Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 2, 4 und 7 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVGArt9S1InkrBek)
Nach Artikel 9 Absatz 3 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142) wird hiermit bekannt gemacht, dass die technischen Voraussetzungen für die Erstellung des digitalen Führerscheins seit dem 14. Oktober 2026 gegeben sind. Die Artikel 2, 4 und 7 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind damit am 14. Oktober 2026 in Kraft getreten.