Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse
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Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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1
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2
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3
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1
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Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
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1.1
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Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)
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a)
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Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung beschreiben
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b)
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Rechtsform und Aufbau des Ausbildungsbetriebes erläutern
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c)
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Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen
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1.2
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Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)
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a)
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Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
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b)
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Zusammenhänge zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen
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c)
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Notwendigkeit und Möglichkeiten beruflicher Fortbildung sowie deren Nutzen für die persönliche und berufliche Entwicklung aufzeigen
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d)
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Bedeutung, Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Personalvertretung im Ausbildungsbetrieb darstellen
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e)
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Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe erläutern
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1.3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)
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a)
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Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
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b)
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berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
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c)
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Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
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d)
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Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.4
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Umweltschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4)
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Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
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a)
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mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
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b)
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für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
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c)
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Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
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d)
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Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2
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Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
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a)
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Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden
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b)
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Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten
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c)
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betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen
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d)
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persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten
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e)
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Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen
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f)
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Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen
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g)
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Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten
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h)
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Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten
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3
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Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
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a)
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Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben
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b)
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Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
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c)
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Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen
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d)
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Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen
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e)
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Regelungen zum Datenschutz anwenden
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4
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Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
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a)
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externe und interne Dienstleistungen auf der Grundlage des Qualitätsmerkmals der Bürger- und Kundenorientierung erbringen
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b)
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Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen anwenden
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c)
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Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten
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d)
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zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
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e)
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Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigen
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f)
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Wirkungen des eigenen Handelns auf Betroffene und auf die Öffentlichkeit bewerten
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5
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Verwaltungsbetriebswirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 5)
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5.1
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Betriebliche Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1)
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a)
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Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation, Entscheidungsstrukturen und Ablaufplanung des Ausbildungsbetriebes darstellen
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b)
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betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen
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5.2
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Haushaltswesen(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2)
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a)
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Ziele und Notwendigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsplanung begründen
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b)
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bei der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes mitwirken
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c)
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Haushaltsmittel unter Berücksichtigung von Möglichkeiten des flexiblen Mitteleinsatzes bewirtschaften
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d)
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Haushaltsgrundsätze anwenden
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e)
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Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen
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f)
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Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Forderungen prüfen
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g)
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Zahlungsvorgänge bearbeiten
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5.3
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Rechnungswesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3)
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a)
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Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erläutern
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b)
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Kosten und Leistungen erfassen und berechnen
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c)
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doppelte und kameralistische Buchführung unterscheiden, Buchungsvorgänge bearbeiten
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d)
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betriebstypische Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen
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e)
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Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument am Beispiel des Ausbildungsbetriebes beschreiben
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5.4
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Beschaffung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4)
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a)
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Beschaffungsgrundsätze anwenden
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b)
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Sachgüter beschaffen und bewirtschaften
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6
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Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
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a)
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Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden
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b)
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Vorgänge im Zusammenhang mit der Einstellung und dem Ausscheiden von Beschäftigten bearbeiten
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c)
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Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
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d)
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Vorgänge im Zusammenhang mit personellen Veränderungen, insbesondere Höhergruppierungen und Umsetzungen bearbeiten
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e)
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Vergütungen berechnen
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f)
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Arbeitnehmerschutzgesetze anwenden
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g)
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Beteiligungsrechte bei der Personalsachbearbeitung berücksichtigen
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h)
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Ziele und Instrumente der Personalentwicklung beschreiben
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7
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Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 7)
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a)
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Rangordnung von Rechtsquellen beachten
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b)
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Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns anwenden
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c)
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Grundsätze des Verwaltungsverfahrens anwenden
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d)
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Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen
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e)
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Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen
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f)
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Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen
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g)
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förmliche Zustellung veranlassen
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Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Bundesverwaltung
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Lfd. Nr.
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Teil des Ausbildungsberufsbildes
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Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
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1
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2
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3
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1.1
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Fallbezogene Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.1)
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a)
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Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und Rechtsfolgen feststellen
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b)
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bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheiden
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c)
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Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von Ermessensspielräumen vorbereiten
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d)
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Entscheidungen begründen
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1.2
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Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.2)
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a)
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Zuständigkeiten und Leistungen erläutern
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b)
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Arbeitsabläufe einhalten und Verfahrensregelungen anwenden
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c)
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bereichsbezogene Arbeitsaufgaben kostenbewußt planen und ausführen
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d)
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Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitsergebnisse prüfen
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e)
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Informationen und Daten des Arbeitsgebietes unter Berücksichtigung fachspezifischer Materialien beschaffen, auswerten und verwenden
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f)
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Fachauskünfte erteilen
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1.3
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Personalwirtschaft (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.3)
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a)
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die Notwendigkeit von Personalbedarfsplanungen erläutern
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b)
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Stellenausschreibungen nach betrieblichen Vorgaben bearbeiten
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c)
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Bewerbungen nach betrieblichen Kriterien auswerten und bearbeiten
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d)
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Vorschriften, Verfahren und Auswirkungen der Planstellen- und Stellenbewirtschaftung erläutern
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e)
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Auswirkungen unterschiedlicher Arbeitsformen und flexibler Arbeitszeiten auf die Personalwirtschaft an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
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f)
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bei der Personaleinsatzplanung und deren Umsetzung mitwirken, insbesondere Dienstpläne erstellen
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g)
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Vorgänge im Zusammenhang mit Abordnungen und Versetzungen bearbeiten; Reisekosten berechnen
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h)
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bei der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs mitwirken, Bildungsmaßnahmen ausschreiben, Entscheidungen über die Bewerberauswahl vorbereiten und umsetzen
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