WZG§4Bek 1977-07-20

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (WZG§4Bek 1977-07-20)


Ausfertigungsdatum: 20.07.1977
Stand:
Zuletzt geändert durch Bek. v. 23.5.1991 I 1230
    (XXXX)
    Schlussformel
    Anlage 1
    Anlage 2  Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde
    Anlage 3

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 26.7.1977 +++)

(XXXX)

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1.
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) ...
2.
Ferner wird auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes bekanntgemacht:
a)
Die Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Weltraumbehörde (Anlage 2) sind von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen.
b)
- d)
3.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. November 1975 (BGBl. I S. 2911).

Schlussformel

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Der Bundesminister der Justiz