VsorglastVteilStVtrG

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (VsorglastVteilStVtrG)


Ausfertigungsdatum: 05.09.2010
Stand:
    Art 1  Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
    (XXXX) Art 2 bis Art 5  (weggefallen)
    Art 6  Inkrafttreten

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab 14.9.2010 +++)
(+++ Text des Staatsvertrags siehe: VsorglastVteilStVtr +++)

Art 1  Zustimmung zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

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Dem am 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 unterzeichneten Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 6  Inkrafttreten

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(1) Artikel 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tag in Kraft, an dem der Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag nach seinem § 17 Absatz 1 für den Bund in Kraft tritt. Das Bundesministerium des Innern gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.