VerbÜbkParisHaagG

Gesetz über die am 6. November 1925 im Haag revidierte Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums (VerbÜbkParisHaagG)


Ausfertigungsdatum: 31.03.1928
Stand:
geändert durch Art. 49 G v. 8.12.2010 I 1864
    Art 1
    Art 2
    Art 3

Fussnoten:

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++)

Fussnoten:


PVÜ Haager Fassung v. 6.11.1925, 1928 II 175/176; vgl. jetzt auch Londoner Fassung 01-424-1, Lissaboner Fassung 01-424-2

Art 1

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Art 2

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Die nach dem Haager Musterabkommen der inländischen Behörde zufallenden Geschäfte übernimmt das Deutsche Patent- und Markenamt. Es kann Bestimmungen über das Verfahren erlassen.

Art 3

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Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. ...