ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
29.07.1994
Fundstelle:
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 7b G v. 24.7.2026 I Nr. 228
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§ 9 ALG – Ausschluß von Leistungen

Für den Ausschluß von Leistungen zur Teilhabe nach diesem Abschnitt gilt § 12 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.