WZGBek 1939-07-28

Bekanntmachung zum Warenzeichengesetz über ein amtliches Gewährzeichen (WZGBek 1939-07-28)


Ausfertigungsdatum: 28.07.1939
Stand:
    (XXXX)

Fussnoten:

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++)

(XXXX)

Norm in neuem Fenster öffnen
Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes vom 5. Mai 1936 (Reichsgesetzbl. II S. 134) wird nachstehend ein in der Französischen Zone von Marokko für Ausfuhrwaren eingeführtes amtliches Gewährzeichen bekanntgemacht:

(Inhalt: nicht darstellbares Gewährzeichen,
Fundstelle: RGBl. II 1939, 949)

Der Reichsminister der Justiz