I. Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß § 3 Abs. 1
|
Lfd. Nr.
|
Teil des Ausbildungsberufsbildes
|
Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 2 zu vermitteln sind
|
Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
|
1
|
2
|
3
|
1
|
2
|
3
|
4
|
1
|
Berufsausbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
|
a)
|
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
|
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
|
b)
|
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
|
c)
|
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
|
2
|
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
|
a)
|
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
|
b)
|
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Mineralgewinnung, -förderung, -aufbereitung und -absatz sowie Materialwirtschaft und Verwaltung, erklären
|
c)
|
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
|
d)
|
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
|
3
|
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
|
a)
|
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
|
b)
|
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
|
c)
|
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Bergaufsicht erläutern
|
d)
|
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
|
4
|
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
|
a)
|
berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden
|
b)
|
berufsbezogene Arbeitssicherheitsvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
|
c)
|
Verhaltensweisen bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der ersten Hilfe einleiten
|
d)
|
wesentliche Vorschriften der Brandverhütung nennen, Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
|
e)
|
Notwendigkeit und Bedeutung der Arbeitshygiene erläutern
|
f)
|
Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen, leicht entzündbaren Stoffen sowie vom elektrischen Strom ausgehen, beachten
|
g)
|
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
|
h)
|
im Ausbildungsbetrieb verwendete Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
|
5
|
Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
|
a)
|
technische Zeichnungen und Symbole sowie technische Unterlagen, insbesondere Tabellen und Skizzen aus Bedienungshinweisen sowie Richtlinien lesen und anwenden
|
b)
|
Skizzen anfertigen
|
c)
|
Verfahrensfließbilder anfertigen und lesen
|
d)
|
Produktionsvorgänge anhand einfacher Darstellungen, insbesondere von Arbeitsablauf-, Funktionsablauf- und Verlaufsplänen sowie Verfahrensfließbildern aufzeigen
|
e)
|
Betriebsdaten und Arbeitsergebnisse von Arbeitsabläufen dokumentieren
|
6
|
Grundfertigkeiten der Werkstoffbearbeitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
|
a)
|
manuelle Werkstoffbearbeitung
|
12
|
|
|
|
aa)
|
Einzelteilzeichnungen in Ansichten und Schnitten unter Beachtung der Linienarten, Maßstäbe, Maßeintragungen mit Toleranzangaben und der Symbole für Oberflächenbeschaffenheit lesen sowie Skizzen anfertigen
|
|
bb)
|
Zusammenstellungszeichnungen, Explosionszeichnungen und Stücklisten lesen
|
|
cc)
|
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Hilfsmittel bereitstellen und pflegen
|
|
dd)
|
Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen
|
|
ee)
|
Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen nach geforderter Messgenauigkeit auswählen und handhaben
|
|
ff)
|
Längen mit Maßstab und Messschieber messen
|
|
gg)
|
Winkel mit Winkelmesser messen und mit Winkellehren prüfen
|
|
hh)
|
Flächen nach dem Lichtspaltverfahren auf Ebenheit und Formgenauigkeit prüfen
|
|
ii)
|
Werkstücke unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften anreißen, körnen und kennzeichnen
|
|
kk)
|
Werkstücke und Halbzeuge unter Berücksichtigung des Oberflächenschutzes zur Bearbeitung ein- und aufspannen
|
|
ll)
|
Bleche, Platten und Profile aus Metall und Kunststoff sägen
|
|
mm)
|
Werkstücke aus Metall und Kunststoff bis zur Maßgenauigkeit von +— 0,5 mm und bis zur Oberflächenbeschaffenheit R(tief)z25 eben und winklig feilen sowie entgraten
|
|
nn)
|
Rundungen und Durchbrüche an Werkstücken aus Metall und Kunststoff formgerecht feilen sowie entgraten
|
|
oo)
|
Innengewinde in Werkstücke aus Metall und Kunststoff mit Gewindebohrer schneiden
|
|
pp)
|
Außengewinde auf Rohre und Stangen aus Metall mit Schneideisen schneiden
|
|
qq)
|
Bleche und Kunststoffplatten mit Hand- und Handhebelschere scherschneiden sowie mit Lochwerkzeugen lochen
|
|
rr)
|
Bleche und Profilteile aus Metall kaltbiegen
|
|
ss)
|
Werkstücke, die durch den Schneid- oder Biegevorgang verformt sind, richten
|
b)
|
maschinelle Werkstoffbearbeitung
|
4
|
|
|
|
aa)
|
Werkzeuge und Kühlschmiermittel unter Berücksichtigung des zu bearbeitenden Werkstoffes sowie Maschinen und Hilfsmittel auswählen
|
|
bb)
|
Drehzahl, Vorschub und Schnitttiefe an Bohrmaschinen unter Berücksichtigung des Werkstoffes mit Hilfe von Tabellen ermitteln und einstellen
|
|
cc)
|
Bohrer und Senker mit Bohrfutter und Spannkegel spannen
|
|
dd)
|
Bohrungen und Kegelsenkungen in Blechen, Platten und Profilteilen mit handgeführten und ortsfesten Bohrmaschinen herstellen
|
|
ee)
|
Flachsenkungen mit ortsfesten Bohrmaschinen herstellen
|
|
ff)
|
Werkzeuge an Schleifböcken scharfschleifen
|
c)
|
Trennen von Werkstoffen
|
|
aa)
|
Profile aus Metall und Kunststoff unter Berücksichtigung des Werkstoffes mit Maschinensägen trennen
|
|
bb)
|
Profile aus Metall mit Winkelschleifer trennen
|
|
cc)
|
Profile und Platten aus Stahl durch Brennschneiden trennen
|
d)
|
Herstellen von mechanischen Verbindungen
|
10
|
|
|
|
aa)
|
Verbindungen mittels Schrauben, Muttern und Scheiben herstellen sowie mittels Sicherungselementen, insbesondere mit Federringen und Zahnscheiben, sichern
|
|
bb)
|
Kleber nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen sowie Klebeverbindungen zwischen gleichen und verschiedenen Werkstoffen nach Anweisungen und Unterlagen herstellen
|
|
cc)
|
Schweißeinrichtungen, insbesondere Handschweißtransformatoren und Schweißhilfsmaterialien, für das Schmelzschweißen auswählen sowie Einstellwerte festlegen
|
|
dd)
|
Bleche, Profile und Rohre aus Stahl im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten durch Schmelzschweißen verbinden
|
|
ee)
|
lösbare Rohr- und Schlauchverbindungen unter Berücksichtigung der zu fördernden Medien, des Druckes und der Temperatur herstellen
|
|
ff)
|
Transportbänder im Rahmen von Reparaturarbeiten durch Kaltvulkanisieren oder Klammern instand setzen
|
7
|
Instandhalten von Werkzeugen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7)
|
a)
|
Werkzeuge für die Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung zu Endprodukten nennen
|
4
|
|
|
b)
|
Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen reinigen und pflegen
|
c)
|
Verschleißteile von Werkzeugen auswechseln
|
d)
|
Wartungsarbeiten nach Plan durchführen und dokumentieren
|
8
|
Erschließungs-, Gewinnungs- und Fördertechniken von Rohstoffen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8)
|
a)
|
betriebliche Rohstoffvorkommen erläutern
|
8
|
|
|
b)
|
Gewinnungstechniken von Rohstoffen anhand von Beispielen erläutern
|
c)
|
Rekultivierung anhand von Beispielen erläutern
|
d)
|
bei der Erschließung, Gewinnung und Förderung von Rohstoffen mitarbeiten
|
e)
|
betriebsbedingte Reinigungsarbeiten durchführen
|
9
|
Verarbeiten von Rohstoffen zu Endprodukten (§ 3 Abs. 1 Nr. 9
|
a)
|
Verfahrenstechniken der Trocken- und Nassaufbereitung gegenüberstellen
|
14
|
|
|
b)
|
in Aufbereitungs- oder Produktionsanlagen beim Zerkleinern, Waschen, Klassieren, Trennen sowie bei thermischen Bearbeitungsverfahren mitarbeiten
|
c)
|
Funktion und Einsatz von Maschinen und Anlagen für die Aufbereitung von Rohstoffen und Weiterverarbeitung zu Endprodukten nennen sowie entsprechende Maschinen und Anlagen unter Aufsicht bedienen
|
d)
|
Verwendung der Endprodukte erläutern
|
10
|
Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik (§ 3 Abs. 1 Nr. 10)
|
a)
|
Pneumatik und Hydraulik
|
|
8
|
|
|
aa)
|
Schalt- und Funktionspläne pneumatischer und hydraulischer Systeme lesen und skizzieren
|
|
bb)
|
Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren in hydraulischen und pneumatischen Anlagen beachten und anwenden
|
|
cc)
|
Druck in pneumatischen und hydraulischen Systemen messen und einstellen
|
|
dd)
|
Pneumatik- und Hydraulikschaltungen nach Angaben, Zeichnungsvorlagen, Schaltplänen und Vorschriften aufbauen, anschließen und prüfen
|
b)
|
Elektropneumatik und Elektrohydraulik
|
|
aa)
|
Schalt- und Funktionspläne von elektropneumatischen und elektrohydraulischen Systemen lesen und skizzieren
|
|
bb)
|
Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom anwenden
|
|
cc)
|
elektrische Bauteile und Baugruppen anhand von Typen- und Leistungsschildern identifizieren, Bauteile und Baugruppen mechanisch montieren und demontieren
|
|
dd)
|
Funktionsfähigkeit von elektropneumatischen und elektrohydraulischen Systemen prüfen
|
11
|
Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 3 Abs. 1 Nr. 11)
|
a)
|
Elektrotechnik
|
|
10
|
|
|
aa)
|
einfache elektrische Schaltungsunterlagen lesen und skizzieren
|
|
bb)
|
elektrische Größen, insbesondere Strom und Spannung mit einfachen Messgeräten messen; Messergebnisse bewerten
|
|
cc)
|
Vorschriften über das Arbeiten und Bedienen elektrischer Anlagen beachten
|
|
dd)
|
Funktionsfähigkeit elektrischer Baugruppen und elektrischer Sicherheitseinrichtungen feststellen
|
b)
|
Steuerungstechnik
|
|
aa)
|
Symbole zur Beschreibung von Steuerungs- und Verfahrensabläufen erklären und einfache Steuerungsaufgaben mit Funktionsplänen darstellen
|
|
bb)
|
Steuerungen auf Funktionsfähigkeit prüfen und nach Anweisung in Betrieb nehmen
|
c)
|
Mess- und Regelungstechnik
|
|
aa)
|
Unterscheidungsmerkmale einer Steuerung und einer Regelung erläutern sowie wesentliche Baugruppen einer Steuerung und einer Regelung zuordnen
|
|
bb)
|
Reglerarten unterscheiden
|
|
cc)
|
prinzipielle Arbeitsweise von Messwertaufnehmern erläutern
|
|
dd)
|
Messwertaufnehmer den Hauptanwendungsgebieten zuordnen
|
|
ee)
|
Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren bei radiometrischen Messeinrichtungen anwenden
|
|
ff)
|
Einrichtungen zur Regelung von Prozessabläufen unter Anleitung bedienen
|
12
|
Gewinnen, Fördern und Transportieren von Rohstoffen (§ 3 Abs. 1 Nr. 12)
|
a)
|
Gewinnung Gewinnungsmaschinen und -einrichtungen nach Anweisung bedienen
|
|
4
|
|
b)
|
Förderung und Transport
|
|
aa)
|
Transportsysteme innerhalb der Rohstoffförderung unterscheiden
|
|
bb)
|
Förderanlagen und Transportsysteme nach Anweisung bedienen
|
|
cc)
|
Zusammenwirken von Gewinnung und Förderung innerhalb eines Produktionsablaufes erläutern
|
13
|
Verfahrensabläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 13)
|
a)
|
bei mechanischen Verfahrensabläufen, insbesondere Zerkleinern und Klassieren, mitarbeiten
|
|
8
|
|
b)
|
bei den thermischen Verfahrensabläufen, insbesondere Trocknen und Wärmebehandlung, mitarbeiten
|
14
|
Produktions- und Prozesssteuerung (§ 3 Abs. 1 Nr. 14)
|
a)
|
Produktionssteuerung
|
|
7
|
|
|
aa)
|
Materialfluss bei der Erzeugung von Steine- und Erdenprodukten erläutern
|
|
bb)
|
Zusammenhänge im Produktionsablauf darstellen
|
|
cc)
|
Methoden der Datenerfassung und -Verarbeitung für die Produktionssteuerung erläutern
|
|
dd)
|
Mess-, Überwachungs- und Kommunikationseinrichtungen bedienen
|
|
ee)
|
Störungen im Materialfluss erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung veranlassen
|
|
ff)
|
Produktionsdaten erfassen, abrufen und zur Verarbeitung weiterleiten
|
|
gg)
|
Produktionsprotokolle handhaben
|
b)
|
Prozesssteuerung
|
|
7
|
|
|
aa)
|
Aufgaben und Verfahren der Steuerung von Aufbereitungs- und Produktionsprozessen von Steinen und Erden erläutern
|
|
bb)
|
Darstellungen zur Prozesssteuerung lesen
|
|
cc)
|
Prozessabläufe überwachen und steuern
|
|
dd)
|
Prozessdaten zur Kontrolle und Steuerung von Prozessabläufen beurteilen und bei Abweichungen von den Sollwerten korrigierende Maßnahmen ergreifen
|
|
ee)
|
Betriebsdaten verarbeiten
|
15
|
Instandhalten von Maschinen und Anlagen (§ 3 Abs. 1 Nr. 15)
|
a)
|
Produktionseinrichtungen nach Inspektions-, Wartungs- und Betriebsanleitung unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften inspizieren und warten
|
|
4
|
|
b)
|
Funktionsfähigkeit von Maschinenelementen beurteilen und schadhafte Teile auswechseln
|
c)
|
Auswirkungen von Verschleiß und anderen Einwirkungen auf den Betriebszustand feststellen, Folgen beurteilen
|
d)
|
Instandsetzungsmaßnahmen durchführen
|
16
|
Lagern und Entsorgen (§ 3 Abs. 1 Nr. 16)
|
a)
|
Lagerung Einrichtungen zur Lagerung von Rohstoffen, Teil- und Fertigprodukten bedienen und überwachen
|
|
4
|
|
b)
|
Entsorgung
|
|
aa)
|
Betriebsstoffe, Hilfsstoffe und Chemikalien unterscheiden und der Entsorgung zuführen
|
|
bb)
|
betriebsübliche Gefahrstoffe unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen Zwischenlagern und deren Entsorgung veranlassen
|
II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen gemäß § 3 Abs. 2
|
A. Fachrichtung Baustoffe
|
1
|
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a)
|
a)
|
Arbeitsabläufe in Produktionsanlagen nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, abstimmen und festlegen sowie Arbeitsschritte absichern, mögliche Probleme erfassen und vorbeugende Maßnahmen treffen
|
|
|
2
|
b)
|
Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
|
c)
|
technische Störungen erkennen, ihre Auswirkungen einschätzen und melden
|
d)
|
Ursachen von technischen Störungen in Produktionsanlagen systematisch ermitteln und Störungen beheben
|
2
|
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b)
|
a)
|
Maschinen- und Anlagenteile nach Vorgabe demontieren, instand setzen und betriebsfertig montieren
|
|
|
8
|
b)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagenteile auf Funktion prüfen
|
c)
|
Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel durch Instandsetzen beheben
|
3
|
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c)
|
a)
|
Probenahme
|
|
|
4
|
|
aa)
|
geeignete Probenahmeverfahren unter Berücksichtigung des zu beprobenden Gutes hinsichtlich Konsistenz und Körnung sowie örtlicher Gegebenheiten auswählen
|
|
bb)
|
Proben unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften nehmen
|
|
cc)
|
Funktion von automatischer Probenahmeeinrichtung überwachen
|
|
dd)
|
automatische Probenahmeeinrichtungen warten und instand halten
|
b)
|
Aufbereitungsanalytik
|
|
|
12
|
|
aa)
|
Proben unter Berücksichtigung des jeweiligen Analyseverfahrens vorbereiten
|
|
bb)
|
physikalische Analysen durchführen, insbesondere zur Bestimmung von:
|
|
|
- Feuchte
|
|
|
-Kornverteilung
|
|
|
- spezifischer Oberfläche
|
|
|
- Dichte
|
|
|
- Schüttgewicht
|
|
cc)
|
chemisch-mineralogische Analysen zur Bestimmung der Elementzusammensetzung durchführen
|
|
dd)
|
anwendungstechnische Untersuchungen der Baustoffe hinsichtlich
|
|
|
- Verarbeitbarkeit
|
|
|
- Festigkeit
|
|
|
- Dauerhaftigkeit
|
|
|
- Maßtoleranzen durchführen
|
|
ee)
|
Hilfsstoffe, insbesondere Gefahrstoffe bei der Durchführung von Analysen unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Vorschriften handhaben
|
c)
|
Prozesssteuerung
|
|
aa)
|
Analyseergebnisse protokollieren, vergleichen und bewerten
|
|
bb)
|
Steuerungseingriffe aufgrund der Analyseergebnisse veranlassen
|
4
|
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Brenn- und Veredelungsprozessen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d)
|
a)
|
verfahrenstechnische Teilschritte und die zugehörigen Anlagen nennen und ihr Zusammenwirken sowie ihre Auswirkungen anhand von betrieblichen Beispielen erläutern
|
|
|
8
|
b)
|
chemische, physikalische und mineralogische Vorgänge in den einzelnen Teilschritten erläutern
|
c)
|
Anlagen unter Anleitung im Normalzustand mit Hilfe der installierten Regelkreise und unter Umgehung der Regelkreise fahren und überwachen
|
d)
|
Anlagen aus dem Normalbetrieb unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an- und abfahren
|
e)
|
Betriebsstörungen in Anlagen erkennen und geeignete Maßnahmen zur Überprüfung in ungestörten Betriebszustand einleiten
|
|
|
10
|
f)
|
Möglichkeiten des Abschaltens von Anlagen zum Anlagenschutz nennen
|
5
|
Abfüllen, Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Baustoffen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e)
|
a)
|
Mischeinrichtungen für auftragsbezogene Mischprodukte bedienen
|
|
|
8
|
b)
|
Lagerarten der Fertigprodukte nennen
|
c)
|
Versandarten für Fertigprodukte nennen
|
d)
|
Abfüll- und Palettieranlagen für Sackware bedienen
|
e)
|
Wäge- und Beladeeinrichtungen für Loseware bedienen
|
f)
|
Einsatzbereiche von Zement, Kalk/Dolomit und Gips in der Grundstoff- sowie Bauindustrie erläutern
|
B. Fachrichtung Transportbeton
|
1
|
Disponieren von Mischungen, Materialfluss und Materialtransporten (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a)
|
a)
|
Bindemittel, Zuschlagstoffe, Zusatzstoffe, Zusatzmittel und Wasser mengen- und zeitabhängig abrufen
|
|
|
12
|
b)
|
Aufträge nach Liefertermin, Liefermenge, Lieferfolge, Transportmittel, Fahrwege und Witterung sowie unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung disponieren
|
c)
|
Zusatzleistungen durch Bereitstellung von Betonpumpen und Güteüberwachung disponieren
|
d)
|
Verwendungsbereiche von Transportbeton und Werkfrischmörtel erläutern
|
e)
|
Materialbewegungen erfassen
|
f)
|
Versandpapiere und Lieferscheine erstellen
|
2
|
Herstellen von Transportbeton (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b)
|
a)
|
Maschinen und Anlagen auf Funktionsfähigkeit überprüfen
|
|
|
12
|
b)
|
Transportbeton nach vorgegebenen Rezepturen EDV-unterstützt herstellen
|
c)
|
Maschinen und Anlagen reinigen und warten
|
d)
|
Reparaturen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen durchführen
|
e)
|
Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel melden und durch Instandsetzen beheben
|
3
|
Herstellen von Werkfrischmörtel (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c)
|
a)
|
Maschinen und Anlagen auf Funktionsfähigkeit überprüfen
|
|
|
10
|
b)
|
Werkfrischmörtel nach vorgegebenen Rezepturen EDV-unterstützt herstellen
|
c)
|
Maschinen und Anlagen reinigen und warten
|
d)
|
Reparaturen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen durchführen
|
e)
|
Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel melden und durch Instandsetzen beheben
|
4
|
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d)
|
a)
|
Grundlage der Betontechnologie unter Berücksichtigung der DIN-Normen "Beton und Stahlbeton", "Prüfverfahren für Beton" und "Güteüberwachung" erläutern
|
|
|
12
|
b)
|
Sieblinien unter Berücksichtigung der Ausgangsstoffe zur Herstellung des Endproduktes erstellen
|
c)
|
Eignungsprüfungen durchführen einschließlich Nachbehandlung des Endproduktes
|
d)
|
Mischwerkzeuge in Transportbeton-Werken sowie die Mischspiralen der Fahrzeuge überprüfen
|
e)
|
Dosiereinrichtungen auf Abweichungen überprüfen und nachjustieren
|
f)
|
Ursachen von technischen Störungen in Mischanlagen und Fördergeräten systematisch ermitteln und Störungen beseitigen
|
5
|
Wiederaufbereiten von Restbeton und Restmörtel (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e)
|
a)
|
Wiederaufbereitungsanlage auf Funktionsfähigkeit prüfen und in Betrieb nehmen
|
|
|
6
|
b)
|
Wiederaufbereitungsanlage nach Inspektions-, Wartungs- und Betriebsanleitungen inspizieren und warten
|
c)
|
Ursachen von technischen Störungen systematisch ermitteln, beheben oder beheben lassen
|
d)
|
zurückgewonnene Stoffe auf Wiederverwendung durch Sichtkontrolle überprüfen
|
C. Fachrichtung Gipsplatten oder Faserzement
|
1
|
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a)
|
a)
|
Arbeitsabläufe in Produktionsanlagen nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, abstimmen und festlegen sowie Arbeitsschritte absichern, mögliche Probleme erfassen und vorbeugende Maßnahmen treffen
|
|
|
2
|
b)
|
Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
|
c)
|
technische Störungen erkennen, ihre Auswirkungen einschätzen und melden
|
d)
|
Ursachen von technischen Störungen in Produktionsanlagen systematisch ermitteln und Störungen beheben
|
2
|
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b)
|
a)
|
Maschinen- und Anlagenteile nach Vorgabe demontieren, instand setzen und betriebsfertig montieren
|
|
|
8
|
b)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagenteile auf Funktion prüfen
|
c)
|
Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel melden und durch Instandsetzen beheben
|
3
|
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c)
|
a)
|
Probenahme
|
|
|
4
|
|
aa)
|
Probenahmeverfahren unter Berücksichtigung des zu beprobenden Gutes hinsichtlich Konsistenz und Körnung sowie örtlicher Gegebenheiten auswählen
|
|
bb)
|
Proben unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften nehmen
|
|
cc)
|
Funktion automatischer Probenahmeeinrichtung überwachen
|
b)
|
Aufbereitungsanalytik
|
|
|
12
|
|
aa)
|
Proben unter Berücksichtigung des Analyseverfahrens vorbereiten
|
|
bb)
|
Analysen durchführen, insbesondere zur Bestimmung von:
|
|
|
- Feuchte
|
|
|
- Reinheitsgrad
|
|
|
- Weißgehalt
|
|
|
- Abbindezeit
|
|
|
- Festigkeit
|
|
|
- Maßtoleranz
|
|
|
- Dichte
|
|
|
- Kornverteilung (Siebanalyse)
|
4
|
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Produktionsprozessen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe d)
|
a)
|
verfahrenstechnische Teilschritte und die zugehörigen Anlagen nennen, ihr Zusammenwirken sowie ihre Auswirkungen anhand von betrieblichen Beispielen erläutern
|
|
|
8
|
b)
|
chemische, physikalische und mineralogische Vorgänge in den einzelnen Teilschritten erläutern
|
c)
|
Prozesstechnik erläutern
|
d)
|
Zusammenwirken der einzelnen Teilschritte für Teilanlagen und Gesamtanlagen im Gesamtprozess erläutern
|
e)
|
Anlagen unter Anleitung im Normalzustand mit Hilfe der installierten Regelkreise und unter Umgehung der Regelkreise fahren und überwachen
|
f)
|
fertigungstechnische Anlagen für die Teilprozesse erläutern
|
g)
|
Anlage aus dem Normalbetrieb unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an- und abfahren
|
h)
|
Betriebsstörungen in den Anlagen erkennen und Maßnahmen zur Überführung in einen ungestörten Betriebszustand einleiten
|
|
|
10
|
i)
|
Möglichkeiten des Abschaltens der Anlagen zum Anlagenschutz nennen
|
5
|
Verladen, Wiegen und Versandvorbereiten von Gipsplatten oder Faserzement (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe e)
|
a)
|
Lagerarten der Fertigprodukte nennen
|
|
|
8
|
b)
|
Versandarten für Fertigprodukte nennen
|
c)
|
Abfüll- und Palettieranlagen für Sackware und Platten bedienen
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d)
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Mischeinrichtungen für Mischprodukte bedienen
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e)
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Wäge- und Beladeeinrichtungen für Loseware bedienen
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f)
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Logistik des Versandes erklären
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g)
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Bestand von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Fertigprodukten führen
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D. Fachrichtung Kalksandsteine oder Porenbeton
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1
|
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a)
|
a)
|
Arbeitsabläufe in Produktionsanlagen nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, abstimmen und festlegen sowie Arbeitsschritte absichern, mögliche Probleme erfassen und vorbeugende Maßnahmen treffen
|
|
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5
|
b)
|
Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
|
c)
|
technische Störungen erkennen, ihre Auswirkungen einschätzen und melden
|
d)
|
Ursachen von technischen Störungen in Produktionsanlagen systematisch ermitteln und Störungen beheben
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2
|
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b)
|
a)
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Maschinen- und Anlagenteile nach Vorgabe demontieren, instand setzen und betriebsfertig montieren
|
|
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8
|
b)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagenteile auf Funktion prüfen
|
c)
|
Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel melden und durch Instandsetzen beheben
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3
|
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe c)
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a)
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Probenahme
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|
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4
|
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aa)
|
Probenahmeverfahren unter Berücksichtigung des zu beprobenden Gutes hinsichtlich Konsistenz und Körnung sowie örtlicher Gegebenheiten auswählen
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bb)
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Proben unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften nehmen
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cc)
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Funktion automatischer Probenahmeeinrichtungen überwachen
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b)
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Aufbereitungsanalytik
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12
|
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aa)
|
Proben unter Berücksichtigung des Analyseverfahrens vorbereiten
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bb)
|
Analysen durchführen, insbesondere zur Bestimmung von:
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|
|
- Feuchte
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|
- Sandreinheit
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|
|
- Abbindezeit
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|
|
- Festigkeit
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|
|
- Maßtoleranz
|
|
|
- Dichte
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|
|
- Litergewicht
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- Kornverteilung (Siebanalyse)
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4
|
Überwachen verfahrens- und fertigungstechnischer Abläufe von Produktionsprozessen (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe d)
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a)
|
verfahrenstechnische Teilschritte nennen und ihre Auswirkungen erläutern
|
|
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10
|
b)
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chemische, physikalische und mineralogische Vorgänge in den einzelnen Teilschritten erläutern
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c)
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Aufbereitung und Formgebung
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aa)
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Rohstoffe kontrollieren
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bb)
|
Anlagen zur Aufbereitung bedienen und warten
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cc)
|
Mischvorgänge überwachen und steuern
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dd)
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Schneidemaschinen für Porenbeton oder Pressen für Kalksandsteine einrichten, bedienen und warten
|
d)
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Autoklavieren
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aa)
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Reaktionsvorgänge in Autoklaven erläutern
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bb)
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Dampfhärteanlage bedienen, steuern und warten
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e)
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Bewehrungsfertigung
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|
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5
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aa)
|
Bewehrungskörbe auftragsgemäß herstellen
|
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bb)
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Korrosionsschutz aufbringen
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f)
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Nachbehandlung
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aa)
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Bauelemente durch Sägen, Bohren und Fräsen nachbearbeiten
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bb)
|
Bauelemente beschriften und imprägnieren
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cc)
|
Bauelemente zu komplexen Bauteilen verbinden
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g)
|
Anlagen aus dem Normalbetrieb unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an- und abfahren
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h)
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Betriebsstörungen in den Anlagen erkennen und geeignete Maßnahmen zur Überprüfung in einen ungestörten Betriebszustand einleiten
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i)
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Möglichkeiten des Abschaltens der Anlagen zum Anlagenschutz nennen
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5
|
Versandvorbereiten und Verladen von Kalksandsteinen oder Porenbeton (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe e)
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a)
|
Endprodukte zulassungsgerecht kennzeichnen
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8
|
b)
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Lagerarten der Fertigprodukte nennen
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c)
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Logistik des Versandes erklären
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d)
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Bestand von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Fertigprodukten führen
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e)
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Artikel nach Verladeprogramm verladen
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f)
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Einsatzbereiche von Kalksandsteinen und Porenbeton im Bauwesen unter Berücksichtigung der Montageverfahren erläutern
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E. Fachrichtung vorgefertigte Betonerzeugnisse
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1
|
Arbeitsplanung und systematische Störungsbeseitigung (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a)
|
a)
|
Arbeitsabläufe in Produktionsanlagen nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, abstimmen und festlegen sowie Arbeitsschritte absichern, Probleme erfassen und vorbeugende Maßnahmen treffen
|
|
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2
|
b)
|
Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
|
c)
|
technische Störungen erkennen, ihre Auswirkungen einschätzen und melden
|
d)
|
Ursachen von technischen Störungen in Produktionsanlagen systematisch ermitteln und Störungen beheben
|
2
|
Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b)
|
a)
|
Ziele, Aufgaben, Bedeutung und betrieblichen Aufbau der Qualitätssicherung beschreiben
|
|
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6
|
b)
|
Steuereinrichtungen einstellen und bedienen, Betriebsdaten erfassen
|
c)
|
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Fehler melden, beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen
|
d)
|
Prüfvorschriften und Dokumentationen anwenden, Anweisungen der Qualitätssicherung einhalten
|
3
|
Probenahme und Probeanalyse (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe c)
|
a)
|
Probenahmeverfahren unter Berücksichtigung des zu beprobenden Gutes bestimmen
|
|
|
10
|
b)
|
Proben unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen nehmen
|
c)
|
Funktion automatischer Probenahmeeinrichtungen überwachen und instand halten
|
d)
|
Proben unter Berücksichtigung des jeweiligen Analyseverfahrens vorbereiten
|
e)
|
Analysen durchführen, insbesondere zur Bestimmung von:
|
|
- Feuchte
|
|
- Kornverteilung
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|
- spezifischer Oberfläche
|
|
- Dichte
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|
- Schüttgewicht
|
|
- Festigkeit
|
|
- Abbindezeit
|
f)
|
automatische Analysegeräte überwachen und instand halten
|
4
|
Instandsetzen von Maschinen und Anlagen (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe d)
|
a)
|
Maschinen und Anlagenteile nach Vorgabe demontieren, instand setzen und betriebsfertig montieren
|
|
|
8
|
b)
|
instand gesetzte Maschinen und Anlagenteile auf Funktion prüfen
|
c)
|
Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel melden und durch Instandsetzen beheben oder beheben lassen
|
5
|
Herstellen unterschiedlicher Betonsorten (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe e)
|
a)
|
Mischanlage auf Funktionsfähigkeit überprüfen
|
|
|
6
|
b)
|
Mischanlage mit Bindemittel, Zugschlagstoffen, Zusatzmittel und Wasser beschicken
|
c)
|
Beton nach produktspezifischen Rezepturen mischen
|
d)
|
Mischanlage reinigen und instand halten
|
6
|
Herstellen und Prüfen von vorgefertigten Betonerzeugnissen (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe f)
|
a)
|
Betonstahl für die produktspezifischen Bewehrungen be- und verarbeiten
|
|
|
16
|
b)
|
Maschinen und Anlagen auf Funktionstüchtigkeit überprüfen
|
c)
|
Bewehrung und Einbauteile nach technischen Unterlagen in die Formen einbringen
|
d)
|
Produktqualität nach Augenschein beurteilen
|
e)
|
vorgefertigte Betonerzeugnisse produktspezifisch, insbesondere auf Maßhaltigkeit und Festigkeit, prüfen
|
f)
|
Maschinen und Anlagen reinigen und instand halten
|
7
|
Vorbereiten des Versandes und Verladen vorgefertigter Betonerzeugnisse (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe g)
|
a)
|
Bestände, insbesondere von Rohstoffen, führen
|
|
|
4
|
b)
|
vorgefertigte Betonerzeugnisse ihren Verwendungsbereichen zuordnen
|
c)
|
Produkte anforderungsgemäß kennzeichnen und versandfertig machen
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d)
|
Produkte produktspezifisch transportieren, lagern und verladen
|
F. Fachrichtung Asphalttechnik
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1
|
Disponieren von Mischungen, Materialfluss und Materialtransporten (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe a)
|
a)
|
Verwendungsbereiche von Asphalt im Straßen- und Hochbau unterscheiden
|
|
|
10
|
b)
|
Bindemittel, Additive und Mineralstoffe mengen- und zeitabhängig abrufen
|
c)
|
Aufträge unter Beachtung von Lieferterminen, Liefermengen, Lieferfolge, Transportmitteln, Fahrwegen und Witterung disponieren
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d)
|
Materialbewegungen erfassen
|
e)
|
Versandpapiere und Lieferscheine erstellen
|
2
|
Herstellen von Walzasphalt und von Gussasphalt (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b)
|
a)
|
Maschinen und Anlagen auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprüfen
|
|
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21
|
b)
|
Ursachen von technischen Störungen systematisch ermitteln, beheben und beheben lassen
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c)
|
Walzasphalt und Gussasphalt, insbesondere unter Verwendung von Ausbauasphalt, nach vorgegebenen Sollzusammensetzungen herstellen
|
d)
|
Schaufellader bedienen
|
e)
|
Maschinen und Anlagen reinigen und warten
|
f)
|
Instandhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen durchführen
|
g)
|
Sicherheitseinrichtungen beurteilen, festgestellte Mängel melden und durch Instandsetzen beheben
|
3
|
Einbauen von Walzasphalt und von Gussasphalt (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe c)
|
a)
|
Verfahren zum Einbau von Walzasphalt und von Gussasphalt unterscheiden
|
|
|
6
|
b)
|
Walz- und Gussasphalt einbauen
|
c)
|
eingebauten Walz- und Gussasphalt beurteilen
|
4
|
Probenehmen und Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe d)
|
a)
|
Anforderungen an zu verwendende Stoffe und Produkte unterscheiden
|
|
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15
|
b)
|
Eigenschaften von Mineralstoffen, Bitumen, Zusatzstoffen, Straßenausbaustoffen und Asphalt, insbesondere nach Vorschriften, bewerten
|
c)
|
Probenahmeverfahren unter Berücksichtigung des zu beprobenden Gutes auswählen
|
d)
|
Proben unter Beachtung von Sicherheitsvorschriften entnehmen
|
e)
|
Eigenüberwachungsprüfungen durchführen und beurteilen
|
f)
|
Anlageneinstellung vor der Herstellung von Produkten kontrollieren
|
g)
|
Prozessdaten bei der Herstellung von Produkten kontrollieren
|
h)
|
Korrekturen an Anlagen vornehmen
|
i)
|
Dosiereinrichtungen auf Abweichungen überprüfen, Kalibrierung durchführen
|