WGemRefKiVtrG

Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – (WGemRefKiVtrG)


Ausfertigungsdatum: 10.12.2014
Stand:
    Eingangsformel
    Art 1
    Art 2

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 19.12.2014 +++)

Eingangsformel

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Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

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Dem in Hannover und Berlin am 11. und 14. April 2014 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.