1
|
Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1)
|
|
1.1
|
Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1)
|
a)
|
Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes sowie seine
|
b)
|
Stellung am Markt beschreiben Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
|
c)
|
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben
|
d)
|
Kooperationsformen in der Branche und deren Vor- und Nachteile aufzeigen
|
e)
|
Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
|
1.2
|
Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2)
|
a)
|
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der an der Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
|
b)
|
Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen
|
c)
|
Nutzen beruflicher Weiterbildung für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen
|
1.3
|
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Nr. 1.3)
|
a)
|
betriebliche Ziele und Grundsätze der Personalplanung, -beschaffung und des Personaleinsatzes beschreiben
|
b)
|
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern
|
c)
|
gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen anwenden
|
d)
|
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklären
|
e)
|
die für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie tarifliche Vorschriften erläutern
|
f)
|
Nachweise für das Arbeitsverhältnis erläutern und die Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben
|
1.4
|
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.4)
|
a)
|
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
|
b)
|
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
|
c)
|
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
|
d)
|
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.5
|
Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.5)
|
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
|
a)
|
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
|
b)
|
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
|
c)
|
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
|
d)
|
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
2
|
Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation (§ 4 Nr. 2)
|
|
2.1
|
Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1)
|
a)
|
die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
|
b)
|
Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen
|
c)
|
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
|
2.2
|
Teamarbeit und Kommunikation (§ 4 Nr. 2.2)
|
a)
|
Aufgaben im Team planen und bearbeiten
|
b)
|
interne und externe Zusammenarbeit im Arbeitsprozess gestalten
|
c)
|
Gespräche situations- und zielgruppenorientiert führen
|
d)
|
Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren
|
e)
|
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
|
f)
|
Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeits- und Geschäftserfolg beachten
|
2.3
|
Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.3)
|
a)
|
Bedeutung von Information- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern
|
b)
|
Netze und Dienste nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten
|
c)
|
Leistungsmerkmale von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
|
d)
|
Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
|
e)
|
Informationen erfassen, Daten eingeben und pflegen
|
f)
|
bei der Erarbeitung von Leistungsanforderungen an Softwarelösungen mitwirken
|
2.4
|
Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Nr. 2.4)
|
a)
|
Regelungen des Datenschutzes einhalten
|
b)
|
Daten sichern, Datensicherung und unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen
|
3
|
Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 3)
|
a)
|
englischsprachige Dokumente ausstellen
|
b)
|
branchenübliche englischsprachige Informationen nutzen
|
c)
|
in englischer Sprache über Produkte informieren und Angebote erstellen
|
d)
|
mit ausländischen Geschäftspartnern und Kunden in englischer Sprache korrespondieren und kommunizieren
|
4
|
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik (§ 4 Nr. 4)
|
a)
|
Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten
|
b)
|
bei der Ermittlung von logistischen Aufgabenstellungen mitwirken
|
c)
|
Leistungsanforderungen festlegen und vereinbaren
|
d)
|
Angebote einholen, vergleichen und bewerten
|
e)
|
Preisangebote auf der Grundlage betrieblicher Kalkulationsregeln erstellen
|
f)
|
Angebote über speditionelle Leistungen für Kunden erstellen
|
g)
|
bei der Gestaltung und Erstellung von Verträgen mitwirken
|
h)
|
zeitliche und technische Abläufe der Dienstleistungen abstimmen und überwachen
|
i)
|
Informationen und Daten zur Auftragsabwicklung beschaffen und bearbeiten
|
k)
|
Begleitpapiere und Dokumente beschaffen, vervollständigen und ausstellen
|
l)
|
Lieferbedingungen und Frankaturvorschriften anwenden
|
m)
|
Eingangsrechnungen kontrollieren und bearbeiten
|
n)
|
Ausgangsrechnungen erstellen
|
o)
|
Kundenreklamationen bearbeiten
|
p)
|
Kunden bei Leistungsstörungen informieren, Lösungsalternativen aufzeigen
|
q)
|
Schadenfälle abwickeln
|
5
|
Speditionelle und logistische Leistungen (§ 4 Nr. 5)
|
|
5.1
|
Güterversendung und Transport (§ 4 Nr. 5.1)
|
a)
|
Leistungsmerkmale des Straßen-, Schienen- und Luftfrachtverkehrs sowie der Binnen- und Seeschifffahrt vergleichen
|
b)
|
Eignung der Verkehrsträger für bestimmte Transportgüter unter Berücksichtigung rechtlicher Bedingungen und Beschränkungen ermitteln
|
c)
|
Möglichkeiten der Verknüpfung von Leistungen der Verkehrsträger nutzen
|
d)
|
Verkehrsverbindungen unter Berücksichtigung Verkehrsgeografischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
|
e)
|
Einsatzmöglichkeiten im kombinierten Verkehr bewerten
|
f)
|
Organisation der Beförderung als Kernleistung speditioneller Betätigung beschreiben und gegenüber dem Selbsteintritt abgrenzen
|
g)
|
Dienstleister, insbesondere Frachtführer und Verfrachter, auswählen
|
h)
|
Beförderungsmittel und technische Geräte unter Beachtung der Be- und Entladefristen disponieren
|
i)
|
Einsatzbereiche von Umschlagstechniken und -geräten darstellen
|
5.2
|
Lagerlogistik (§ 4 Nr. 5.2)
|
a)
|
Leistungen in der Lagerlogistik erläutern
|
b)
|
Arten der Lagerorganisation beschreiben, das vom Ausbildungsbetrieb genutzte Lagersystem darstellen
|
c)
|
Arbeitsabläufe im Lager darstellen und in logistische Abläufe einbinden
|
d)
|
Eignung von Anlagen, Maschinen und Geräten im Lager für Transport, Förderung und Verpackung beurteilen
|
e)
|
Güter nach Lagermöglichkeiten unterscheiden
|
f)
|
Lagerdokumente verwenden
|
g)
|
Aufzeichnung von Lagerdaten und ihre Weiterleitung innerhalb der Transportkette überwachen
|
5.3
|
Sammelgut- und Systemverkehre (§ 4 Nr. 5.3)
|
a)
|
Marktinformationen erschließen
|
b)
|
Leistungen von Sammelgut- und Systemverkehren anbieten
|
c)
|
Kunden organisatorische und zeitliche Abläufe sowie Möglichkeiten der Sendungsverfolgung erläutern
|
d)
|
Versendungen durchführen
|
e)
|
Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten darstellen
|
f)
|
Preisbildung und Abrechnung erläutern
|
5.4
|
Internationale Spedition (§ 4 Nr. 5.4)
|
a)
|
Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr berücksichtigen
|
b)
|
Einsatzmöglichkeiten von Speditionsdokumenten darstellen
|
c)
|
zoll- und außenwirtschaftliche Rechtsvorschriften berücksichtigen
|
d)
|
das Akkreditivverfahren erläutern, Bestimmungen von Akkreditiven bei der Auftragsabwicklung beachten
|
5.5
|
Logistische Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.5)
|
a)
|
logistische Bedürfnisse des Kunden sowie Umsetzungsmöglichkeiten ermitteln, Lösungsvorschläge entwickeln
|
b)
|
bei der Erarbeitung von Logistikkonzepten mitwirken
|
c)
|
bei der Ermittlung und Bewertung von Angeboten zur Erbringung logistischer Dienstleistungen im Ausbildungsbetrieb und bei Dritten mitwirken
|
d)
|
Informationsleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten
|
e)
|
Abläufe und Aufgabenverteilung bei der Umsetzung logistischer Leistungen darstellen
|
f)
|
an der Sicherstellung des Daten- und Informationsflusses zwischen den an logistischen Ketten Beteiligten mitwirken
|
g)
|
vertragliche Leistungsvorgaben umsetzen, Bedürfnisse und Möglichkeiten der Beteiligten berücksichtigen
|
h)
|
Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen
|
i)
|
Vorgänge dokumentieren, Daten analysieren und für Kunden bereitstellen
|
k)
|
Daten für Leistungsabrechnungen erfassen
|
l)
|
bei Verbesserungen von logistischen Prozessen mitwirken
|
6
|
Verträge, Haftung und Versicherungen (§ 4 Nr. 6)
|
a)
|
Rechtsgrundlagen des Speditionsvertrages und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner erläutern
|
b)
|
Rechtsbeziehungen aus Fracht- und Lagerverträgen sowie Verträgen über logistische Dienstleistungen von den Rechtsbeziehungen aus dem Speditionsvertrag abgrenzen
|
c)
|
Rechtsvorschriften und Beförderungsbedingungen von zwei Verkehrsträgern anwenden
|
d)
|
branchen- und betriebsübliche allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden
|
e)
|
Speditionsverträge abschließen
|
f)
|
Frachtverträge abschließen
|
g)
|
Schadenersatzansprüche prüfen, Regressansprüche gegenüber Dritten wahren, Regulierungen veranlassen
|
h)
|
Verkehrshaftungs- und Warenversicherungen des Ausbildungsbetriebes nutzen, insbesondere für auftragsbezogene Deckung sorgen
|
i)
|
Kunden über Risiken informieren, Möglichkeiten der Absicherung erläutern, Versicherungsschutz für Kunden besorgen
|
k)
|
Rechte und Pflichten aus betrieblichen Haftpflicht- und Sachversicherungsverträgen wahrnehmen
|
7
|
Marketing (§ 4 Nr. 7)
|
a)
|
Anforderungen an speditionelle und logistische Dienstleistungen insbesondere im Bereich von Produktion, Beschaffung und Distribution ermitteln und bewerten
|
b)
|
die Produktpalette des Ausbildungsbetriebes mit den Angeboten der Speditions- und Logistikbranche vergleichen
|
c)
|
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Kunden und Interessenten situationsgerecht nutzen
|
d)
|
Kundengespräche vorbereiten und führen
|
e)
|
bei der Betreuung und Ausweitung des Kundenkreises mitwirken
|
8
|
Gefahrgut, Schutz und Sicherheit (§ 4 Nr. 8)
|
a)
|
Gefahren im Umgang mit Gefahrgut unter Berücksichtigung der Gefahrenklassen und -Symbole sowie Stoffeinteilungen beachten
|
b)
|
güterbezogene Sicherheitsvorschriften beachten
|
c)
|
Maßnahmen zur Schadenverhütung und Schadenminderung treffen und überwachen
|
d)
|
Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen begründen und beachten
|
9
|
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 9)
|
|
9.1
|
Zahlungsverkehr und Buchführung (§ 4 Nr. 9.1)
|
a)
|
Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kassenführung beachten
|
b)
|
Forderungen und Verbindlichkeiten überwachen
|
c)
|
Zahlungsvorgänge bearbeiten
|
d)
|
Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
|
e)
|
Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems berücksichtigen
|
f)
|
vorbereitende Arbeiten für die Buchung durchführen
|
g)
|
im Ausbildungsbetrieb anfallende Steuern und Abgaben berücksichtigen
|
h)
|
vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss durchführen
|
9.2
|
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 4 Nr. 9.2)
|
a)
|
Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung erläutern, Funktion des Controllings erklären
|
b)
|
Kosten und Erträge von erbrachten Dienstleistungen berechnen und bewerten
|
c)
|
Daten für die Kalkulation ermitteln
|
d)
|
an kaufmännischen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben des Ausbildungsbetriebes mitwirken
|
e)
|
Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, Statistiken erstellen und präsentieren
|
f)
|
an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens im Ausbildungsbetrieb mitwirken
|
9.3
|
Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 9.3)
|
a)
|
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
|
b)
|
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
|
c)
|
den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit erklären und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis darstellen
|