1
|
Der Ausbildungsbetrieb (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
|
|
1.1
|
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.1)
|
a)
|
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang sowie seine Bedeutung und Verflechtung in der Region beschreiben
|
b)
|
Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern
|
c)
|
Aufbau, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes erläutern
|
d)
|
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
|
e)
|
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden und Gewerkschaften beschreiben
|
1.2
|
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Personalwirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.2)
|
a)
|
die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
|
b)
|
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
|
c)
|
den Nutzen betrieblicher und außerbetrieblicher Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die berufliche und persönliche Entwicklung aufzeigen
|
d)
|
wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
|
e)
|
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
|
f)
|
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
|
g)
|
Ziele, Bedeutung sowie Aufgaben der Personalführung und Personalplanung im Ausbildungsbetrieb erläutern und zu ihrer Umsetzung beitragen
|
1.3
|
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.3)
|
a)
|
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
|
b)
|
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
|
c)
|
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
|
d)
|
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.4
|
Umweltschutz (§ 5 Abs. 1 Nr. 1.4)
|
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
|
a)
|
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
|
b)
|
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
|
c)
|
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
|
d)
|
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
2
|
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
|
|
2.1
|
Arbeitsorganisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.1)
|
a)
|
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert einsetzen
|
b)
|
die eigene Arbeit inhaltlich und zeitlich strukturieren, Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen
|
c)
|
Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse bei der Leistungserstellung berücksichtigen
|
d)
|
Informationsquellen nutzen
|
e)
|
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen
|
2.2
|
Methoden des Projektmanagements (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.2)
|
a)
|
inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen; Projektplanungsinstrumente anwenden
|
b)
|
Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externe Beteiligter koordinieren
|
c)
|
Informations- und Kommunikationsstrukturen einrichten
|
d)
|
Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren; Zielerreichung kontrollieren
|
2.3
|
Informations- und Kommunikationssysteme (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.3)
|
a)
|
Daten erfassen, pflegen und aufbereiten
|
b)
|
Informations- und Kommunikationssysteme nutzen
|
c)
|
Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
|
2.4
|
Datenschutz und Datensicherheit (§ 5 Abs. 1 Nr. 2.4)
|
a)
|
rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
|
b)
|
Daten schützen und sichern
|
3
|
Kommunikation und Kooperation (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
|
|
3.1
|
Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.1)
|
a)
|
Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen
|
b)
|
Informations-, Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten
|
c)
|
die eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen; kundenorientiert verhalten und kommunizieren
|
d)
|
Kundenzufriedenheit prüfen und eigenes Verhalten anpassen
|
e)
|
Beschwerden entgegennehmen und bearbeiten
|
3.2
|
Teamarbeit und Kooperation (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.2)
|
a)
|
Aufgaben im Team planen und bearbeiten
|
b)
|
an der Teamentwicklung mitwirken
|
c)
|
interne und externe Kommunikations- und Kooperationsprozesse gestalten
|
d)
|
Information, Kommunikation und Kooperation als Mittel zur Verbesserung von Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen
|
e)
|
Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
|
3.3
|
Präsentation (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.3)
|
a)
|
Informationen und Angebote situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten
|
b)
|
Präsentationstechniken anwenden
|
3.4
|
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 5 Abs. 1 Nr. 3.4)
|
a)
|
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
|
b)
|
fremdsprachige Informationsmaterialien nutzen
|
c)
|
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer fremden Sprache
|
4
|
Betriebliche Organisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
|
|
4.1
|
Betriebliche Ablauforganisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 4.1)
|
a)
|
Organisation und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes darstellen
|
b)
|
Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes unterscheiden und Schnittstellen beachten
|
c)
|
zur Sicherstellung betrieblicher Abläufe im eigenen Arbeitsbereich beitragen
|
d)
|
Schwachstellen in betrieblichen Abläufen feststellen und Verbesserungen vorschlagen
|
4.2
|
Beschaffung und Materialwirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 4.2)
|
a)
|
betrieblichen Beschaffungsbedarf ermitteln
|
b)
|
Angebote einholen, nach betrieblichen Vorgaben auswerten und Bestellungen durchführen
|
c)
|
Lieferungen annehmen und kontrollieren, Lagerung und Einsatz veranlassen
|
d)
|
bezogene Leistungen kontrollieren
|
e)
|
bei Mängeln von Lieferungen und Leistungen betriebsübliche Maßnahmen durchführen
|
5
|
Leistungsangebot (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
|
|
5.1
|
Destination und Region (§ 5 Abs. 1 Nr. 5.1)
|
a)
|
Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt und Ressourcennutzung in der Region darstellen
|
b)
|
über die Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsanbindungen der Destination informieren
|
c)
|
die Destination in das geografische und kulturelle Umfeld einordnen
|
d)
|
Kunden über die Umgebung und die touristische Infrastruktur informieren
|
5.2
|
Leistungserstellung (§ 5 Abs. 1 Nr. 5.2)
|
a)
|
Angebote des Ausbildungsbetriebes beschreiben und in die Dienstleistungskette der Destination einordnen
|
b)
|
Prozesse der Leistungserstellung unterscheiden
|
c)
|
touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte erstellen und Dienstleistungen erbringen
|
d)
|
betriebliche Angebote mit Fremdleistungen ergänzen
|
e)
|
rechtliche Bestimmungen berücksichtigen
|
5.3
|
Gewährleistung von Servicequalität (§ 5 Abs. 1 Nr. 5.3)
|
a)
|
den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit berücksichtigen
|
b)
|
qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dabei zu kontinuierlichen Verbesserungen von Arbeitsprozessen beitragen
|
c)
|
aus veröffentlichten Bewertungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft Schlussfolgerungen für die Leistungserstellung ziehen
|
d)
|
die Qualität von Fremdleistungen bewerten
|
6
|
Veranstaltungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6)
|
|
6.1
|
Veranstaltungskonzeption (§ 5 Abs. 1 Nr. 6.1)
|
a)
|
an der Entwicklung von Veranstaltungsideen und -konzepten mitwirken
|
b)
|
Interessen der an einer Veranstaltung Beteiligten feststellen und koordinieren
|
c)
|
Rahmenbedingungen sowie rechtliche Vorschriften berücksichtigen
|
d)
|
Terminübersichten und Veranstaltungskalender erstellen
|
6.2
|
Veranstaltungsorganisation (§ 5 Abs. 1 Nr. 6.2)
|
a)
|
Veranstaltungen planen
|
b)
|
Veranstaltungen durchführen
|
c)
|
Veranstaltungsfinanzierung vorbereiten, Veranstaltungen abrechnen
|
d)
|
Dokumentationen erstellen und Erfolgskontrollen durchführen
|
7
|
Marketing (§ 5 Abs. 1 Nr. 7)
|
|
7.1
|
Marktanalyse und -beobachtung (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.1)
|
a)
|
Informationen und statistische Daten beschaffen, aufbereiten und präsentieren
|
b)
|
an der Definition betrieblicher Zielgruppen mitwirken
|
7.2
|
Werbung und Verkaufsförderung (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.2)
|
a)
|
bei der Entwicklung und Umsetzung von Werbekonzepten mitwirken
|
b)
|
bei der Erstellung von Werbemitteln mitwirken
|
c)
|
Werbeaktionen planen und durchführen, zielgruppenspezifische Medien einsetzen
|
d)
|
Maßnahmen zur Kundenbindung umsetzen
|
7.3
|
Öffentlichkeitsarbeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.3)
|
a)
|
an Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes
|
b)
|
zur Öffentlichkeitsarbeit mitwirken Daten und Informationen zur Veröffentlichung aufbereiten
|
7.4
|
Vertrieb (§ 5 Abs. 1 Nr. 7.4)
|
a)
|
Vertriebswege der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auswählen und nutzen
|
b)
|
bei der Entwicklung von Vertriebswegen mitwirken
|
c)
|
Produkte und Dienstleistungen verkaufen
|
d)
|
Zusatzleistungen anbieten und vermitteln
|
e)
|
betriebliche Buchungs- und Reservierungssysteme anwenden
|
8
|
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 5 Abs. 1 Nr. 8)
|
|
8.1
|
Betriebliches Rechnungswesen (§ 5 Abs. 1 Nr. 8.1)
|
a)
|
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
|
b)
|
Geschäftsvorgänge für das Rechnungswesen bearbeiten, Kontierungen durchführen
|
c)
|
Abschlüsse vorbereiten
|
d)
|
Vorgänge des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens bearbeiten
|
e)
|
betriebliche Steuern, Gebühren und Beiträge berücksichtigen
|
8.2
|
Kosten- und Leistungsrechnung (§ 5 Abs. 1 Nr. 8.2)
|
a)
|
Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung erläutern
|
b)
|
Kosten ermitteln, erfassen und überwachen
|
c)
|
Kalkulationen durchführen
|
d)
|
Leistungen erfassen und berechnen, Auswirkungen auf das Betriebsergebnis beschreiben
|
8.3
|
Controlling (§ 5 Abs. 1 Nr. 8.3)
|
a)
|
betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden
|
b)
|
betriebsübliche Kennzahlen ermitteln und Statistiken erstellen, zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereiten
|