Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfRÄndG)
Inhaltsübersicht
Fussnoten:
(+++ Textnachweis ab: 21. 5.1996 +++)
Eingangsformel |
Der Bundestag hat mit zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Art 6 Inkrafttreten | § |
(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.
(2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.