UStatG2005BerPflEntlV

Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz (UStatG2005BerPflEntlV)


Ausfertigungsdatum: 14.08.2013
Stand:
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Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2013 +++)


Die Verordnung wurde als Artikel 1 der Verordnung vom 14.8.2013 I 3231 von der Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser Verordnung am 1.1.2013 in Kraft getreten.

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In die Erhebung nach § 8 des Umweltstatistikgesetzes werden nichtöffentliche Betriebe, die Wasser gewinnen, sowie nichtöffentliche Betriebe, die Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, nur einbezogen, soweit die gewonnene oder eingeleitete Wasser- oder Abwassermenge jeweils mindestens 2 000 Kubikmeter pro Jahr beträgt.