1.
|
Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
|
|
|
1.1
|
Aufgaben, Struktur und Rechtsform (§ 3 Nr. 1.1)
|
a)
|
Zielsetzung, Geschäftsfelder, Aktivitäten sowie Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt darstellen
|
b)
|
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
|
c)
|
Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich von Transportleistungen für den Ausbildungsbetrieb herausstellen
|
d)
|
Struktur des ausbildenden Betriebes darstellen
|
e)
|
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Berufsvertretungen darstellen
|
1.2
|
Berufsbildung (§ 3 Nr. 1.2)
|
a)
|
die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und den Beitrag der Beteiligten im dualen System beschreiben
|
b)
|
Zusammenhang zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen
|
c)
|
Fortbildungsmöglichkeiten sowie berufliche Aufstiegsmöglichkeiten nennen
|
1.3
|
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 3 Nr. 1.3)
|
a)
|
betriebliche Ziele und Grundsätze von Personalplanung, Personalbeschaffung und Personaleinsatz beschreiben
|
b)
|
gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen voneinander abgrenzen
|
c)
|
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern
|
d)
|
die für das Arbeitsverhältnis geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie tarifliche Regelungen erläutern
|
e)
|
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe erklären
|
f)
|
Nachweise für Personaleinsatzplanung und Arbeitszeiterfassung führen
|
g)
|
Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt ermitteln
|
1.4
|
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 1.4)
|
a)
|
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
|
b)
|
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
|
c)
|
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
|
d)
|
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.5
|
Umweltschutz (§ 3 Nr. 1.5)
|
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
|
a)
|
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
|
b)
|
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
|
c)
|
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
|
d)
|
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
2.
|
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Nr. 2)
|
|
|
2.1
|
Arbeitsorganisation (§ 3 Nr. 2.1)
|
a)
|
die Ablauforganisation im Ausbildungsbetrieb beschreiben
|
b)
|
Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze am Beispiel eines Arbeitsplatzes darstellen
|
c)
|
betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht handhaben und Informationsquellen nutzen
|
d)
|
Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen
|
e)
|
Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte Aufgaben teamorientiert bearbeiten
|
f)
|
Aufgabenerledigung situationsgerecht strukturieren
|
2.2
|
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen (§ 3 Nr. 2.2)
|
a)
|
Auswirkungen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen auf die Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
|
b)
|
Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
|
2.3
|
Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Nr. 2.3)
|
a)
|
gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
|
b)
|
Daten sichern, Datenpflege und Datensicherung begründen
|
3.
|
Marketing (§ 3 Nr. 3)
|
a)
|
Markt- und Wettbewerbsbedingungen des Verkehrsmarktes darstellen
|
b)
|
Leistungen verschiedener Verkehrsträger voneinander abgrenzen
|
c)
|
Marketinginstrumente betriebsbezogen anwenden
|
d)
|
die Wechselwirkung zwischen Kundenwunsch und -bedürfnis sowie der Gestaltung des Dienstleistungsangebotes am Beispiel erläutern
|
e)
|
Erfolgskontrollen von verkaufsfördernden Maßnahmen durchführen
|
4.
|
Kundenorientierte Kommunikation (§ 3 Nr. 4)
|
|
|
4.1
|
Kommunikation mit Kunden (§ 3 Nr. 4.1)
|
a)
|
Gespräche situations- und zielgruppen-orientiert führen
|
b)
|
Kundenerwartungen ermitteln und mit Angeboten des Ausbildungsbetriebes vergleichen
|
c)
|
häufige Konfliktsituationen analysieren und Problemlösungsmöglichkeiten aufzeigen
|
d)
|
zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
|
e)
|
Korrespondenz führen
|
4.2
|
Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben (§ 3 Nr. 4.2)
|
a)
|
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
|
b)
|
fremdsprachige Standardtexte situationsgerecht einsetzen
|
c)
|
Kunden einfache Auskünfte erteilen
|
5.
|
Verkehrsmittel im Personenverkehr (§ 3 Nr. 5)
|
a)
|
Verkehrswege, Verkehrsmittel und Verkehrsverbindungen ermitteln
|
b)
|
Vorteile der Verknüpfung von Leistungen verschiedener Verkehrsmittel erläutern
|
c)
|
Verkehrsmittel im Hinblick auf Umweltschutz und Ressourcennutzung vergleichen
|
6.
|
Vertrieb (§ 3 Nr. 6)
|
a)
|
für die Vertragspartner wirksame gesetzliche und vertragliche Bestimmungen im Personenverkehr und bei sonstigen Leistungen darstellen
|
b)
|
Produkte und Leistungen kundenorientiert anbieten sowie Tarife anwenden
|
c)
|
Zusatzleistungen mit den Standardleistungen des Ausbildungsbetriebes verknüpfen und anbieten
|
7.
|
Sicherheits- und Serviceleistungen (§ 3 Nr. 7)
|
|
|
7.1
|
Service und Betreuung (§ 3 Nr. 7.1)
|
a)
|
Betreuungs- und Serviceleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten
|
b)
|
Kunden betreuen
|
c)
|
besondere Personengruppen vor, während und nach der Reise betreuen
|
d)
|
Kunden über Sicherheitsleistungen des Ausbildungsbetriebes beraten
|
7.2
|
Technischer Service (§ 3 Nr. 7.2)
|
a)
|
Kunden die Bedienung technischer Serviceeinrichtungen des Ausbildungsbetriebes erklären
|
b)
|
technische Serviceeinrichtungen des Ausbildungsbetriebes kontrollieren, bei Störungen notwendige Maßnahmen einleiten
|
7.3
|
Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen (§ 3 Nr. 7.3)
|
a)
|
die Rechtsvorschriften sowie betriebliche Regelungen für die Sicherheit der Kunden in den Verkehrsanlagen des Ausbildungsbetriebes anwenden
|
b)
|
Maßnahmen zur Verhütung von Notfällen durchführen
|
c)
|
die bei Notfällen vorgesehenen Maßnahmen ergreifen, insbesondere Einrichtungen für Notfälle nutzen
|
8.
|
Funktionsfähigkeit der Transportmittel (§ 3 Nr. 8)
|
a)
|
Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Einsatzbedingungen feststellen und Abfahrbereitschaft herstellen
|
b)
|
bei Störungen in der Betriebssicherheit von Fahrzeugen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung veranlassen
|
c)
|
Funktionstüchtigkeit der Serviceeinrichtungen an und im Fahrzeug prüfen; Schäden und Mängel feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Beseitigung veranlassen
|
d)
|
Störungen im Fahrbetrieb und an Sicherheitseinrichtungen feststellen sowie Maßnahmen zur ihrer Beseitigung ergreifen
|
e)
|
Abschlußarbeiten nach Beendigung der Fahrt durchführen
|
9.
|
Begleitservice (§ 3 Nr. 9)
|
a)
|
Kunden unter Anwendung betriebsüblicher Kommunikationsmittel informieren
|
b)
|
Kunden bei Leistungsstörungen informieren und Lösungsalternativen aufzeigen
|
c)
|
Notfallmaßnahmen im Fahrbetrieb ergreifen
|
10.
|
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Nr. 10)
|
|
|
10.1
|
Zahlungsverkehr (§ 3 Nr. 10.1)
|
a)
|
Kassengeschäfte nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Kassenführung abrechnen
|
b)
|
Zahlungsvorgänge bearbeiten
|
c)
|
Rückzahlungen bearbeiten
|
d)
|
Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
|
10.2
|
Buchführung (§ 3 Nr. 10.2)
|
a)
|
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen und die Gliederung des Rechnungswesens erläutern
|
b)
|
vorbereitende Arbeiten für die Buchführung durchführen
|
c)
|
die im Vertrieb anfallenden Steuern des Ausbildungsbetriebes ermitteln
|
10.3
|
Kosten- und Leistungsrechnung (§ 3 Nr. 10.3)
|
a)
|
Zweck und Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung erläutern
|
b)
|
die im Ausbildungsbetrieb üblichen Kalkulationsverfahren für das Angebot von Zusatzleistungen anwenden
|
c)
|
Kosten und Erträge von erbrachten Verkehrs- und Serviceleistungen darstellen
|
d)
|
Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungen begründen
|
10.4
|
Controlling (§ 3 Nr. 10.4)
|
a)
|
die Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument an betrieblichen Beispielen erläutern
|
b)
|
Anwendungsmöglichkeiten und Bedeutung von Statistiken im Ausbildungsbetrieb erläutern und an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken
|
10.5
|
Materialbeschaffung und -Verwaltung (§ 3 Nr. 10.5)
|
a)
|
Bedarf an Betriebsmitteln und Verbrauchsstoffen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte ermitteln
|
b)
|
Betriebsmittel und Verbrauchsstoffe beschaffen und verwalten
|
Schwerpunkt A: Verkauf und Service
|
Lfd. Nr.
|
Teil des Ausbildungsberufsbildes
|
Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind
|
1
|
2
|
3
|
1.
|
Marketing (§ 3 Nr. 3)
|
a)
|
Wettbewerbsbedingungen des europäischen Verkehrsmarktes bei Beratung und Verkauf berücksichtigen
|
b)
|
Leistungsmerkmale der Produkte des Ausbildungsbetriebes als Verkaufsargumente einsetzen
|
c)
|
Werbung und verkaufsfördernde Maßnahmen des Ausbildungsbetriebes mit denen der Mitbewerber vergleichen
|
d)
|
bei Werbung und verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken; Werbematerial kundenorientiert einsetzen
|
e)
|
an Qualitätssicherungsmaßnahmen mitwirken
|
2.
|
Vertrieb (§ 3 Nr. 6)
|
a)
|
Verkehrsverbindungen nach Kundenwünschen ermitteln
|
b)
|
Beförderungspreise sowie Preise für Zusatzleistungen ermitteln
|
c)
|
Produkte und Leistungen anbieten und verkaufen, vertragliche Rechte und Pflichten bei der Leistungserfüllung beachten
|
d)
|
Verkaufsunterstützungssysteme anwenden
|
e)
|
Abrechnungen der Einnahmen durchführen
|
f)
|
Bedarf an Zusatzleistungen ermitteln und Beschaffung der Produkte veranlassen
|
g)
|
Reklamationen bearbeiten
|
h)
|
Service- und Sicherheitsgrundsätze des Ausbildungsbetriebes anwenden
|
i)
|
Personaleinsatz kunden- und situationsorientiert durchführen
|
Schwerpunkt B: Sicherheit und Service
|
Lfd. Nr.
|
Teil des Ausbildungsberufsbildes
|
Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind
|
1
|
2
|
3
|
1.
|
Sicherheits- und Serviceleistungen (§ 3 Nr. 7)
|
a)
|
Rechtsvorschriften sowie Vorschriften des Ausbildungsbetriebes für die Betätigung im Sicherheitsbereich anwenden
|
b)
|
die Sicherheitsgrundsätze des Ausbildungsbetriebes anwenden
|
c)
|
die Schutz- und Sicherungsdienstleistungen des Ausbildungsbetriebes voneinander unterscheiden
|
d)
|
Präventivmaßnahmen unter Berücksichtigung der Einsatzgrundsätze zur Gewährleistung der Sicherheit planen und durchführen
|
e)
|
Eingriffsbefugnisse ausüben
|
f)
|
Schutzmaßnahmen für besondere Personengruppen und Einrichtungen durchführen
|
g)
|
Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit beim Umgang mit Gefahrgut, gefährlichen Arbeitsstoffen und besonders schutzwürdigen Gütern durchführen
|
h)
|
Sicherheitslücken feststellen und
|
i)
|
Vorschläge zur Beseitigung erarbeiten und anbieten Personaleinsatz unter Sicherheitsaspekten durchführen
|
1.1
|
Service und Betreuung (§ 3 Nr. 7.1)
|
a)
|
die Servicegrundsätze des Ausbildungsbetriebes anwenden
|
b)
|
die Rolle als Ansprechpartner, Informationsgeber und Helfer übernehmen
|
c)
|
Bedürfnisse besonderer Personengruppen feststellen und Serviceleistungen entsprechend ausrichten
|
d)
|
Verhaltensregeln bei der Begleitung von besonderen Personengruppen anwenden
|
e)
|
Verkehrswege, -mittel und -Verbindungen unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten aufzeigen
|
f)
|
Verhaltensregeln in Konfliktsituationen anwenden
|
1.2
|
Technischer Service (§ 3 Nr. 7.2)
|
a)
|
Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Sicherheitstechnik erläutern
|
b)
|
technische Sicherheits- und Serviceeinrichtungen des Ausbildungsbetriebes bedienen
|
c)
|
Gefahren bei Fehlfunktionen technischer Sicherheitseinrichtungen des Ausbildungsbetriebes einschätzen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr einleiten
|