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Arbeitsprozesse organisieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
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- a)
Aufgaben im eigenen Arbeitsbereich selbstverantwortlich und ergebnisorientiert planen, steuern und durchführen
- b)
Zuständigkeiten, insbesondere Zeichnungs- und Vertretungsregelungen, sowie Weisungsbefugnisse beachten
- c)
Posteingang und -ausgang bearbeiten
- d)
Vorgänge bearbeiten und dokumentieren, insbesondere betriebliches Dokumentenmanagementsystem nutzen
- e)
Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
- f)
Korrespondenz selbstständig erfassen
- g)
berufsspezifische Informationen aufgabenbezogen in Fachdatenbanken recherchieren, aufbereiten und nutzen, Fachbegriffe, auch in einer Fremdsprache, anwenden
- h)
Arbeits- und Verfahrensanweisungen nach betrieblichen Vorgaben zur Einhaltung qualitätssichernder Maßnahmen einhalten
- i)
Arbeitsprozesse bewerten und reflektieren sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen
- j)
Informations- und Kommunikationstechniken nutzen
- k)
Präsentationstechniken, insbesondere durch den Einsatz digitaler Medien, mandantinnen- und mandantenorientiert einsetzen
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- l)
die Gegenstandswerte für die laufende monatliche Buchhaltung und für Lohnabrechnungen sowie für die jährlichen Abschlussarbeiten und Steuererklärungen ermitteln
- m)
Honorarrechnungen für Mandantinnen und Mandanten vorbereiten
- n)
Honorarrechnungen gegenüber Mandantinnen und Mandanten erläutern
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2
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Buchführungen und Aufzeichnungen erstellen und auswerten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
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- a)
Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einhalten
- b)
Aufzeichnungspflichten nach Steuerrecht einhalten und von den Buchführungspflichten unterscheiden
- c)
unter Beachtung von Kontenrahmen und Steuertaxonomien Konten eröffnen, Geschäftsvorfälle wirtschaftlich und rechtlich beurteilen und buchen sowie Konten abstimmen und abschließen
- d)
Nebenbücher, insbesondere Anlagenverzeichnisse, erstellen und pflegen
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- e)
Übernahme digitaler Daten prüfen, Schnittstellen nutzen sowie Belege digital oder analog verarbeiten
- f)
Daten und Konten auf Plausibilität und Konsistenz prüfen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
- g)
Nachweise, Anträge und Meldungen im Zusammenhang mit der Buchführung erstellen und übermitteln
- h)
Auswertungen situations- und mandatsbezogen erstellen
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Entgeltabrechnungen durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
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- a)
Daten für die Erstellung von Entgeltabrechnungen beschaffen, rechtlich und sachlich prüfen sowie pflegen
- b)
bei der Entgeltabrechnung steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften einhalten
- c)
bei der Entgeltabrechnung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beurteilen sowie Möglichkeiten zur Lohnsteuerermäßigung aufzeigen
- d)
Entgeltabrechnungen erstellen und prüfen
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- e)
Entgeltabrechnungen in die Buchführung übertragen und verarbeiten
- f)
Nachweise, Anträge und Meldungen im Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung digital erstellen und übermitteln
- g)
Auswertungen aus dem Entgeltabrechnungssystem situations- und mandatsbezogen erstellen
- h)
an der mandatsbezogenen Beratung mitwirken
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4
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Jahresabschlüsse vorbereiten und erstellen sowie Einnahmenüberschussrechnungen erstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
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- a)
rechtliche Vorschriften, insbesondere handels- und steuerrechtliche Vorschriften, einhalten
- b)
Eröffnungsbilanz erstellen, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für den Jahresabschluss aus der Buchführung entwickeln
- c)
die Auswirkungen unterschiedlicher Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz bei der Erstellung der Jahresabschlüsse berücksichtigen
- d)
Unterschiede und Auswirkungen der Gesellschaftsformen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen berücksichtigen
- e)
Jahresabschlüsse mit ihren jeweiligen Bestandteilen erstellen und digital übermitteln
- f)
Voraussetzungen der Einnahmenüberschussrechnung prüfen, Gewinn ermitteln und Einnahmenüberschussrechnung erstellen
- g)
Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Jahresabschluss sowie Einnahmenüberschussrechnung der Mandantin oder dem Mandanten gegenüber erläutern
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Die Beratung von Mandantinnen und Mandanten in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten vorbereiten und unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
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- a)
betriebswirtschaftliche Auswertungen mandatsbezogen auswählen, auf Plausibilität prüfen und Positionen gegenüber den Mandantinnen und Mandanten erläutern
- b)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und im Rahmen innerer und äußerer Betriebsvergleiche auswerten, Mandantinnen und Mandanten informieren
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5
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- c)
Vermögens- und Kapitalstrukturen ermitteln, Mandantinnen und Mandanten informieren
- d)
Möglichkeiten der Finanzierung, insbesondere der Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Außen- und Innenfinanzierung, gegenüber den Mandantinnen und Mandanten erläutern
- e)
Kennzahlen mandatsbezogen überwachen und bei Veränderungen Mandantinnen und Mandanten informieren
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Verwaltungsakte prüfen und Rechtsbehelfe vorbereiten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
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- a)
steuer- und verfahrensrechtliche Vorschriften einhalten, insbesondere Rechte und Pflichten der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie der Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren einordnen
- b)
Mandantinnen und Mandanten über Vorschriften der Entstehung und der Festsetzung der Steuer sowie deren Fälligkeit informieren und auf Gesetzesverstöße hinweisen
- c)
Einspruchsfrist und Festsetzungsverjährungsfrist berechnen und beachten
- d)
Anträge auf Fristverlängerung entwerfen
- e)
Anspruchsvoraussetzungen auf Stundung prüfen und Anträge vorbereiten
- f)
Verwaltungsakte prüfen, insbesondere Steuerbescheid mit Steuererklärung abgleichen
- g)
Zulässigkeit und Einleitung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens prüfen, Mandantinnen und Mandanten über Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit informieren
- h)
Einsprüche und Anträge bezüglich Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden entwerfen
- i)
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und Erlass entwerfen
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Steuererklärungen erstellen sowie steuerliche Anträge vorbereiten und übermitteln (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
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- a)
steuerrechtliche Vorschriften einhalten
- b)
steuerrechtliche Sachverhalte und Bemessungsgrundlagen ermitteln, digitale Daten bei Finanzbehörden abrufen und überprüfen
- c)
Steuerpflicht prüfen
- d)
Einkommensteuererklärungen erstellen, dabei das zu versteuernde Einkommen ermitteln
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- e)
Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erstellen
- f)
Umsatzsteuererklärungen erstellen und Umsatzsteuerverprobungen durchführen
- g)
Gewerbesteuererklärungen, einschließlich Zerlegungserklärungen, erstellen
- h)
Körperschaftsteuererklärungen erstellen, dabei das zu versteuernde Einkommen ermitteln, Körperschaftsteuertarife anwenden
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- i)
Anträge, insbesondere auf Lohnsteuerermäßigung, vorbereiten
- j)
digitale Übertragung an die Finanzbehörden veranlassen
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Mit internen und externen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern kommunizieren und kooperieren (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
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- a)
situations- und adressatengerecht sowie zielorientiert kommunizieren, Wertschätzung, Respekt und Vertrauen, auch im Hinblick auf soziokulturelle Unterschiede, als Grundlage erfolgreichen Handelns berücksichtigen
- b)
Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen
- c)
betriebliche Kommunikationsregeln, insbesondere im Umgang mit Mandantinnen und Mandanten und Finanzbehörden beachten, Kommunikationskanäle auswählen und verwenden
- d)
Informationen einholen und Anliegen aufnehmen, auch in einer Fremdsprache
- e)
Aufgaben im Team planen und bearbeiten sowie Ergebnisse abstimmen, dokumentieren und auswerten
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