ZAGMonAwV

Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV)


Ausfertigungsdatum: 15.10.2009
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.12.2018 I 2453
    Eingangsformel
    § 1  Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt
    § 2  Art und Umfang des Monatsausweises
    § 3  Weitere Angaben
    § 4  Berichtszeitraum
    § 5  Einreichungsverfahren und Einreichungstermin
    § 6  Inkrafttreten
    Anlage 1  (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) STZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –
    Anlage 2  (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)GVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –
    Anlage 3  (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV – Zahlungsvolumen –
    Anlage 4  (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)ESTZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –
    Anlage 5  (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)EGVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

Fussnoten:


(+++ Textnachweis ab: 31.10.2009 +++)

Eingangsformel

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Auf Grund des § 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:

§ 1  Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt

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(1) Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach dieser Verordnung sind von allen Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Abweichend von Satz 1 sind von Zahlungsinstituten, die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen.
(2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) kann, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, gegenüber den Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Anordnungen über die Aufstellung und den Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren Angaben nach § 3 dieser Verordnung erlassen.

§ 2  Art und Umfang des Monatsausweises

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Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.

§ 3  Weitere Angaben

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(1) Die weiteren Angaben sind im Falle
1.
der Ausgabe von E-Geld nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der durchschnittliche E-Geld-Umlauf im Sinne des § 1 Absatz 14 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am Ende des Berichtszeitraums und die Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente;
2.
des Erbringens von
a)
Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes das Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen Zahlungsinstrumente,
b)
Zahlungsauslösediensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge und der Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge,
c)
Kontoinformationsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde, und die Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen.
(2) Die weiteren Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erstrecken sich zusätzlich auf die Anzahl und den Gesamtbetrag der Rückbelastungen. Sie sind ferner, soweit sie das Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, bezogen auf den Zahlungsempfänger in die verschiedenen Zahlungsrichtungen zu untergliedern.

§ 4  Berichtszeitraum

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Berichtszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Bundesanstalt kann durch Entscheidung im Einzelfall den Berichtszeitraum auf einen Kalendermonat verkürzen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist.

§ 5  Einreichungsverfahren und Einreichungstermin

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(1) Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen:
1.
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG
– Vermögensstatus –:
STZAG (Anlage 1),
2.
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG
– Gewinn- und Verlustrechnung –:
GVZAG (Anlage 2),
3.
weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV
– Weitere Angaben –:
WAZAG (Anlage 3).
Institute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind und Finanzinformationen nach Maßgabe des § 25 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung einzureichen haben, haben anstelle der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Formulare die Formulare aus den Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung des Formulars aus der Anlage 3 (WAZAG) bleibt daneben bestehen.
(2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum 20. Geschäftstag des Folgemonats einzureichen.
(3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Dateneinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg.

§ 6  Inkrafttreten

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Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.

Anlage 1  (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) STZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

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(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2456 - 2458)
      Stand Ende                 
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort                             




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro*))
Aktiva
0100 Barreserve    
  0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0110

      
    darunter:    
    0111 Guthaben bei Zentralnotenbanken
0111

      
  0120 aus sonstigen Tätigkeiten 0120       
    darunter:    
    0121 Guthaben bei Zentralnotenbanken
0121

      
Summe: (0110 + 0120) 0100       
0200 Forderungen an Kreditinstitute    
  0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
    darunter:    
    0211 auf Treuhandkonten 0211       
  0220 aus sonstigen Tätigkeiten    
    0221 täglich fällig 0221       
    0222 andere Forderungen 0222       
Summe: (0221 + 0222) 0220       
Summe: (0210 + 0220) 0200       
0300 Forderungen an Kunden    
  0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0310

      
    darunter:    
    0311 aus Provisionen 0311       
    0312 aus Krediten 0312       
    darunter:    
    0313 aus Kreditkarten-
geschäften

0313

      
  0320 aus sonstigen Tätigkeiten 0320       
Summe: (0310 + 0320) 0300       
0400 Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG    
  0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
  0420 aus sonstigen Tätigkeiten 0420       
Summe: (0410 + 0420) 0400       
0500 Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche
Wertpapiere
   
  0510 Geldmarktpapiere    
    0511 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0511

      
    0512 aus sonstigen
Tätigkeiten

0512

      
Summe: (0511 + 0512)  0510       
  0520 Anleihen und Schuld-
verschreibungen
   
    0521 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0521

      
    0522 aus sonstigen
Tätigkeiten

0522

      
Summe: (0521 + 0522)  0520       
Summe: (0510 + 0520) 0500       
0600 Aktien und andere nicht fest-
verzinsliche Wertpapiere
   
  0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
  0620 aus sonstigen Tätigkeiten 0620       
Summe: (0610 + 0620) 0600       
0700 Beteiligungen    
  0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
    darunter:    
    0711 an Kreditinstituten 0711       
    0712 an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0712

      
    0713 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0713

      
  0720 aus sonstigen Tätigkeiten 0720       
    darunter:    
    0721 an Kreditinstituten 0721       
    0722 an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0722

      
    0723 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0723

      
Summe: (0710 + 0720) 0700       
0800 Anteile an verbundenen Unternehmen    
  0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0810

      
    darunter:    
    0811 an Kreditinstituten 0811       
    0812 an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0812

      
    0813 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0813

      
  0820 aus sonstigen Tätigkeiten 0820       
    darunter:    
    0821 an Kreditinstituten 0821       
    0822 an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0822

      
    0823 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0823

      
Summe: (0810 + 0820) 0800       
0900 Immaterielle Anlagewerte    
  0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
  0920 aus sonstigen Tätigkeiten 0920       
Summe: (0910 + 0920) 0900       
1000 Sachanlagen    
  1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
  1020 aus sonstigen Tätigkeiten 1020       
Summe: (1010 + 1020) 1000       
1200 Sonstige Vermögensgegenstände    
  1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
  1220 aus sonstigen Tätigkeiten 1220       
Summe: (1210 + 1220) 1200       
1300 Rechnungsabgrenzungsposten    
  1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
  1320 aus sonstigen Tätigkeiten 1320       
Summe: (1310 + 1320) 1300       
1400 Aktive latente Steuern 1400       
1500 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
1500

      
1600 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
1600

      
1700 Summe der Aktiva (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600)
1700

      
           




 
Passiva




1800 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten    
  1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
    davon:    
    1811 täglich fällig 1811       
    1812 mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1812

      
  1820 aus sonstigen Tätigkeiten 1820       
    davon:    
    1821 täglich fällig 1821       
    1822 mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1822

      
Summe: (1810 + 1820) 1800       
1900 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden    
  1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
    davon:    
    1911 Verbindlichkeiten
zur Ausführung von Zahlungsvorgängen

1911

      
    darunter:    
    1912 auf Zahlungskonten 1912       
    davon:    
    1913 aus der Ausgabe von E-Geld
1913

      
  1920 aus sonstigen Tätigkeiten 1920       
Summe: (1910 + 1920) 1900       
2000 Verbindlichkeiten gegenüber
Instituten im Sinne des § 1
Absatz 3 ZAG
   
  2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
  2020 aus sonstigen Tätigkeiten 2020       
Summe: (2010 + 2020) 2000       
2100 Sonstige Verbindlichkeiten    
  2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
  2120 aus sonstigen Tätigkeiten 2120       
Summe: (2110 + 2120) 2100       
2200 Rechnungsabgrenzungsposten    
  2210 aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld

2210

      
  2220 aus sonstigen Tätigkeiten 2220       
Summe: (2210 + 2220) 2200       
2300 Rückstellungen    
  2310 aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld

2310

      
  2320 aus sonstigen Tätigkeiten 2320       
Summe: (2310 + 2320) 2300       
2400 Passive latente Steuern 2400       
2500 Nachrangige Verbindlichkeiten    
  2510 aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld

2510

      
  2520 aus sonstigen Tätigkeiten 2520       
Summe: (2510 + 2520) 2500       
2600 Genussrechtskapital 2600       
  darunter:    
  2610 vor Ablauf von zwei Jahren
fällig

2610

      
2700 Fonds für allgemeine Bankrisiken 2700       
2800 Eigenkapital    
  2810 gezeichnetes Kapital 2810       
    darunter:    
    2811 stille Einlagen 2811       
    2812 Abzugsposten:
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

2812



      ./.
  2820 Gewinnrücklagen 2820       
  2830 Gewinnvortrag/Verlust-
vortrag*)

2830

      
  2840 Bilanzgewinn/Bilanzverlust*) 2840       
Summe: (2810 + 2820 +(./.)
2830 +(./.) 2840)

2800

      
2900 Summe der Passiva (1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2500 + 2600 + 2700 + 2800)

2900

      

3000

Unwiderrufliche Kreditzusagen
   
  3010 aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld

3010

      
  3020 aus sonstigen Tätigkeiten 3020       
Summe: (3010 + 3020) 3000       
3100 Eventualverbindlichkeiten    
  3110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3110

      
  3120 aus sonstigen Tätigkeiten 3120       
Summe: (3110 + 3120) 3100       
Kontrollsumme:
(1700 + 2900 + 3000 + 3100)

9010

      
     
*)*)1) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2) Vorzeichen angeben.

Anlage 2  (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)GVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

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(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2459 - 2461)
      Stand Ende                 
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort                             




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro*))
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung




0100 Zinserträge    
  0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0111 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften
0111

      
    0112 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen

0112

      
    Summe: (0111 + 0112) 0110       
  0120 aus sonstigen Tätigkeiten    
    0121 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften
0121

      
    0122 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen

0122

      
    Summe: (0121 + 0122) 0120       
    Summe: (0110 + 0120) 0100       
0200 Zinsaufwendungen    
  0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
  0220 aus sonstigen Tätigkeiten 0220       
    Summe: (0210 + 0220) 0200       
0300 Laufende Erträge    
  0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0311 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
0311

      
    0312 aus Beteiligungen 0312       
    0313 aus Anteilen an verbundenen Unter-
nehmen

0313

      
  Summe: (0311 + 0312 + 0313) 0310       
  0320 aus sonstigen Tätigkeiten    
    0321 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
0321

      
    0322 aus Beteiligungen 0322       
    0323 aus Anteilen an verbundenen Unter-
nehmen

0323

      
  Summe: (0321 + 0322 + 0323) 0320       
    Summe: (0310 + 0320) 0300       
0400 Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen    
  0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
  0420 aus sonstigen Tätigkeiten 0420       
    Summe: (0410 + 0420) 0400       
0500 Provisionserträge    
  0510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0510

      
  0520 aus sonstigen Tätigkeiten 0520       
    Summe: (0510 + 0520) 0500       
0600 Provisionsaufwendungen    
  0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
  0620 aus sonstigen Tätigkeiten 0620       
    Summe: (0610 + 0620) 0600       
0700 Sonstige betriebliche Erträge    
  0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
  0720 aus sonstigen Tätigkeiten 0720       
    Summe: (0710 + 0720) 0700       
0800 Allgemeine Verwaltungsauf-
wendungen
   
  0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0811 Personalaufwand 0811       
    darunter:    
    0812 Löhne und Gehälter 0812       
    0813 Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersvorsorgung und für Unterstützung

0813

      
    darunter:    
    0814 für Altersvorsorgung 0814       
    0815 andere Verwaltungsaufwendungen
0815

      
    Summe: (0811 + 0815) 0810       
  0820 aus sonstigen Tätigkeiten    
    0821 Personalaufwand 0821       
    darunter:    
    0822 Löhne und Gehälter 0822       
    0823 Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersvorsorgung und für Unterstützung

0823

      
    darunter:    
    0824 für Altersvorsorgung 0824       
    0825 andere Verwaltungsaufwendungen
0825

      
    Summe: (0821 + 0825) 0820       
    Summe: (0810 + 0820) 0800       
0900 Abschreibungen und Wertberich-
tigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
   
  0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
  0920 aus sonstigen Tätigkeiten 0920       
    Summe: (0910 + 0920) 0900       
Kontrollsumme:
(0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900)

9010

      




 
noch Gewinn- und Verlustrechung




1000 Sonstige betriebliche Auf-
wendungen
   
  1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
  1020 aus sonstigen Tätigkeiten 1020       
    Summe: (1010 + 1020) 1000       
1100 Abschreibungen und Wertberich-
tigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen
im Kreditgeschäft
   
  1110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1110

      
  1120 aus sonstigen Tätigkeiten 1120       
    Summe: (1110 + 1120) 1100       
1200 Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft    
  1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
  1220 aus sonstigen Tätigkeiten 1220       
    Summe: (1210 + 1220) 1200       
1300 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere    
  1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
  1320 aus sonstigen Tätigkeiten 1320       
    Summe: (1310 + 1320) 1300       
1400 Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren    
  1410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1410

      
  1420 aus sonstigen Tätigkeiten 1420       
    Summe: (1410 + 1420) 1400       
1500 Aufwendungen aus Verlustübernahme    
  1510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1510

      
  1520 aus sonstigen Tätigkeiten 1520       
    Summe: (1510 + 1520) 1500       
1600 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit*)    
  1610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1610

      
  1620 aus sonstigen Tätigkeiten 1620       
    Summe: (1610 + 1620) 1600       
1700 Außerordentliches Ergebnis*)    
  1710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    1711 Außerordentliche
Erträge

1711

      
    1712 Außerordentliche Aufwendungen
1712

      
    Summe: (1711 + 1712) 1710       
  1720 aus sonstigen Tätigkeiten    
    1721 Außerordentliche
Erträge

1721

      
    1722 Außerordentliche Aufwendungen
1722

      
    Summe: (1721 + 1722) 1720       
    Summe: (1710 + 1720) 1700       
1800 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag    
  1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
  1820 aus sonstigen Tätigkeiten 1820       
    Summe: (1810 + 1820) 1800       
1900 Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1000 ausgewiesen    
  1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
  1920 aus sonstigen Tätigkeiten 1920       
    Summe: (1910 + 1920) 1900       
2000 Erträge aus Verlustübernahme    
  2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
  2020 aus sonstigen Tätigkeiten 2020       
    Summe: (2010 + 2020) 2000       
2100 Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne    
  2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
  2120 aus sonstigen Tätigkeiten 2120       
    Summe: (2110 + 2120) 2100       
2200 Periodengewinn/Periodenverlust*)  
  2210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

      
  2220 aus sonstigen Tätigkeiten 2220       
    Summe: (2210 + 2220) 2200       
Kontrollsumme:
(9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 +
1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 +
1900 + 2000 + 2100 + 2200)

9020

      
     
*)*)1) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2) Vorzeichen angeben.

Anlage 3  (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV – Zahlungsvolumen –

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(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2462 - 2463)
      Stand Ende                 
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort                             




Zahlungsvolumen*))  




0100 Zahlungsvolumen als Betrag
(Beträge lauten auf volle Euro*))

0100

      
  davon:      
  0110 Einzahlungsgeschäft 0110       
  0120 Auszahlungsgeschäft 0120       
  0130 aus Zahlungsgeschäft
ohne/mit Kreditgewährung
   
    darunter:    
    0131 aus Lastschrift-
geschäft

0131

      
    0132 aus Zahlungskartengeschäft
0132

      
    0133 aus Überweisungsgeschäft
0133

      
      Summe: (0131 + 0132 + 0133)    
0130

      
  0140 aus Akquisitionsgeschäft 0140       
  0150 aus Finanztransfergeschäft    
    darunter:    
    0151 nach Deutschland
eingehende Transfers

0151

      
    0152 von Deutschland
ausgehende Transfers

0152

      
    0153 innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0153

      
    0154 außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0154

      
      Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154)
0150

      
0200 Anzahl der Zahlungsvorgänge 0200       
  davon:    
  0210 Einzahlungsgeschäft 0210       
  0220 Auszahlungsgeschäft 0220       
  0230 aus Zahlungsgeschäft
ohne/mit Kreditgewährung
   
    darunter:    
    0231 aus Lastschrift-
geschäft

0231

      
    0232 aus Zahlungskartengeschäft
0232

      
    0233 aus Überweisungsgeschäft
0233

      
      Summe: (0231 + 0232 + 0233)    
0230

      
  0240 aus Akquisitionsgeschäft 0240       
  0250 aus Finanztransfergeschäft    
    darunter:    
    0251 nach Deutschland
eingehende Transfers

0251

      
    0252 von Deutschland
ausgehende Transfers

0252

      
    0253 innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0253

      
    0254 außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0254

      
      Summe: (0251 + 0252 + 0253 + 0254)
0250

      
0300 Anzahl der ausgegebenen
Zahlungsinstrumente

0300

      
0400 Rückbelastungen bei der
Erbringung von Zahlungsdiensten
   
  0410 Anzahl der Rückbelastungen 0410       
  0420 Gesamtbetrag der Rückbelastungen
0420

      
0500 Angaben zum E-Geld-Geschäft    
  0510 Höhe des durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs
0510

      
  0520 Anzahl der ausgegebenen
E-Geld-Instrumente

0520

      
0600 Zahlungsauslösedienste    
  0610 Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren
0610

      
  0620 Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge
0620

      
  0630 Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge
0630

      
0700 Kontoinformationsdienste    
  0710 Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren
0710

      
  0720 Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde
0720

      
  0730 Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen
0730

      
           
*)*)1) Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichtsmonate als Summen zu melden.2) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

Anlage 4  (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)ESTZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

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(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2464 - 2465)
      Stand Ende                 
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort                             




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro*))
Aktiva




Barreserve    
  0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0110

      
Forderungen an Kreditinstitute    
  0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
    darunter:    
    0211 auf Treuhandkonten 0211       
  aus sonstigen Tätigkeiten    
    0221 täglich fällig 0221       
    0222 andere Forderungen 0222       
Forderungen an Kunden    
  0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0310

      
    darunter:    
    0311 aus Provisionen 0311       
    0312 aus Krediten 0312       
    darunter:    
    0313 aus Kreditkarten-
geschäften

0313

      
Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG    
  0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
  0420 aus sonstigen Tätigkeiten 0420       
Summe: (0410 + 0420) 0400       
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere    
  Geldmarktpapiere    
    0511 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0511

      
  Anleihen und Schuld-
verschreibungen
   
    0521 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0521

      
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere    
  0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
Beteiligungen    
  0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
    darunter:    
    0711 an Kreditinstituten 0711       
    0712 an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0712

      
    0713 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0713

      
  aus sonstigen Tätigkeiten    
    darunter:    
    0723 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0723

      
Anteile an verbundenen Unternehmen    
  0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0810       
    darunter:    
    0811 an Kreditinstituten 0811       
    0812 an Finanzdienst-
leistungsinstituten

0812

      
    0813 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0813

      
  aus sonstigen Tätigkeiten    
    darunter:    
    0823 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
0823

      
Immaterielle Anlagewerte    
  0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
Sachanlagen    
  1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
Sonstige Vermögensgegenstände    
  1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
Rechnungsabgrenzungsposten    
  1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
Aktive latente Steuern 1400       
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung

1600

      




 
Passiva




Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten
   
  1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
    davon:    
    1811 täglich fällig 1811       
    1812 mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1812

      
  aus sonstigen Tätigkeiten    
    davon:    
    1821 täglich fällig 1821       
    1822 mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist

1822

      
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden    
  1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
    davon:    
    1911 Verbindlichkeiten
zur Ausführung von Zahlungsvorgängen

1911

      
    darunter:    
    1912 auf Zahlungskonten 1912       
    darunter:    
    1913 aus der Ausgabe von
E-Geld

1913

      
Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten    
  2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
  2020 aus sonstigen Tätigkeiten 2020       
Summe: (2010 + 2020) 2000       
Sonstige Verbindlichkeiten    
  2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
Rechnungsabgrenzungsposten    
  2210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

      
Rückstellungen    
  2310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2310

      
Passive latente Steuern 2400       
Nachrangige Verbindlichkeiten    
  2510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2510

      

Unwiderrufliche Kreditzusagen
   
  3010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3010

      
Eventualverbindlichkeiten    
  3110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
3110

      
Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 +
0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 +
0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 +
1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 +
1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 +
2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 +
3110)

9010

      
           
*)1) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

Anlage 5  (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)EGVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

Norm in neuem Fenster öffnen
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2466 - 2467)
      Stand Ende                 
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort                             




Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro*))
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung




Zinserträge    
  0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0111 aus Kredit- und
Geldmarktgeschäften

0111

      
    0112 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen

0112

      
Summe: (0111 + 0112) 0110       
Zinsaufwendungen    
  0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0210

      
Laufende Erträge    
  0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0311 aus Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren

0311

      
    0312 aus Beteiligungen 0312       
    0313 aus Anteilen an
verbundenen
Unternehmen

0313

      
Summe: (0311 + 0312 + 0313) 0310       
Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-
abführungsverträgen
   
  0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0410

      
Provisionserträge    
  0510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0510

      
Provisionsaufwendungen    
  0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0610

      
Sonstige betriebliche Erträge    
  0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0710

      
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen    
  0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0811 Personalaufwand 0811       
    darunter:    
    0812 Löhne und Gehälter 0812       
    0813 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung
0813

      
    darunter:    
    0814 für Altersvorsorgung 0814       
    0815 andere Verwaltungsaufwendungen
0815

      
Summe: (0811 + 0815) 0810       
  aus sonstigen Tätigkeiten    
    Personalaufwand    
    darunter:    
    Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung    
    darunter:    
    0824 für Altersvorsorgung 0824       
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen    
  0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
0910

      
Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 +
0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)

9010

      




 
noch Gewinn- und Verlustrechung




Sonstige betriebliche Aufwendungen    
  1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1010

      
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft    
  1110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1110

      
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft    
  1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1210

      
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere    
  1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1310

      
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren    
  1410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1410

      
Aufwendungen aus Verlustübernahme    
  1510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1510

      
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit*)    
  1610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1610

      
  1620 aus sonstigen Tätigkeiten 1620       
Außerordentliches Ergebnis*)    
  1710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    1711 Außerordentliche
Erträge

1711

      
    1712 Außerordentliche Aufwendungen
1712

      
Summe: (1711 + 1712) 1710       
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag    
  1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1810

      
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen    
  1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
1910

      
Erträge aus Verlustübernahme    
  2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2010

      
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne    
  2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2110

      
Periodengewinn/Periodenverlust*)    
  2210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
2210

      
Kontrollsumme:
(9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 +
1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 +
1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)

9020

      
           
*)*)1) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2) Vorzeichen angeben.