des Arbeitsbereiches (§ 4 Abs. 1 Nr. 11)
|
Arbeitsbereiche gegen Zugang durch Nichtbeteiligte, insbesondere durch Information, Kennzeichnung und Absperrung, sichern
|
2
|
|
12
|
Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 12)
|
a)
|
Schädlinge, Spuren und Schadbilder erkennen und bestimmen
|
20
|
|
b)
|
Schädlingsbefall im Innen- und Außenbereich, insbesondere durch Sichtkontrolle und technisches Monitoring, feststellen
|
c)
|
Befallsorte eingrenzen, Befallstärke einschätzen und Ursachen ermitteln
|
|
20
|
d)
|
Dokumentationen erstellen
|
13
|
Planen und Durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 13)
|
a)
|
Außenbereiche, Innenbereiche und Transportwege gegen Zulauf/Zuflug von Schädlingen absichern
|
18
|
|
b)
|
Schädlingsbekämpfung mit physikalischen Verfahren durchführen
|
c)
|
Schädlingsbekämpfung mit biotechnischen Verfahren durchführen
|
d)
|
Mittel und Verfahren unter Berücksichtigung örtlicher und sachlicher Gegebenheiten auswählen
|
|
20
|
e)
|
Schädlingsbekämpfung mit chemischen Verfahren durchführen
|
f)
|
Schädlingsbekämpfung mit biologischen Verfahren durchführen
|
g)
|
Durchführung, Mittel, Maßnahmen und Ergebnisse dokumentieren
|
14
|
Kundenberatung (§ 4 Abs. 1 Nr. 14)
|
Kunden über:
|
|
18
|
a)
|
Art, Umfang und Ursache des Befalls
|
b)
|
Auswirkung des Schädlingsbefalls
|
c)
|
Art, Umfang und Dauer der Bekämpfung
|
d)
|
Wirkungsweisen der Bekämpfungsmittel
|
e)
|
Sicherheitsmaßnahmen
|
f)
|
Vorbeugemaßnahmen
|
g)
|
Vertrags- und Geschäftsbedingungen informieren
|
15
|
Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Abs. 1 Nr. 15)
|
a)
|
betriebsspezifische Maßnahmen der Qualitätssicherung erläutern und aufgabenspezifisch anwenden
|
|
2
|
b)
|
prozess- und kundenorientiert arbeiten
|
c)
|
Reklamationen entgegennehmen und Maßnahmen einleiten
|