WaStrNOKanalÜbgV

Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf (WaStrNOKanalÜbgV)


Ausfertigungsdatum: 18.03.2008
Stand:
    Eingangsformel
    § 1
    § 2
    § 3

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 1.4.2008 +++)

Eingangsformel

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Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

§ 1

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Die Nebenstrecke „Obereidersee mit Enge“ verliert die Eigenschaft einer dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraße des Bundes und geht hinsichtlich der Flurstücke auf der Gemarkung Rendsburg und Schacht-Audorf auf die Stadt Rendsburg und hinsichtlich der Flurstücke auf der Gemarkung Büdelsdorf auf die Stadt Büdelsdorf über.

§ 2

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-

§ 3

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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.