WAStAÜStVtrG

Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) (WAStAÜStVtrG)


Ausfertigungsdatum: 04.12.2018
Stand:
    § 1
    § 2
    § 3
    Anlage  Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 12.12.2018 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 4.12.2018 I 2257 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 4 Abs. 1 dieses G am 12.12.2018 in Kraft getreten.

§ 1

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Dem Staatsvertrag vom 30. Mai/12. Oktober 2018 über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) wird zugestimmt.

§ 2

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Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 3

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Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.