AgrStatG
Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
15.03.1989
Fundstelle:
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 17.12.2009 I 3886;
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.1.2026 I Nr. 8
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§ 90 AgrStatG – Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

(1) Erhebungsmerkmale der Düngemittelstatistik sind der Inlandsabsatz von
1.
mineralischen Düngemitteln nach Pflanzennährstoffen, Arten und Absatzgebieten jeweils nach der Menge,
2.
Torf, Kultursubstraten und Blumenerden nach Produktart, Gesamtvolumen und enthaltener Torfmenge nach Volumen.
(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 ist das jeweilige Kalendervierteljahr. Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 2 ist das jeweilige Kalenderjahr.