SchwarzArbVtr NLD

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit (Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit - SchwarzArbVtr NLD)


Ausfertigungsdatum: 12.01.2012
Stand:

    Fussnoten:

    G v. 8.4.2013 II 378
    Inkraft gem. Bek. v. 2.8.2013 II 1222 mWv 1.10.2013