VwVfRÄndG

Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfRÄndG)


Ausfertigungsdatum: 02.05.1996
Stand:
    Eingangsformel
    (XXXX) Art 1 bis 5  (weggefallen)
    Art 6  Inkrafttreten

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 21. 5.1996 +++)

Eingangsformel

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Der Bundestag hat mit zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 6  Inkrafttreten

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(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.
(2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.