AgrStatG
Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
15.03.1989
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 17.12.2009 I 3886;
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.1.2026 I Nr. 8
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§ 26 AgrStatG – Erhebungszeitraum

Die nächste Agrarstrukturerhebung wird im Jahr 2026 durchgeführt. Die weiteren Durchführungszeiträume für die darauffolgenden Agrarstrukturerhebungen richten sich nach den unionsrechtlichen Vorgaben. Fällt die Agrarstrukturerhebung zeitlich mit einer Landwirtschaftszählung zusammen, kann sie hierin integriert werden.