WZG§4UpaepBek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes (WZG§4UpaepBek)


Ausfertigungsdatum: 22.08.1991
Stand:
    (XXXX)
    Schlussformel
    Anlage

Fussnoten:

(+++ Textnachweis ab: 28. 9.1991 +++)

(XXXX)

Norm in neuem Fenster öffnen
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Flagge und die Kennzeichen der
Postunion für den Amerikanischen Kontinent, Spanien und Portugal
(Anlage)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 1006).

Schlussformel

Norm in neuem Fenster öffnen
Der Bundesminister der Justiz

Anlage

Norm in neuem Fenster öffnen

Fundstelle: BGBl. I 1991, 1927)