WZG§35BRBBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35BRBBek)


Ausfertigungsdatum: 27.04.1983
Stand:
    (XXXX)
    Schlussformel

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 5. 5.1983 +++)

(XXXX)

Norm in neuem Fenster öffnen
Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Außenministeriums von Barbados bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Barbados in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

Schlussformel

Norm in neuem Fenster öffnen
Der Bundesminister der Justiz