VertLastÄndG

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und anderer Gesetze (Verteidigungslastenzuständigkeitsänderungsgesetz - VertLastÄndG)


Ausfertigungsdatum: 19.09.2002
Stand:
    Eingangsformel
    (XXXX) Art 1 bis Art 6  (weggefallen)
    Art 7  Rechtsstellung der Beamten, Versorgungsempfänger und anderen Beschäftigten
    Art 8  Inkrafttreten

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 1. 1.2003 +++)

Das G tritt in den Ländern Bayern, Hessen u. Niedersachsen
gem. Art. 8 am 1.1.2005 in Kraft

Eingangsformel

Norm in neuem Fenster öffnen
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 7  Rechtsstellung der Beamten, Versorgungsempfänger und anderen Beschäftigten

Norm in neuem Fenster öffnen
Der Übertritt kraft Gesetzes der bisher mit der Verteidigungslastenverwaltung befassten Beamten und anderen Beschäftigten in den Dienst des Bundes und die Übernahme der Versorgungsempfänger aus dem Bereich der Verteidigungslastenverwaltung durch den Bund werden ausgeschlossen.

Art 8  Inkrafttreten

Norm in neuem Fenster öffnen
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 für die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, am 1. Januar 2005 für die Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen in Kraft.