AuslPflVG 2024
Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz - AuslPflVG 2024)
Quelle:
Gesetze im Internet: HTML, PDF
Ausfertigungsdatum:Datum der
Ausfertigung:
11.04.2024
Fundstelle:
BGBl I 2024, Nr. 119, 19
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§ 6 AuslPflVG 2024 – Vermerk der Versicherungsdauer

Bei einer Grenzversicherung nach § 5 kann der Versicherer die Dauer der Versicherung auf der Versicherungsbestätigung vermerken, wenn das Versicherungsverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit eingegangen ist.