WoZSenkV 1986

Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986 (WoZSenkV 1986)


Ausfertigungsdatum: 30.10.1986
Stand:
    Eingangsformel
    § 1  Senkung des Zinssatzes
    § 2  Berlin-Klausel
    § 3  Inkrafttreten

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 1.10.1986 +++)

Eingangsformel

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Auf Grund des § 87a Abs. 5 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 1985 (BGBl. I S. 1284) und auf Grund des § 38 des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 1985 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1185) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

§ 1  Senkung des Zinssatzes

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Ist der Zinssatz für Baudarlehen und Annuitätsdarlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln durch die Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung vom 26. Juli 1982 (BGBl. I S. 1009) auf über 7 vom Hundert erhöht worden, wird er vom 1. Oktober 1986 an auf 7 vom Hundert herabgesetzt.

§ 2  Berlin-Klausel

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Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.

§ 3  Inkrafttreten

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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1986 in Kraft.