WZG§35NICBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (WZG§35NICBek)


Ausfertigungsdatum: 30.08.1977
Stand:
    (XXXX)
    Schlussformel

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 6. 9.1977 +++)

(XXXX)

Norm in neuem Fenster öffnen
Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des nicaraguanischen Patentamts bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Nicaragua in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

Schlussformel

Norm in neuem Fenster öffnen
Der Bundesminister der Justiz