Startseite

AMAusbV 2004

Vollständiges Gesetz anzeigen

§ 2  Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Naturstein,
2.
feuerfeste und keramische Rohstoffe,
3.
Sand und Kies,
4.
Steinkohle,
5.
Braunkohle
gewählt werden.